…werden können. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung endet eine GmbH nicht schon mit ihrer Auflösung, sondern erst mit ihrer Vollbeendigung. Man spricht von "Vollbeendigung", wenn durch die Vermögenslosigkeit kein Abwicklungsbedarf mehr gegeben ist (in diesem Sinne Kastner-Doralt-Nowotny, Grundriß des österreichischen Gesellschaftsrechts, 5. Auflage…
…93/13/0301; VwGH 21.7.1998, 98/14/0067). Die Rechts- und Parteifähigkeit einer Personenhandelsgesellschaft bleibt daher auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange erhalten, als noch Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind. Im Firmenbuch…
…Die Umsatzsteuer 2005 wäre im bekämpften Bescheid mit EUR 13.241,41 vorgeschrieben worden. Selbst bei Nullstellung der Umsatzsteuer 2005 ergäbe sich daher im vorliegenden Fall kein so genannter Abwicklungsbedarf. Auch das für das gegenständliche Berufungsverfahren zuständige Finanzamt trat dieser Maßnahme grundsätzlich nicht entgegen. Über…
…abweichend vom oa. Herabsetzungsantrag, die Körperschaftsteuer für 2007 und die Folgejahre mit Null festzusetzen. Der MV begründete dies damit, dass bei der GS kein Abwicklungsbedarf bestehe, weil sie über kein Vermögen mehr verfüge und im rechtlichen Sinn erloschen sei. Zur Untermauerung seines Begehrens verwies der…
…Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 20.9.1995, 95/13/0068) verliert eine Gesellschaft mbH ihre Rechtssubjektivität durch die amtswegige Löschung im Firmenbuch nicht, solange noch ein Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind. Nach der…
…0121). Eine GmbH besteht auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch fort, solange Rechtsbeziehungen zu Gläubigern oder Schuldnern bestehen. Die Rechtspersönlichkeit der GmbH besteht daher solange fort, als noch ein Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen GmbH bescheidmäßig festzusetzen sind (Ritz…
…bis zu ihrer Vollbeendigung. Die Vollbeendigung einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 4 Abs. 2 KStG 1988 liegt - ungeachtet einer allfälligen früheren Löschung im Firmenbuch - vor, wenn kein Abwicklungsbedarf mehr gegeben ist (siehe VwGH 22.02.1995, 95/15/0016). Gemäß § 4 Abs. 2 KStG endet…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die gem. Art.243 Abs.2 lit.b) Zollkodex iVm § 85c Abs.1 und 2 ZollR-DG von der WHG, W, vertreten durch Dr.Ingo Riß, Rechtsanwalt, 1070 Wien, Seidengasse 28, gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 21…
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Artner Buchprüfung und Steuerberatung GmbH & CoKEG, Steuerberatungskanzlei, 8200 Gleisdorf, Ludersdorf 201, vom 4. und 10. Dezember 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 3. November 2003 betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung…
…nach übereinstimmender Rechtsprechung der Höchstgerichte bloß deklaratorischen Charakter. Die Rechtspersönlichkeit einer GmbH besteht auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange fort, als noch Abwicklungsbedarf aufgrund von Rechtsbeziehungen zu Gläubigern oder Schuldnern besteht, also Rechtsverhältnisse zu Dritten nicht vollständig abgewickelt sind, was dann der Fall ist…
…bis zu ihrer Vollbeendigung. Die Vollbeendigung einer Kapitalgesellschaft (vgl. § 4 Abs. 2 KStG 1988) liegt - ungeachtet einer allfälligen früheren Löschung im Firmenbuch - vor, wenn kein Abwicklungsbedarf mehr gegeben ist (vgl. VwGH 22. 02. 1995, 95/15/0016). Dass die Z-L-Verw.-GmbH i. L…
… 4 Abs. 2 KStG 1988) liegt - ungeachtet einer allfälligen früheren Löschung im Firmenbuch - vor, wenn kein Abwicklungsbedarf mehr gegeben ist (vgl VwGH 22.2.1995, 95/15/0016). Mit Beschluss vom 17.3.1999, 98/13/0088-8, wurde vom VwGH dem Gerichtshof der Europäischen…
…Eine GmbH besteht auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch fort, solange Rechtsbeziehungen zu Gläubigern oder Schuldnern bestehen. Die Rechtspersönlichkeit der GmbH besteht daher solange fort, als noch ein Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen GmbH bescheidmäßig festzusetzen sind (vgl. Ritz…
…Liquidation im Firmenbuch per 11. Juni 2010 gelöschte Gesellschaft. Trotz Löschung einer GmbH im Firmenbuch besteht deren Parteifähigkeit so lange weiter als noch Abwicklungsbedarf besteht. Dies ist aufgrund der gegenständlich anhängigen Berufung der Fall. Den Veranlagungsakten ist zur Chronologie des Bestehens der Bw. zu entnehmen: …
…wurde im Mai 2004 die Löschung ihrer Firma im Firmenbuch eingetragen. Bis zur Erledigung der oben angeführten Berufung mit der vorliegenden Berufungsentscheidung besteht im Sinne der Rechtsprechung des VwGH noch ein Abwicklungsbedarf hinsichtlich der Körperschaftsteuer 2003 und damit eine Rechtsfähigkeit der Bw (vgl Ritz, BAO3…
…Bw. und der Tatsache, dass der Betrieb eingestellt gewesen sei, kein Abwicklungsbedarf mehr bestanden habe, aussprechen müssen, dass die Vorschreibung der KöSt zu unrecht erfolgt sei. Im Zuge des weiteren Verfahrens wurde ein Schreiben des seinerzeitigen Masseverwalters (MV) im Konkurs über das Vermögen der Bw…
…Bar. Sie ist daher als Dienstleistungsbetrieb einzustufen. Die Löschung im Firmenbuch hat nur deklaratorischen Charakter, sodass die Gesellschaft ihre Rechtspersönlichkeit solange behält, als noch Abwicklungsbedarf besteht, also etwa Rechtsbeziehungen zum Bund als Abgabengläubiger bestehen und Bescheide zugestellt werden müssen. Bescheidadressat ist daher die Gesellschaft (vgl…
…gemäß § 40 FBG gelöscht. Die Löschung einer GmbH im Firmenbuch hat deklaratorischen Charakter. Die Rechtspersönlichkeit einer GmbH besteht auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch fort, so lange noch Abwicklungsbedarf vorhanden ist, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten bescheidmäßig festzusetzen sind (Ritz, Kommentar BAO, 2…
…Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG agiert hat und noch rechtlich existent war. Es finden sich auch keine Hinweise für das Vorhandensein eines Aktivvermögens und eines Abwicklungsbedarfes nach der Löschung nach § 2 Amtslöschungsgesetz im Firmenbuch; die fingierten Geschäftsvorgänge, der verfahrensgegenständliche Verzollungsvorgang und die…
…ein Abwicklungsbedarf bestehe. Das wäre insbesondere der Fall, wenn noch Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen wären (VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026). Da die bescheidmäßige Festsetzung von Abgaben und Nebengebühren bereits in den Jahren 2009 bis 2011 erfolgt wäre, bestehe 2013 kein Abwicklungsbedarf…