…VwGH 2014/13/0035) nicht in Betracht, da im gegenständlichen Fall für Finanzstrafagenden laut Aktenlage kein Abwicklungsbedarf besteht. Das Beschwerdeverfahren war daher einzustellen. Eine Entscheidung kann im gegenständlichen Verfahren auf Grund der vorstehenden Ausführungen nicht mehr zugestellt werden. Der Beschluss ergeht mangels Zustellungsmöglichkeit an die…
…Verlust der Parteifähigkeit führt, solange Vermögen vorhanden ist. Der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH ist zu bejahen, solange noch ein Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind. Für das Rechtsmittelverfahren ist…
…Erhebungen, im Rahmen welcher auch der belangten Behörde und dem zuletzt fungierenden Obmann des Vereins Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt wurde, keinerlei Hinweise auf noch vorliegendes Vereinsvermögen oder einen Abwicklungsbedarf und wurden damit die aus dem Vereinsregisterauszug hervorgehenden Informationen bestätigt. 3. Rechtliche Beurteilung: 3.1. Rechtsgrundlagen…
…VwGH 17.05.2004, 2003/17/0134); so ist auch der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH zu bejahen, solange noch ein Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind. Dies gilt aber…
…Bf. ein Abwicklungsbedarf bestehe: "Der Beschluss des Bundesfinanzgerichts vom 22.11.2024 ist in Ansehung der Beschwerdeführerin (Bf.) mit der Begründung "unbekannt" am 28.11.2024 an das Bundesfinanzgericht retourniert worden. Eine Einsichtnahme des Bundesfinanzgerichts in das Firmenbuch (Auszug in der Anlage) hat ergeben, dass…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Richterin Mag. Katharina Deutsch LL.M., den Richter Mag. Patric Flament und die fachkundigen Laienrichter Mag. Johannes Denk und Mag Markus Fischer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 20. Mai 2010 gegen die Bescheide des…
Selbst wenn man die Unternehmereigenschaft der ***Bezeichnung Person1*** verneinen sollte, so würde dies die Betriebsprüfung nicht zum Ziel führen. Auch dann wäre die Lieferung umsatzsteuerlich nicht der Berufungswerberin zuzurechnen. Das Umsatzsteuergesetz knüpft die Steuerpflicht im Haupttatbestand an die Absatzleistung von Unternehmern. Leistungen, die nicht von…
…übermittelt und diese um Auskunft ersucht, ob in Ansehung der Bf. ein Abwicklungsbedarf bestehe. Dieser Vorhalt wurde durch die belangte Behörde mit Mail vom 18.10.2024 dahingehend beantwortet, dass nach einem Schreiben des steuerlichen Vertreters keine Vermögenswerte vorhanden wären. Am 24.10.2024 wurde…
…wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH besteht solange fort, als noch ein Abwicklungsbedarf besteht. Da der Ausgang des gegenständlichen Beschwerdeverfahrens keinesfalls zu einem Aktivvermögen der gelöschten Gesellschaft führen kann, ist auch kein (nachträglicher) Abwicklungsbedarf gegeben. Der Wegfall der Rechtspersönlichkeit des Beschwerdeführers führt daher zur…
…Es handle sich somit um Vermögen, das verwertbar sei, womit das Vorliegen eines Abwicklungsbedarfs und damit die Parteifähigkeit der gelöschten GmbH zu bejahen sei. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Beweiswürdigung Beweis wurde erhoben durch Einsichtnahme in die auf elektronischem Wege vorgelegten Aktenteile des Finanzamtes…
…werden können. Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung endet eine GmbH nicht schon mit ihrer Auflösung, sondern erst mit ihrer Vollbeendigung. Man spricht von "Vollbeendigung", wenn durch die Vermögenslosigkeit kein Abwicklungsbedarf mehr gegeben ist (in diesem Sinne Kastner-Doralt-Nowotny, Grundriß des österreichischen Gesellschaftsrechts, 5. Auflage…
…bislang nicht entrichtet und ist von einer Aussetzung der Einhebung erfasst. 2. Die beschwerdeführende Gesellschaft ist nach ihrer Liquidation aufgelöst. 3. Es besteht hinsichtlich der beschwerdeführenden Gesellschaft kein Abwicklungsbedarf. III. Beweiswürdigung 1. Die Aussetzung der Einhebung des von der Beschwerde betroffenen Abgabenbetrages wurde dem Bundesfinanzgericht…
…Bf. ein Abwicklungsbedarf nicht gegeben sei. Mit Amtshilfeersuchen vom 05.06.2024 ersuchte der zuständige Richter des Bundesfinanzgerichts das Handelsgericht Wien um Übermittlung des im Verfahren zur GZ des HG Wien ***XX Cg XXX/XX*** erstellten Sachverständigengutachtens und des eventuell in der Zwischenzeit ergangenen Urteils…
…OGH 19.6.2006, 8 ObA 46/06g). Der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH ist zu bejahen, solange noch ein Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind. Für das Rechtsmittelverfahren ist…
…95/13/0068), in dem er aussprach, dass der Fortbestand der Rechtssubjektivität einer wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöschten GmbH bejaht werde, "solange noch ein Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind". Der VwGH merkte ausdrücklich an…
…10.2014, Ro 2014/13/0035). Da die Rechtssubjektivität mit der amtswegigen Löschung im Firmenbuch gemäß § 40 FBG beendet wurde und mangels Abwicklungsbedarf auch darüber hinausgehend kein Fortbestand der Rechtssubjektivität gegeben ist, war das gegenständliche Beschwerdeverfahren einzustellen (vgl bspw BFG 17.02.2015, RV/7100138…
24.2.526.2.5 Abwicklungsanfangsvermögen Rz 1436: In der Liquidationseröffnungsbilanz wird das Abwicklungsanfangsvermögen dargestellt, das sich aus den steuerlichen Bilanzwerten des letztvorangegangenen Jahresabschlusses ergibt. Dabei handelt es sich also um jenes Betriebsvermögen, das am Schluss des der Auflösung vorangegangenen Wirtschaftsjahres nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften…
…93/13/0301; VwGH 21.7.1998, 98/14/0067). Die Rechts- und Parteifähigkeit einer Personenhandelsgesellschaft bleibt daher auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange erhalten, als noch Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind. Im Firmenbuch…
…die GmbH vermögenslos ist (OGH 19.5.2010, 6 Ob 88/10z). Die Rechts- und Parteifähigkeit einer GmbH bleibt daher auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch solange erhalten, als noch Abwicklungsbedarf besteht, was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind…
…Die Umsatzsteuer 2005 wäre im bekämpften Bescheid mit EUR 13.241,41 vorgeschrieben worden. Selbst bei Nullstellung der Umsatzsteuer 2005 ergäbe sich daher im vorliegenden Fall kein so genannter Abwicklungsbedarf. Auch das für das gegenständliche Berufungsverfahren zuständige Finanzamt trat dieser Maßnahme grundsätzlich nicht entgegen. Über…