Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Kittinger Karl, das sonstige hauptberufliche Mitglied Oberrätin Dr. Michaela Schmutzer und die Laienbeisitzer Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Reinhard Fischill als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen den Bw…
… 303 Abs. 4 BAO erforderlich machen. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen ( § 20 BAO ) verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das öffentliche Interesse an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit und die steuerlichen Auswirkungen können nicht als geringfügig angesehen werden." Die…
…13). Die Aufhebung nach § 299 Abs. 1 BAO liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Ermessensentscheidungen erfordern eine Abwägung der ermessensrelevanten Umstände. Diese Abwägung ist nach Maßgabe des § 93 Abs. 3 lit a BAO in der Begründung des Aufhebungsbescheides darzustellen. Hinsichtlich des Ermessens fehlt jegliche Begründung seitens…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Steurer und die weiteren Mitglieder Dr. Gerhild Fellner, Prok. Bernd Feldkircher und Dr. Klaus Holbach im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufungen des KG, vertreten durch die Dr. Elmar Giesinger Steuerberatungs-GmbH, 6844 Altach…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, vertreten durch Mag. Dr. Lisbeth Rogy, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1030 Wien, Geusaugasse 39/8, vom 25. August 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch Hofrat Mag. Christian Wolf, vom 24. Juli…
…von der gewerblichen Tätigkeit abgetrennt und dem Hoheitsbereich zugeordnet. Die in § 2 Abs 4 KStG vorgeschriebene Abwägung der Tätigkeitsbereiche zur Beurteilung von Mischbetrieben habe danach nur stattzufinden, wenn die beiden Tätigkeiten in einem so engen Zusammenhang stünden, dass eine Aufspaltung nicht möglich oder zumutbar sei…
…den persönlichen Verhältnissen des Abgabenschuldners vorliege. Dies versetze die Behörde in die Lage eine Ermessensentscheidung im Sinne des § 20 BAO, unter Abwägung der Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu treffen. Im Rahmen dieses Ermessens habe die Behörde jedoch auch zu berücksichtigen, dass der aushaftende Abgabenrückstand auf ein…
Diese Aufhebung erfolgt unter Abwägung der Interessen der Parteien auch deswegen, weil auf diese Art und Weise der BW die Möglichkeit gegeben wird, beim Fehlen von Ermittlungen der erstinstanzlichen Behörde ihre Interessen durch zwei Instanzen geltend zu machen. Dadurch wäre nicht nur der Aufwand für…
In gesamthafter Abwägung kann daher doch der Ausgangswert ausnahmsweise auf € 25.000,00 abgemildert werden, wovon in Anbetracht der Sorgepflicht für die Tochter ein Abschlag um ein Fünftel und in Anbetracht der nunmehrigen äußerst ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten ein weiterer Abschlag um die…
…Daraus seien auch die Begründungen für die Abweichungen von den bisherigen Bescheiden zu ersehen. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen verfügt worden. In den vorliegenden Fällen habe das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit überwogen und…
…In Beachtung des Verböserungsverbotes nach § 161 Abs. 3 FinStrG ist aber unter Bedachtnahme der nur teilweisen Erfassung der Milderungsgründe in erster Instanz in gesamthafter Abwägung die Geldstrafe noch weiter auf die spruchgemäße Höhe von € 16.000,00, das sind lediglich 4,3% (!) des Strafrahmens…
…nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das…
…konkrete, im gegenständlichen Fall zutreffende Sachverhalte einzugehen - nur Gesetz und Rechtsprechung zitierend sich auf jegliche Erwägung von Billigkeit vermissende und überlagernde abstrakte Zweckmäßigkeitserwägungen stütze und eine sachbezogene Abwägung des Für und Wider der Inanspruchnahme des Bw sprechenden Argumente nicht enthalte. Außerdem fehlten die Gründe, die…
…Juni 2011 wieder aufgenommen, da anlässlich einer nachträglichen Prüfung der Antragsangaben die in der Begründung zu den beiliegenden Bescheiden über den Mehrkindzuschlag angeführten Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen seien. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt worden. Im vorliegenden Fall…
… 303 Abs. 4 BAO erforderlich machen. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt worden. Im vorliegenden Fall überwiege das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit und die Auswirkungen könnten nicht als geringfügig angesehen werden…
…bei den progressionswirksamen Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandhilfe, etc.) ergeben hätte. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§20 BAO) verfügt worden. Im vorliegenden Fall überwiege das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit, und die Auswirkungen könnten nicht als…
…erlassen und begründend ausgeführt, es habe sich eine Änderung bei den progressionswirksamen Transferleistungen ergeben. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen verfügt worden. Im vorliegenden Fall überwiege das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit, auch die Auswirkungen…
…weitergeben musste, nicht noch zusätzliche Gelder zur Entrichtung der Umsatzsteuer gleichsam drauflegen wollte. In Abwägung der hinsichtlich der Nachkalkulationen von der Verteidigung und dem Amtsbeauftragten vorgetragenen Argumente ist von den bei den Nachkalkulationen im Abgabenverfahren ermittelten Umsatzdifferenzen ein Abschlag um die Hälfte vorzunehmen, um mit…
…udgl.), andererseits in den Aussagen des Zeugen B. Bei Abwägung all der vorliegenden Fakten im Zusammenhalt mit dem Vorbringen der Parteien des Berufungsverfahrens misst der Senat dem Vorbringen der Amtspartei eine weitaus höhere Wahrscheinlichkeit bei, als dem Vorbringen des Bw. Von diesem wurde anfänglich vorgebracht…
… 303 Abs. 4 BAO erforderlich gemacht hätten. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt worden. Im vorliegenden Fall würde das Interesse der Behörde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbeständigkeit überwiegen und die steuerlichen Auswirkungen könnten nicht als…