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UFSW RV/0448-W/12Akzessorietät der Haftung - Rückstand am Abgabenkonto der Primärschuldnerin gelöscht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2012

…erweist sich die Haftungsinanspruchnahme des Bw. schon aus dem Grundsatz der Akzessorietät der Haftung als rechtswidrig und es konnte daher eine Überprüfung der weiteren Haftungsvoraussetzungen unterbleiben. Zum Antrag des Bw auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist zu bemerken, dass der Bw durch das Unterbleiben einer…

UFSI RV/0153-I/04Akzessorietät der Haftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2006

…5. 1993, Zl. 93/17/0049, ausgesprochen, dass sich die Aufrechterhaltung eines Haftungsbescheides durch die Berufungsbehörde nach dem Grundsatz der Akzessorietät der Haftung etwa dann als rechtswidrig erweist, wenn die Forderung, für die gehaftet werden soll, aus einem bestimmten Grund nicht mehr dem Rechtsbestand angehört…

UFSI RV/0150-I/04Akzessorietät der Haftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2006

…für die der Bw. als Haftungspflichtiger in Anspruch genommen wurde, findet daher im gegenständlichen Haftungsverfahren nicht statt. Der Berufung kommt allerdings im Hinblick auf die Akzessorietät der Haftung Berechtigung zu. Aus dem Sicherungscharakter der Haftungsschuld folgt, dass diese in ihrem Bestand von der Existenz der…

BFG RV/2100458/2023Anspruchszinsen: Akzessorietät von Anspruchszinsenbescheiden - durch Vorlageantrag bleibt Beschwerdevorentscheidung im Rechtsbestand
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.09.2023

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache ***Beschwerdeführer***, ***Adresse**, vertreten durch Imre & Schaffer Rechtsanwälte OG, Ludersdorf 201, 8200 Gleisdorf, über die Beschwerde vom 3. September 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 24. August 2021 betreffend Anspruchszinsen (§ 205…

BFG RV/7102675/2017Tilgung der Abgabenschuld durch anderen Haftungspflichtigen; Akzessorietät der Abgabenschuld
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.02.2021

…§ 4 Tz 9). Im vorliegenden Fall wurden die aushaftenden Abgabenschulden nach Erlassung der Haftungsbescheide durch einen weiteren Haftungspflichtigen entrichtet. Dies führte zum Erlöschen der Abgabenschuld. Aufgrund der Akzessorietät der Haftung gem. § 9a BAO war daher der Bescheid vom 25.11.2016, mit dem der Bf…

UFSK RV/0187-K/03Haftung, Abgabenschulden, Akzessorietät
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2004

…iHv. € 36.298,88 verfügt. In rechtlicher Hinsicht setzen abgabenrechtliche Haftungen den Bestand der Abgabenverbindlichkeit voraus. Die Geltendmachung abgabenrechtlicher Haftungen setzt voraus, dass die Abgabenschuld noch nicht erloschen ist (Grundsatz der materiellen Akzessorietät). Berufungsentscheidungen müssen daher berücksichtigen, ob die haftungsgegenständliche Abgabenschuld entrichtet wurde. Gemäß …

BFG RV/7102100/20221. Trotz Wegfall des Sachbescheides bleibt der Anspruchszinsenbescheid im Rechtsbestand 2. Ausscheiden der Sachbescheide aus dem Rechtsbestand bei Aufhebung der Wiederaufnahmebescheide 3. Akzessorietät des Haftungsbescheides
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss28.06.2023

…04.1989, 89/16/0009-0011, Ritz, BAO6, TZ 1 zu § 7 und zu § 224). Eine Haftung folgt aber der materiellen Akzessorietät und setzt daher voraus, dass eine Abgabenschuld nicht nur entstanden ist, sie darf auch noch nicht erloschen sein. (Ritz, BAO6, Tz 10 zu §…

BFG RV/5100322/2008Geschäftsführerhaftung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.03.2014

…Bei der Erledigung eines Rechtsmittels gegen einen Haftungsbescheid ist, dem Grundsatz der Akzessorietät der Haftungsschuld entsprechend, einer seit der Erlassung des angefochtenen Bescheides eingetretenen Verminderung der Haftungsschuld und damit einer geänderten Sachlage durch Anpassung der Höhe der Haftungsschuld Rechnung zu tragen. Spruch des Haftungsbescheides ist…

UFSL RV/0033-L/04Haftung des Gesellschafters einer KEG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.10.2005

…sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft. Im Haftungsverfahren verlangt die Akzessorietät, dass die Abgabenschuld entstanden ist, also ein Abgabentatbestand hinsichtlich seiner persönlichen (steuersubjektbezogenen) und sachlichen (steuergegenstandbezogenen) Komponente verwirklicht und der Abgabenanspruch aufrecht ist. Ist jedoch eine Abgabenschuld (bei der…

UFSW RV/4132-W/02Ansuchen um Nachprüfung durch das Bundesvergabeamt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.06.2003

…entsprechende vorläufige Maßnahmen zu ergreifen hat. Auf Grund der sich daraus ergebenden Akzessorietät zu den Anträgen auf Nachprüfung ist diesbezüglich die Erhebung einer mehrfachen Eingabengebühr ausgeschlossen. Da sowohl die überreichte Telekopie wie auch die nachgereichte Urschrift der Eingabengebühr unterliegen, und jeweils Anträge um Nachprüfung 17…

UFSL RV/0672-L/03Haftung des berufsmäßigen Parteienvertreters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2005

…gemäß § 214 Abs. 1 BAO getilgt. Ob diese Tilgung zulässig war, ist nicht im gegenständlichen Verfahren sondern allenfalls in einem Abrechnungsverfahren (§ 216 BAO) zu klären. Für die gegenständliche Haftung ist jedoch der Grundsatz der materiellen Akzessorietät (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 7 Tz. 11) maßgeblich. Die…

UFSW RV/4037-W/02Haftungsbescheid nach erfolgter Abgabenentrichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk in Wien betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer für die Jahre 1998 bis 2001 entschieden:   Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen…

UFSW RV/2700-W/10Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.05.2012

…88/15/0089, 89/15/0038). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.9.1990, 87/17/0223) erweist sich die Aufrechterhaltung eines Haftungsbescheides durch die Berufungsbehörde nach dem Grundsatz der Akzessorietät der Haftung etwa dann als rechtswidrig, wenn die Forderung, für die gehaftet werden…

UFSL RV/0450-L/04Haftung eines Miterben für Erbschaftssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2006

…Sinne ist nicht der Einheits-, sondern der Verkehrswert der Nachlassliegenschaft maßgebend. Haftung bedeutet nach den Vorschriften des Steuerrechtes das Einstehenmüssen für eine fremde Schuld. Eine Haftungsschuld ist vom Bestand der Hauptschuld abhängig (Akzessorietät). Die Haftung für eine Steuerschuld hat somit den aufrechten Bestand der Steuerschuld…

UFSL RV/0449-L/04Haftung eines Miterben für Erbschaftssteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2006

…Genannten auch jeder Erbe in Höhe des Wertes des aus der Erbschaft Empfangenen für die Steuer der am Erbfall Beteiligten als Gesamtschuldner haftet. Haftung bedeutet nach den Vorschriften des Steuerrechtes das Einstehenmüssen für eine fremde Schuld. Eine Haftungsschuld ist vom Bestand der Hauptschuld abhängig (Akzessorietät)…

RAE Rz 1200–121311. Geltendmachung persönlicher Haftungen (§ 224 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

11. Geltendmachung persönlicher Haftungen (§ 224 BAO) 11.1. Haftungsbescheid (§ 224 Abs. 1 BAO) Rz 1200: Eine Besicherung von Abgabenansprüchen kann gesetzlich in folgenden Formen vorgesehen sein: Gesamtschuldverhältnis kraft Gesetzes Persönliche Haftung Sachhaftung Rz 1201: Ferner können Abgabenansprüche durch vertragliche Maßnahmen, insbesondere durch Bestellung eines Pfandes…

BFG RV/7300028/2018Verfahrenseinstellung infolge Verfolgungsverjährung betreffend Tatbeiträge einer Angestellten in Form ausgestellter "Schwarzrechnungen", welche im steuerlichen Rechenwerk der Arbeitgeberin nicht erfasst wurden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.11.2018

…2011 vor. Sie hat somit vor Eintritt ins Versuchsstadium der unmittelbaren Täterin alles unternommen, damit diese Taten verhindert werden. Auf Grund der quantitativen Akzessorietät sonstiger Beitragstäterschaft kann die Beitragstäterin straffrei zurücktreten, wenn sie ihren Beitrag rückgängig macht, bevor der unmittelbare Täter ins Versuchsstadium tritt. Frau…

UFSS RV/0335-S/07Anspruchszinsenbescheid mit Argumenten gegen den zugrundeliegenden Einkommensteuerbescheid bekämpft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2012

…§ 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Zum Antrag des Berufungswerbers auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist zu bemerken, dass nach…

UFSS RV/0428-S/08Anspruchszinsenbescheid mit Argumenten gegen den zugrundeliegenden Körperschaftsteuerbescheid bekämpft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2012

…0316; Ritz, BAO4, § 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 10. Dezember 2012

UFSI RV/0459-I/12Anspruchszinsenbescheid mit Argumenten gegen den zugrundeliegenden Einkommensteuerbescheid bekämpft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.09.2012

…0316; Ritz, BAO4, § 205 Tz 34 f). Die Notwendigkeit einer derartigen Anpassung der Anspruchszinsenfestsetzung ergibt sich bereits aus der formellen Akzessorietät eines Nebenanspruches bezüglich seiner zugrundeliegenden Stammabgabe (VwGH 27.8.2008, 2006/15/0150). Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 26. September 2012