…Unterhaltszahlung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAdW) darstelle, die es gemäß den APART-Statuten den Stipendiaten ermöglichen solle, sich zur Gänze einem bestimmten Forschungsprojekt zu widmen. Daraus folge, dass dieses Stipendium weder sozialversicherungspflichtig, noch steuerpflichtig sei. Diese Auffassung sei darin begründet, dass zum einen der…
…Österreichische Akademie der Wissenschaften .......... Von September 2000 bis Mai 2001 hat der Bw. als Associate mit der internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft A-AG zusammen gearbeitet. Mit dem beim Finanzamt am 10. Juni 2009 eingelangten Formular zur Festsetzung der Normverbrauchsangabe zeigte der Bw. der Abgabenbehörde zum…
…die jüngsten Entwicklungen der amerikanischen P, insbesondere am amerikanischen Markt, kennen zu lernen. Bei diesem Forschungsaufenthalt habe HN als Organisatorin auch mit einer Reihe von Universitätsprofessoren gesprochen, um sie für den von der österreichischen Akademie der Wissenschaften geplanten internationalen KK als Vortragende zu gewinnen. HN…
…ist in diesen Kontexten herangewachsen und steht vor der Anforderung, Integrationswege in den verschiedenen Lebensbereichen zu erschließen" (Herzog-Punzenberger, Bildungsbe/nach/teiligung in Österreich und im internationalen Vergleich, Österreichische Akademie der Wissenschaften 2003, 27). Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes des Bw…
…ist in diesen Kontexten herangewachsen und steht vor der Anforderung, Integrationswege in den verschiedenen Lebensbereichen zu erschließen" (Herzog-Punzenberger, Bildungsbe/nach/teiligung in Österreich und im internationalen Vergleich, Österreichische Akademie der Wissenschaften 2003, 27). "Die Unterschiede innerhalb der zweiten Generation sind beträchtlich: die Jugendlichen türkischer…
…Bestätigung für Dr.V als Mitglied der Akademie der Wissenschaften in der Ukraine sowie eine nicht beglaubigte Kopie eines sowjetischen Reisepasses des Präsidenten des C- Club Herrn Yuri Belov - sind nicht geeignet die Leistungserbringung und die betriebliche Veranlassung der geleisteten Zahlungen zu belegen oder auch…
…Durchführung von - Forschungsaufgaben oder - der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben, welche die wissenschaftliche oder künstlerische Lehre betreffen und dem Allgemeinen Hochschulstudiengesetz oder dem Kunsthochschul-Studiengesetz entsprechen, sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen an folgende Einrichtungen: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten…
…seien. Dieses Projekt habe der Bw. schon in seiner aktiven Zeit in Angriff genommen; seit seiner Emeritierung wende er dafür den größten Teil seiner Arbeitskraft auf. Das Ergebnis seien die von ihm herausgegebenen Katalogbände, die im Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften erscheinen und international…
…dem Vizepräsidenten und den Mitgliedern der Akademie der Wissenschaften, Professoren des Konfuziusinstitutes in Qufu, Vertretern der Stadtverwaltung von Jinan und Zhouzhuang und dem Präsidenten des Shanghaier Management Institutes stattgefunden hätten und er die Möglichkeit gehabt habe, mit dem Leiter der administrativ-rechtlichen Abteilungen des öffentlichen…
…und 6 des § 4 Abs. 4 Z 5 EStG ausgewiesen Zuwendungsempfänger sind taxativ genannt (Universitäten, Kunsthochschulen, Akademie der Wissenschaften, Österreichische Nationalbank, bestimmte Museen, Bundesdenkmalamt, etc.) und korrelieren nicht mit dem Empfängerkreis der vom Bw. geleisteten Spendenzahlungen. Durch das Steuerreformgesetz 2009, BGBl. I Nr. 26/2009…
…Durchführung von Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen, wenn sie an bestimmte Einrichtungen wie zB Universitäten oder die Österreichische Akademie der Wissenschaften sowie allgemein an juristisch unselbständige Einrichtungen von Gebietskörperschaften oder an gemeinnützige, ausschließlich wissenschaftliche Zwecke verfolgende andere…
…Betriebsvermögen zur Durchführung von Forschungsaufgaben oder der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben, welche die wissenschaftliche oder künstlerische Lehre betreffen und dem Allgemeinen Hochschulstudiengesetz oder dem Kunsthochschul-Studiengesetz entsprechen, sowie damit verbunden wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen an folgende Einrichtungen: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste…
…Betriebsvermögen zur Durchführung von - Forschungsaufgaben oder - der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben, welche die wissenschaftliche oder künstlerische Lehre betreffen und dem Allgemeinen Hochschulstudiengesetz oder dem Kunsthochschul-Studiengesetz entsprechen, sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen an folgende Einrichtungen: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste…
…dass der Betrieb einer Notrufzentrale für Erste Hilfe Leistungen eine soziale und gemeinnützige Dienstleistung ist. Wie bereits erwähnt wurden vom Finanzamt bei den angefochtenen Bescheiden auch nichts gegenteiliges bewiesen. Laut veröffentlichten Studie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften WIEN - Institut für Technikfolgen Abschätzung unter dem Titel…
…von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften gewährten Doktoranden-Stipendiums für die Veranlagungsjahre 2001 und 2002. Die Einkünfte aus dem Stipendium wurden vom zuständigen FA als steuerfrei angesehen und daher auch in den Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 2001 und 2002 nicht angesetzt." Weiters bestätige der Einkommensteuerbescheid…
…Bei selbstverschuldeter Verletzung der Stipendienbedingungen ist der volle Förderungsbetrag zurückzuzahlen. Die Stipendiaten/Stipendiatinnen führen ihre Tätigkeit in eigener Verantwortung durch. Sie sind grundsätzlich weder an einen bestimmten Arbeitsort noch an bestimmte Arbeitszeiten gebunden. Die Österreichische Akademie der Wissenschaften nimmt keinen Einfluss auf Inhalt und Organisation…
…zu erfassen. Mit Schreiben vom 11. und 18. März 2005 stellte die Berufungswerberin den Antrag auf Vorlage der Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat und führte ergänzend aus, nach den Bedingungen unter denen die Akademie der Wissenschaften APART-Stipendien gewähre, handle es sich um einen Unterhaltszuschuss…
…zur Durchführung von Forschungsaufgaben oder für der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen udgl., wenn sie an bestimmte Einrichtungen (z.B. Universitäten, Österreichische Akademie der Wissenschaften, allgemein an juristische unselbständige Einrichtungen von Gebietskörperschaften oder an gemeinnützige, ausschließlich wissenschaftliche Zwecke verfolgende andere juristische Personen…
…abzugsfähig: a) Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen. b) Durch Bundes- oder Landesgesetz errichtete Fonds, die mit Aufgaben der Forschungsförderung betraut sind. c) Die Österreichische Akademie der Wissenschaften. d) Juristisch unselbständige Einrichtungen von Gebietskörperschaften, die mit bestimmten…
…5. Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen zur Durchführung von - Forschungsaufgaben oder - der Erwachsenenbildung dienenden Lehraufgaben, welche die wissenschaftliche oder künstlerische Lehre betreffen und dem Universitätsgesetz 2002 entsprechen, sowie damit verbundenen wissenschaftlichen Publikationen und Dokumentationen an folgende Einrichtungen: a Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste…