…des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 26. Februar 2010, SpS, SN XY, nach der am 9. April 2013 in Abwesenheit des Beschuldigten und in Anwesenheit des Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin E.M. durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I.) Der Berufung des Beschuldigten…
…SpS, nach der am 9. Jänner 2007 in Abwesenheit des Beschuldigten und in Anwesenheit des Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin M. durchgeführten Verhandlung zu Recht erkannt: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 16. Dezember 2005, SpS, wurde der Berufungswerber…
…um 9.00 Uhr anberaumten mündlichen Verhandlung, bezüglich welcher kurz zuvor und somit noch rechtzeitig vor deren Eröffnung eine (schriftliche) Entschuldigung für die Abwesenheit des Beschuldigten bei der Außenstelle Linz des Unabhängigen Finanzsenates (= Ort der anberaumten Verhandlung) eingelangt ist, sodass diese abzuberaumen war- auf…
…jedoch in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung des Beschuldigten wird Folge gegeben und der Spruch der bekämpften erstinstanzlichen Entscheidung dahingehend abgeändert, dass er zu lauten hat: Das gegen ST unter der Str.Nr. 2004/00266-002 wegen des Verdachtes…
…a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten gegen das Erkenntnis des Spruchsenates IX beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 18. September 2000, StrNr. XX, nach der am 28. Oktober 2003 in Abwesenheit des Beschuldigten und seines…
…23 als Organ des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 16. November 2005, SpS, nach der am 12. September 2006 in Abwesenheit des Beschuldigten und in Anwesenheit des Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin M. durchgeführten Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung des Amtsbeauftragten wird teilweise…
…neuerliche Vorladung auf 7. Dezember 2001 verlegt. Zu diesem Termin ist der Bw. nicht erschienen und wurde die mündliche Verhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführt und das Beweisverfahren geschlossen. Mit Eingaben vom 13. Dezember 2001 und 5. März 2002 ersuchte der Bw. um einen neuerlichen…
…zugestellt, wenn sich ergibt, dass der Empfänger [oder dessen Vertreter im Sinne des § 13 Abs. 3] wegen Abwesenheit von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung an dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag innerhalb der Abholfrist wirksam…
…Wels war nicht möglich; die Bundespolizeidirektion Wels sucht den Beschuldigten selbst. Über Antrag des Amtsbeauftragten wurde in Abwesenheit des Beschuldigten verhandelt. Beweiswürdigend führte der Spruchsenat aus, dass der Beschuldigte zwei einschlägige Vorstrafen aufweise und daraus sein Wissen um seine abgabenrechtlichen Verpflichtungen beweisbar sei. Seine Absicht…
…Juni 2011, StrNr. 001, hat das Finanzamt Kufstein Schwaz als Finanzstrafbehörde erster Instanz nach einer in Abwesenheit des Berufungswerbers A durchgeführten mündlichen Verhandlung diesen für schuldig erkannt, weil er 1. fortgesetzt vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich durch das Nichterklären eines Teiles…
…1/23 als Organ des Finanzamtes Baden Mödling vom 17. Dezember 2009, SpS, nach der am 9. November 2010 in Abwesenheit des Beschuldigten und in Anwesenheit der Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin E.M. durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung des G.P…
…2008, SpS, nach der am 13. Oktober 2009 in Abwesenheit des Beschuldigten und in Anwesenheit des Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin E. durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 12. Dezember 2008, SpS, wurde…
…Berufung des Beschuldigten vom 10. Jänner 2008 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 19. Oktober 2007, SpS, nach der am 10. März 2009 in Abwesenheit des Beschuldigten und in Anwesenheit seiner…
…nach der am 8. September 2009 in Abwesenheit des Beschuldigten und in Anwesenheit seines Verteidigers, des Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin M. durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der Berufung wird Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates im Strafausspruch abgeändert, sodass dieser wie…
…keine zwingende Voraussetzung für eine Vertagung ist, gehe aus dem klaren Wortlaut des § 126 FinStrG hervor, wonach eine "Krankheit oder ein sonstiges begründendes Hindernis" ein ausreichender Vertagungsgrundist und in diesem Fall eine Entscheidung in Abwesenheit desBeschuldigten nicht ergehen darf. Dass die schwere Infektion zumindest ein…
…einer Ermahnung bewenden lassen können. Im Zusammenhang mit all diesen Erwägungen wäre ein persönlicher Eindruck vom Beschuldigten von eminenter Bedeutung gewesen. Mit Schriftsatz vom 7. September 2012 erklärte sich der Verteidiger mit der Durchführung einer mündlichen Verhandlung in Abwesenheit des Bw. einverstanden und gab bekannt…
…nach der am 13. Dezember 2011 in Abwesenheit des Beschuldigten und in Anwesenheit des Amtsbeauftragten AB sowie der Schriftführerin E.M. durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I.) Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der Spruch des angefochtenen Erkenntnisses, welcher darüber hinaus unverändert bleibt…
…des Beschuldigten vom 12. April 2006 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes Wien 6/7/15, vom 20. März 2006, SpS, nach der am 10. Oktober 2006 in Abwesenheit des Beschuldigten und in Anwesenheit seines Verteidigers, des…
…der Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 9 Tagen ausgesprochen. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit € 180,00 bestimmt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die frist- und formgerechte Berufung der Beschuldigten vom 2. Oktober 2002.…
…gültigen Zustellung der Strafverfügung (durch Hinterlegung) am 4. Mai 2005 die Frist zur Erhebung eines Einspruches bereits am 6. Juni 2005 geendet habe. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde des Beschuldigten vom 24. August 2005, in welcher im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde:…