…Rechnungen des Lieferanten Fa. WU handelt es sich um zehn Rechnungen über diverse Computerteile, die zwischen 24. April 2001 und 17. Oktober 2001 ausgestellt wurden. Die Rechnungen weisen Umsatzsteuerbeträge von insgesamt 515.502,78 S aus. Auf allen Rechnungen ist als Adresse des liefernden Unternehmens…
…woraus sich für die Frage des Vorsteuerabzuges ergibt, dass der Leistungsempfänger die Berechtigung mittels Rechnung nachweisen muss. Da die Angabe einer falschen Adresse des Lieferanten die Überprüfung der Mehrwertsteuer unmöglich macht, muss dieser Mangel zum Verlust des Vorsteuerabzuges führen. Soweit der steuerliche Vertreter der Bw…
…Lieferungen (Personal, Eisen) in Rechnung gestellt bekommen. Die Fa. GMP GmbH habe als Anschrift die AF-Gasse 35 in W. und die Fa. MB GmbH die GL-Gasse 13 in W. auf den Rechnungen bekannt gegeben. Nach den Ermittlungen des Erhebungsdienstes sei an beiden Adressen…
…auch die richtige Adresse des liefernden bzw. leistenden Unternehmers angegeben sein. Laut einhelliger Rechtsprechung und Lehre ist die Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers ein vom Gesetz gem § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1994 normierter Rechnungsbestandteil, dessen Fehlen die Berechtigung des Leistungsempfängers zum Vorsteuerabzug…
…Die Firma habe nur über eine Adresse mit Postfach verfügt. Es war kein inländischer Repräsentant vorhanden und auch keine Betreibsstätte oder ein Büro. Nach Aussagen der beteiligten Personen seien die Lieferungen von Transportunternehmen direkt von einer Firma in Deutschland an die österreichischen Endabnehmer durchgeführt worden…
…des Steuerberaters an derselben Adresse im Büroservicecenter statt. Dieser Einwand ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass der Lieferant im maßgeblichen Zeitraum von K. aus keine wirtschaftlich Geschäftstätigkeit entwickelt hat, sondern sich dort ausschließlich der Dienste eines Büroservicedienstleisters bedient hat. Schließlich war es Aufgabe des…
…VT, Adresse1; St.Nr. 1 Es läge der Finanzbehörde eine eidesstaatliche Erklärung vom 2. Feber 2007 der VT vor, wonach der eigentliche Liefernde des Schrottes ein (namentlich genannter) Dritter gewesen sei. VT habe niemals Lieferungen und Leistungen von Schrott durchgeführt. Es seien daher bei den…
…die Steuerfreiheit: Ausfuhr der Waren nicht nachgewiesen, da gefälschte Zollamtsstempel bei allen Lieferungen und auch keine anderen Nachweise erbracht; ausländischer Abnehmer steht nicht mit hinreichender Sicherheit fest, da die Adresse des Abnehmers unbekannt und seine Identität nicht geklärt. Das VfGH-Erkenntnis ist daher im vorliegenden…
…die Steuerfreiheit: Ausfuhr der Waren nicht nachgewiesen, da gefälschte Zollamtsstempel bei allen Lieferungen und auch keine anderen Nachweise erbracht; ausländischer Abnehmer steht nicht mit hinreichender Sicherheit fest, da die Adresse des Abnehmers unbekannt und seine Identität nicht geklärt. Das VfGH-Erkenntnis ist daher im vorliegenden…
…die eindeutige Feststellung des liefernden (oder leistenden) Unternehmers bei Rechnungslegung nicht nur die Angabe des Namens, sondern auch der Adresse. Es muß daher davon ausgegangen werden, daß in einer Rechnung iSd § 11 UStG 1972 sowohl der richtige Name ALS AUCH die richtige Adresse angegeben sein…
…sei zwar in Adresse gemeldet gewesen, sein tatsächlicher Hauptwohnsitz habe sich jedoch in Spanien befunden. Sein Wohnsitz sei das in Frage stehende Wohnmobil, das er erworben habe, nachdem er sein Haus in Spanien verkauft habe. Es habe bereits bei der Einbringung des Fahrzeuges in das…
…Abbildungen von Produkten aus dem jeweiligen Themenbereich unter Hinweis auf den Hersteller (Abbildung des Firmenlogos). Anschrift bzw. Email-Adresse des Lieferanten scheinen nicht auf; Preisangaben werden keine gemacht. Weiters findet sich am Ende des Katalogs ein 7 seitiges Baustofflexikon sowie ein Stichwortverzeichnis. Die Flugblätter enthalten…
…der österr. Finanzverwaltung dar, die innerstaatliche Stufe 11 Abfrage der UID Nummern nicht bereits ermöglicht zu haben (wie ja von einigen anderen EU-Mitgliedsstaaten bereits verwirklicht). Bezüglich des Firmenwortlautes des Lieferanten sei anzuführen, dass dieser auf den Rechnungen jedenfalls soweit angeführt gewesen sei, dass die…
…Die betreffenden rechnungsausstellenden Firmen konnten diese Räumlichkeiten auch nicht nutzen oder in irgendeiner Weise darüber verfügen. Der Vorsteuerabzug ist wegen der Angabe einer falschen Adresse des Lieferanten nicht zulässig, da keine dem § 11 UStG 1994 entsprechende Rechnung vorliegt. Dies entspricht auch der Rechtsprechung des EuGH…
…gerade in der Computerhardwarehandelsbranche könnten von den einzelnen Marktteilnehmern keine weiteren Überprüfungen verlangt werden, insbesondere sei es nicht zumutbar und tatsächlich auch nicht durchführbar, Einblick in die Geschäftsbücher des Lieferanten zu nehmen, um dort zu überprüfen, ob zB Steuer entrichtet worden sei oder nicht. 4…
…Frage des Vorsteuerabzuges ergibt, dass der Leistungsempfänger die Berechtigung mittels Rechnung nachweisen muss. Da die Angabe einer falschen Adresse des Lieferanten bzw. Leistenden die Erhebung bzw. Überprüfung der Mehrwertsteuer unmöglich macht, muss dieser Mangel zum Verlust des Vorsteuerabzuges führen. Wenn damit für Zwecke des Vorsteuerabzuges…
…über die Schweine erlangt. (6) Rechnungen: Eine Rechnung müsse den Namen und die Anschrift des liefernden Unternehmers angeben. Auf den Rechnungen werde lediglich angeführt "Postfach 65, A-xxx G."(Arbeitsbogen Seiten 75, 76c, 76p, 76v). Wenn Angaben über Name und Adresse des leistenden Unternehmers fehlten…
…Ansicht der Finanzverwaltung stehe der Vorsteuerabzug nicht zu, weil nachweislich diese Adresse nicht stimme und nach Überzeugung des Prüfers ein Wissen der Bw. über die Unregelmäßigkeiten beim Lieferanten vorliege. Unstimmigkeiten über den Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme mit M. konnten durch Vorlage von diversen FAX- und…
…selbst ausgestellt worden seien. Aus diesem Grund seien als Kriterium für den Vorsteuerabzug ausschließlich die vorgelegten Rechnungen heranzuziehen. Laut gängiger Rechtsprechung reiche schon allein die Tatsachen, dass im Zeitpunkt der Lieferung die auf der Rechnung angegebene Adresse des Lieferanten unrichtig sei, aus, um den Vorsteuerabzug…
…Auf den guten Glauben des Steuerpflichtigen an die Unternehmereigenschaft des Rechnungsausstellers komme es rechtlich nicht an (siehe dazu VwGH vom 11. Juli 1995, 95/13/0143). In einer Rechnung iS. des § 11 UStG, müsse neben dem richtigen Namen auch die richtige Adresse des liefernden (leistenden)…