…Fällen aber jedenfalls vom aufrechten Bestehen einer Unterhaltspflicht der Eltern (des verbliebenen Elternteiles) iSd. FLAG 1967 auszugehen. Dies offensichtlich in Abweichung vom zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch, was der Gerichtshof in zahlreichen Erkenntnissen, in welchen bestimmte Einnahmen bei der beihilfenrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines aufrechten Unterhaltsanspruches ausgeklammert wurden…
…Fällen aber jedenfalls vom aufrechten Bestehen einer Unterhaltspflicht der Eltern (des verbliebenen Elternteiles) iSd. FLAG 1967 auszugehen. Dies offensichtlich in Abweichung vom zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch, was der Gerichtshof in zahlreichen Erkenntnissen, in welchen bestimmte Einnahmen bei der beihilfenrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines aufrechten Unterhaltsanspruches ausgeklammert wurden…
…Fällen aber jedenfalls vom aufrechten Bestehen einer Unterhaltspflicht der Eltern (des verbliebenen Elternteiles) iSd. FLAG 1967 auszugehen. Dies offensichtlich in Abweichung vom zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch, was der Gerichtshof in zahlreichen Erkenntnissen, in welchen bestimmte Einnahmen bei der beihilfenrechtlichen Prüfung des Vorliegens eines aufrechten Unterhaltsanspruches ausgeklammert wurden…
…00 für die Fahrtkosten vorgenommen wird sowie ein unterhaltsrelevantes Einkommen des Zweitantragstellers und Kindesvaters in Höhe von EUR 2.395,00 (inklusive Sonderzahlungen). Kindesunterhaltsrückstände werden einvernehmlich verneint. 4.) Ehegattenunterhalt: Beide Antragsteller verzichten wechselseitig auf möglicherweise bestehende Unterhaltsansprüche und zwar auch für den Fall geänderter Verhältnisse…
…vom 21. Februar 2008 betreffend Abweisung eines Antrages auf die Gewährung der Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages ab August 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Formularsatz Beih1 vom 13.8.2007 beantragte die Berufungswerberin (kurz Bw.) beim…
…zivilrechtlicher) Unterhaltsanspruch bestehen muss (vergleiche VwGH 20.09.1995, 95/13/0007 und VwGH 03.07.2003, 2000/15/0219). Aus dem Sinn und Zweck des § 6 Abs. 5 FLAG, der darin besteht Härtefälle zu vermeiden, und der daraus abgeleiten Ausnahme vom Erfordernis eines zivilrechtlichen…
…Zuwendungen durch die öffentliche Hand (mit der Konsequenz, dass diese einem Familienbeihilfenanspruch nicht entgegenstehen) sachlich gerechtfertigt ist, erscheint durchaus zweifelhaft (zur Anrechnung steuerfreier sozialer Leistungen auf den zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch vgl LG Feldkirch 2.11.2010, 3 R 348/10i). Dies gilt umso mehr bei Eigenbezug…
…einen aufrechten (zivilrechtlichen) Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern hatte (vgl. VwGH 22.12.2005, 2002/15/0181, mwN), der Unterhalt von diesen aber nicht überwiegend geleistet wurde und sie sich in Berufsausbildung befunden hat. Ungeprüft der Frage, ob der Berufungsführerin bei aufrechtem Unterhaltsanspruch der Unterhalt nicht…
…ein. In der zum Einkommensteuerbescheid 2007 ergangenen Bescheidbegründung führte die Abgabenbehörde aus: "Bei der Ermittlung der als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Kosten des auswärtigen Studiums Ihrer Kinder Ch und Ka war vom Verhältnis Ihrer zivilrechtlichen Nettoeinkünfte (Anm.: gemeint wohl Nettoeinkommen) zu denen Ihrer geschiedenen Gattin auszugehen…
…ob der Berufungswerberin Unterhalt vom Ehegatten zu leisten ist. Die Berufungswerberin ist verheiratet, erklärt jedoch, dass das Einkommen ihres Ehegatten zu gering sei, um ihr Unterhalt zu leisten. Art und Umfang des Unterhaltsanspruches eines Ehegatten gegenüber dem anderen Ehegatte ergeben sich aus dem Zivilrecht, insbesondere…
…erhoben. Begründend wurde auf das amtsärztliche Gutachten des Bundessozialamtes vom 12.02.2009 verwiesen. Danach seien die Voraussetzungen für die Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe rückwirkend ab 01.02.2004 gegeben. Bei richtiger rechtlicher Ausführung des § 6 FLAG ergebe sich, dass der Unterhaltsanspruch der Bw. gegen…
…stehenden Mittel, unbillig wäre. Auf den Unterhaltsanspruch an sich kann im Vorhinein nicht verzichtet werden." Nun obliegt es der Berufungsbehörde nicht den Unterhalt für die Bw. nach zivilrechtlichen Vorschriften zu bemessen. In Anlehnung an das Erkenntnis des VwGH vom 18.10.1989, Zl. 88/13…
…und den Unterhaltsansprüchen Vorrang. Dieses Wohnrecht war daher Dr. D=D.M. von Gesetzes wegen einzuräumen. Auch hinsichtlich der übrigen Nutzungsrechte stellt sich die Frage, aus welchem Grund diese Rechte zur Gänze als ,vorbehaltene' Rechte qualifiziert werden. So könnten, wenn überhaupt, bei der vom Finanzamt offenbar…
…Hofrätin Andrea Wimmer-Bernhauser, Ök.-Rat Gustav Anderst und Herrn Helmut Tomek über die Berufung des B, vertreten durch W, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 22. September 2003, Steuernummer, betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 1 BAO nach…
…Mittel, unbillig wäre. Auf den Unterhaltsanspruch an sich kann im Vorhinein nicht verzichtet werden." Nun obliegt es der Berufungsbehörde nicht den Unterhalt für die Bw. nach zivilrechtlichen Vorschriften zu bemessen. In Anlehnung an das Erkenntnis des VwGH vom 18.10.1989, Zl. 88/13/0124…
…des Finanzamtes Grieskirchen Wels vom 13. Mai 2005 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe und erhöhten Familienbeihilfe für die Zeit ab 1.12.2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Aus dem vom Finanzamt auf Grund…
…Relevante Abweichungen nach den Umständen des Einzelfalles sind bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen. Anzuerkennender Mehrbedarf ist auf beiden Seiten zu berücksichtigen. Insbesondere krankheitsbedingter Mehrbedarf kann den Unterhaltsanteil des Berechtigten am Familieneinkommen bis zu 50% erhöhen (vgl. Schwimann, aaO, § 94 Rz 27). Der Anteil der vom…
…sich der Unterhaltsanspruch der Ehegattin auf Grund des Haushaltseinkommens mit 40% abzüglich der eigenen Einkünfte der Ehegattin errechne, wodurch sich ein berücksichtigungsfähiger Aufwand als außergewöhnliche Belastung im Ausmaß von 64,01% der geltend gemachten Aufwendungen, das seien € 334,12, ergebe. Mit Schreiben vom 11…
…am 28. November 2007 - über die Berufung des B, vertreten durch W, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 22. September 2003, StNr., betreffend Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach der am 28. November 2007 in 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 7, durchgeführten mündlichen…
…vorgeschrieben. In der Berufung vom 14. Februar 2005 brachte der Berufungsführer im Wesentlichen vor, dass nach der Gesetzesbestimmung (§ 33 TP 20 GebG) "außergerichtliche Vergleiche" gebührenpflichtig seien. Der Begriff des "Vergleiches" werde (mangels Definition im Gebührengesetz sei hier auf den zivilrechtlichen Begriff zurück zu greifen) in…