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UFSW RV/0448-W/12Akzessorietät der Haftung - Rückstand am Abgabenkonto der Primärschuldnerin gelöscht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2012

…erweist sich die Haftungsinanspruchnahme des Bw. schon aus dem Grundsatz der Akzessorietät der Haftung als rechtswidrig und es konnte daher eine Überprüfung der weiteren Haftungsvoraussetzungen unterbleiben. Zum Antrag des Bw auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist zu bemerken, dass der Bw durch das Unterbleiben einer…

UFSI RV/0153-I/04Akzessorietät der Haftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2006

…5. 1993, Zl. 93/17/0049, ausgesprochen, dass sich die Aufrechterhaltung eines Haftungsbescheides durch die Berufungsbehörde nach dem Grundsatz der Akzessorietät der Haftung etwa dann als rechtswidrig erweist, wenn die Forderung, für die gehaftet werden soll, aus einem bestimmten Grund nicht mehr dem Rechtsbestand angehört…

UFSI RV/0150-I/04Akzessorietät der Haftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2006

…für die der Bw. als Haftungspflichtiger in Anspruch genommen wurde, findet daher im gegenständlichen Haftungsverfahren nicht statt. Der Berufung kommt allerdings im Hinblick auf die Akzessorietät der Haftung Berechtigung zu. Aus dem Sicherungscharakter der Haftungsschuld folgt, dass diese in ihrem Bestand von der Existenz der…

UFSK RV/0187-K/03Haftung, Abgabenschulden, Akzessorietät
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2004

…iHv. € 36.298,88 verfügt. In rechtlicher Hinsicht setzen abgabenrechtliche Haftungen den Bestand der Abgabenverbindlichkeit voraus. Die Geltendmachung abgabenrechtlicher Haftungen setzt voraus, dass die Abgabenschuld noch nicht erloschen ist (Grundsatz der materiellen Akzessorietät). Berufungsentscheidungen müssen daher berücksichtigen, ob die haftungsgegenständliche Abgabenschuld entrichtet wurde. Gemäß …

UFSL RV/0033-L/04Haftung des Gesellschafters einer KEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.10.2005

…sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Im Haftungsverfahren verlangt die Akzessorietät, dass die Abgabenschuld entstanden ist, also ein Abgabentatbestand hinsichtlich seiner persönlichen (steuersubjektbezogenen) und sachlichen (steuergegenstandbezogenen) Komponente verwirklicht und der Abgabenanspruch aufrecht ist. Ist jedoch eine Abgabenschuld (bei der…

UFSW RV/4132-W/02Ansuchen um Nachprüfung durch das Bundesvergabeamt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2003

…entsprechende vorläufige Maßnahmen zu ergreifen hat. Auf Grund der sich daraus ergebenden Akzessorietät zu den Anträgen auf Nachprüfung ist diesbezüglich die Erhebung einer mehrfachen Eingabengebühr ausgeschlossen. Da sowohl die überreichte Telekopie wie auch die nachgereichte Urschrift der Eingabengebühr unterliegen, und jeweils Anträge um Nachprüfung 17…

UFSL RV/0672-L/03Haftung des berufsmäßigen Parteienvertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2005

…gemäß § 214 Abs. 1 BAO getilgt. Ob diese Tilgung zulässig war, ist nicht im gegenständlichen Verfahren sondern allenfalls in einem Abrechnungsverfahren (§ 216 BAO) zu klären. Für die gegenständliche Haftung ist jedoch der Grundsatz der materiellen Akzessorietät (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 7 Tz. 11) maßgeblich. Die…

UFSW RV/4037-W/02Haftungsbescheid nach erfolgter Abgabenentrichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer für die Jahre 1998 bis 2001 entschieden:   Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen…

UFSW RV/2700-W/10Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2012

…88/15/0089, 89/15/0038). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.9.1990, 87/17/0223) erweist sich die Aufrechterhaltung eines Haftungsbescheides durch die Berufungsbehörde nach dem Grundsatz der Akzessorietät der Haftung etwa dann als rechtswidrig, wenn die Forderung, für die gehaftet werden…

UFSL RV/0450-L/04Haftung eines Miterben für Erbschaftssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2006

…Sinne ist nicht der Einheits-, sondern der Verkehrswert der Nachlassliegenschaft maßgebend. Haftung bedeutet nach den Vorschriften des Steuerrechtes das Einstehenmüssen für eine fremde Schuld. Eine Haftungsschuld ist vom Bestand der Hauptschuld abhängig (Akzessorietät). Die Haftung für eine Steuerschuld hat somit den aufrechten Bestand der Steuerschuld…

UFSL RV/0449-L/04Haftung eines Miterben für Erbschaftssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2006

…Genannten auch jeder Erbe in Höhe des Wertes des aus der Erbschaft Empfangenen für die Steuer der am Erbfall Beteiligten als Gesamtschuldner haftet. Haftung bedeutet nach den Vorschriften des Steuerrechtes das Einstehenmüssen für eine fremde Schuld. Eine Haftungsschuld ist vom Bestand der Hauptschuld abhängig (Akzessorietät)…

UFSS RV/0335-S/07Anspruchszinsenbescheid mit Argumenten gegen den zugrundeliegenden Einkommensteuerbescheid bekämpft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2012

…§ 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Zum Antrag des Berufungswerbers auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist zu bemerken, dass nach…

UFSS RV/0428-S/08Anspruchszinsenbescheid mit Argumenten gegen den zugrundeliegenden Körperschaftsteuerbescheid bekämpft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2012

…0316; Ritz, BAO4, § 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 10. Dezember 2012

UFSI RV/0459-I/12Anspruchszinsenbescheid mit Argumenten gegen den zugrundeliegenden Einkommensteuerbescheid bekämpft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2012

…0316; Ritz, BAO4, § 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 26. September 2012

UFSI RV/0460-I/12Anspruchszinsenbescheid mit Argumenten gegen den zugrundeliegenden Einkommensteuerbescheid bekämpft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2012

…0316; Ritz, BAO4, § 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 26. September 2012

UFSL RV/0623-L/02Nachsicht von Haftungsschulden wegen persönlicher und sachlicher Unbilligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2004Teil 1/2

…den Ausfall, den sie erleiden, nachträglich zu ersetzen. Zur Frage einer allenfalls bestehenden Akzessorietät zwischen Primär- und Haftungsschuld nach Abschluss eines (Zwangs)Ausgleiches für den Primärschuldner hat der Verwaltungsgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung vom 22.9.1999, 96/15/0049 ausgesprochen, dass die Haftung nur insofern…

UFSL RV/0623-L/02Nachsicht von Haftungsschulden wegen persönlicher und sachlicher Unbilligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2004Teil 2/2

Primärschuld) ist, als sie das Bestehen des Abgabenanspruchs zur Zeit der Verwirklichung des die Haftung auslösenden Sachverhaltes voraussetzt. Ob ein Erlöschen der Primärschuld auch dem Haftungspflichtigen zugute kommt, ist laut zit. Erkenntnis hingegen nach dem Zweck der den Schulderlöschensgrund beinhaltenden jeweiligen Vorschrift zu prüfen. Da…

UFSL RV/1258-L/09Sicherstellungsauftrag betreffend eine Limited Liability Company mit Sitz in Malta und Ort der Geschäftsleitung in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2010Teil 1/2

…Da die voraussichtliche Höhe der Abgabenschuld Spruchbestandteil ist (§ 232 Abs. 2 lit. a BAO), ist die Abgabenschuld wegen der Akzessorietät des Pfandrechtes im Spruch nach Abgabenarten und Zeiträumen aufzugliedern (vgl. Ritz, BAO³, § 232 Tz 8). Im angefochtenen Erstbescheid wurden zwar in einem eigenen Punkt "Berechnung…

UFSL RV/1201-L/04Inhalt des Spruches eines Haftungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.01.2006

…wurde. Diese Konkretisierung im Spruch des Haftungsbescheides ist jedoch notwendig, da die Geltendmachung abgabenrechtlicher Haftungen insbesondere auch voraussetzt, dass eine Abgabenschuld entstanden und noch nicht (z.B. durch Entrichtung) erloschen ist (Grundsatz der materiellen Akzessorietät der Haftung, vgl. Ritz, BAO-Kommentar³, § 7 Tz 10). Wie…

UFSI RV/0098-I/07Vertreterhaftung als "Strohfrau"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.11.2010Teil 2/2

…€, weil die Konkursquote im erstinstanzlichen Haftungsverfahren - im Gegensatz zur Verrechnung auf dem Abgabenkonto der GmbH - auf alle haftungsgegenständlichen Abgaben prozentuell aufgeteilt wurde. Im Hinblick auf die Akzessorietät der Haftung kann aber die Bw. zur Haftung für die Umsatzsteuer 1998 nur insoweit herangezogen werden, als…