…die Möglichkeit besteht, das von ihm für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeug während der Arbeitszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken. Abs. 1 ist sowohl bei arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeugen als auch bei arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugen, für die ein…
…4a Abs. 2 sowohl Arbeitnehmer, die ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug als auch solche, die ein arbeitnehmereigenes Kraftfahrzeug auf arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplätzen parken, gleich behandelt und ihre diesbezüglichen Bedenken ausführlich dargelegt. Überdies vertritt die Bw. unter Bezugnahme auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Juni…
…unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer bei der Berufungswerberin (in der Folge: Bw.) durchgeführten Lohnsteuerprüfung traf das Prüfungsorgan - neben hier nicht strittigen - ua. auch folgende Feststellungen: 1) Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplatzes Die Bw. stelle jenen Arbeitnehmern, die…
…4a Abs. 2 sowohl Arbeitnehmer, die ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug als auch solche, die ein arbeitnehmereigenes Kraftfahrzeug auf arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplätzen parken, gleich behandelt und ihre diesbezüglichen Bedenken ausführlich dargelegt. Überdies vertritt die Bw. unter Bezugnahme auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Juni…
…4a Abs. 2 sowohl Arbeitnehmer, die ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug als auch solche, die ein arbeitnehmereigenes Kraftfahrzeug auf arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplätzen parken, gleich behandelt und ihre diesbezüglichen Bedenken ausführlich dargelegt. Überdies vertritt die Bw. unter Bezugnahme auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Juni…
…für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte genutzte Fahrzeug während der Arbeitszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken, ist ein Sachbezug von 14,53 Euro monatlich anzusetzen. Abs. 1 ist sowohl bei arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeugen als auch bei arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugen…
…Zl. 88/13/0235, habe der Verwaltungsgerichtshof den Vorteilswert der arbeitgeberseitigen, kostenlosen Beistellung eines Abstell- oder Garagenplatzes ausschließlich darin erblickt, "der Bequemlichkeit der Beschwerdeführerin zu dienen, welche ... sich dadurch einerseits die Unannehmlichkeit der täglichen Parkplatzsuche erspart und andererseits eine allenfalls raschere Erreichung des Kfz nach…
…die Möglichkeit besteht, das von ihm für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeug während der Arbeitszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einem Abstell - oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken. Abs. 1 ist sowohl bei arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeugen als auch bei arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugen, für die ein…
…Kellerabteil und Garagenplatz. Die monatlichen Kosten für Miete und Betriebskosten setzen sich wie folgt zusammen (Beträge in €): | In € | Netto | Ust | Brutto | Hauptmietzins | 1.122,00 | 10% | 112,20 | 1.234,20 | Betriebskosten |…
…2001, GZ 99/13/0221, festgestellt, dass alle Aufwendungen für Abstell- und Garagenplätze in der Nähe des Betriebsortes als zur Gänze betrieblich veranlasst anzusehen sind. Räumlich betrachtet, befindet sich die Garage näher dem Ort der Berufsausübung und wäre daher gänzlich als betrieblicher Aufwand bzw. im…
…wenn der Bw. am Ort seiner Mietwohnung eine Garage gemietet hat, in welcher er das zu 90 % betrieblich genutzte Fahrzeug abstellt. Keine Rolle spielt hiebei, ob nunmehr der Bw. an seinem Ordinationssitz einen Garagenplatz innehat oder nicht, sondern kommt es eben darauf an, dass sich…
…Wien. Seit 30. September 2003 besitzt die Bw eine Eigentumswohnung in Wien samt Garagenplatz. Seitens des Arbeitgebers der Bw wurde in den streitgegenständlichen Jahren im Zuge der laufenden Lohnverrechnung das große Pendlerpauschale - wie von der Bw mit L 34 beantragt - berücksichtigt. Laut Angaben der Bw…
…Reisekosten), nicht jedoch die oben angeführten Kosten: "Gemäß § 16 Abs. 1 EStG sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Der von Ihnen geltend gemachte "Krisenbeitrag" stellt keine Ausgabe im Sinne des § 16 EStG dar. Ebenso sind die Beitragszahlungen für…
…auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer verzichtet). Die Bw. erwarben mit Kaufvertrag vom 4. Mai 2007 je zur Hälfte eine Wohnung (Top W xy) samt Garagenplatz (Top EP yz) in der Wohnanlage "G" in Gde X, G zz (Liegenschaft EZ xxxxx, Grundbuch yyyyy X, GSt.Nr…
…Vorsteuerabzug berechtigen, ausstellen kann, bejaht. Begründend hat der Gerichtshof ausgeführt, dass auch die Unternehmereigenschaft auf die Vollbeendigung und damit auf den Abwicklungsbedarf abstellt. Die Unternehmereigenschaft endet somit nicht mit der Auflösung einer Gesellschaft oder deren Löschung im Handelsregister, sondern erst dann, wenn die Tätigkeiten, die…
…ist. Einem derartigen Raum kann trotz Situierung im Erdgeschoss mangels Einbindung in den Wohnverband die Qualifizierung als Wohnnutzfläche nicht zuerkannt werden; der Raum scheint ausschließlich als Abstell- oder Geräteraum nutzbar. Da nach Abzug dieser Fläche das begünstigte Nutzflächenausmaß von 150 m² nicht überschritten wird, erfolgte…
…einzelnen Wohnungsteilen oder Geschäftsräumlichkeiten aller Art (wie im besonderen von Geschäftsräumen, Magazinen, Werkstätten, Arbeitsräumen, Amts- oder Kanzleiräumen) samt den etwa mitgemieteten (§ 1091 ABGB) Haus- oder Grundflächen (wie im besonderen von Hausgärten, Abstell-, Lade- oder Parkflächen) und für die genossenschaftlichen Nutzungsverträge über derartige Objekte (im folgenden…
…rascher (rascher als ohne Garagenplatz in der Nähe des Arbeitgebers) agieren zu können, begründet noch keine Werbungskosten im Zusammenhang mit den Garagierungsaufwendungen. Doralt führt dezidiert aus, dass Garagierungsaufwendungen nur dann zu Werbungskosten führen, wenn es sich um mit Einsatzfahrzeugen der Rettung oder Feuerwehr vergleichbaren Aktionen…
…gilt für die Miete von Wohnungen, einzelnen Wohnungsteilen oder Geschäftsräumlichkeiten aller Art (wie im besonderen von Geschäftsräumen, Magazinen, Werkstätten, Arbeitsräumen, Amts- oder Kanzleiräumen) samt den etwa mitgemieteten (§ 1091 ABGB) Haus- oder Grundflächen (wie im besonderen von Hausgärten, Abstell-, Lade- oder Parkflächen) (...) § 3 MRG in der…
…Die aufgenommenen, offenbar endfälligen Darlehen für die Wohneinheit Top X samt Kfz-Abstell- und Unterstellplätzen würden 112.000,00 € betragen. Bei einer im langjährigen Durchschnitt zu erwartenden Zinsbelastung von 3% pro Jahr seien auf eine Dauer von 20 Jahren rund 67.000,00 €…