4.2.5 Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ-Abstell- oder Garagenplatzes (§ 4a der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002 (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 468/2008) Rz 188: § 4a (1) Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, das von ihm…
…die Möglichkeit besteht, das von ihm für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeug während der Arbeitszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken. Abs. 1 ist sowohl bei arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeugen als auch bei arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugen, für die ein…
…4a Abs. 2 sowohl Arbeitnehmer, die ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug als auch solche, die ein arbeitnehmereigenes Kraftfahrzeug auf arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplätzen parken, gleich behandelt und ihre diesbezüglichen Bedenken ausführlich dargelegt. Überdies vertritt die Bw. unter Bezugnahme auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Juni…
…unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer bei der Berufungswerberin (in der Folge: Bw.) durchgeführten Lohnsteuerprüfung traf das Prüfungsorgan - neben hier nicht strittigen - ua. auch folgende Feststellungen: 1) Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplatzes Die Bw. stelle jenen Arbeitnehmern, die…
…4a Abs. 2 sowohl Arbeitnehmer, die ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug als auch solche, die ein arbeitnehmereigenes Kraftfahrzeug auf arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplätzen parken, gleich behandelt und ihre diesbezüglichen Bedenken ausführlich dargelegt. Überdies vertritt die Bw. unter Bezugnahme auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Juni…
…4a Abs. 2 sowohl Arbeitnehmer, die ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug als auch solche, die ein arbeitnehmereigenes Kraftfahrzeug auf arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplätzen parken, gleich behandelt und ihre diesbezüglichen Bedenken ausführlich dargelegt. Überdies vertritt die Bw. unter Bezugnahme auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 7. Juni…
…das ihn auch zum Parken im örtlichen Bereich seines Arbeitgebers berechtige, so sei für den vom Arbeitgeber (am Betriebsgelände) zur Verfügung gestellten Abstell- oder Garagenplatz kein Sachbezug gemäß § 4a SachbezugswerteVO anzusetzen. Mit Schreiben vom 14.03.2022 wurde die Auskunft vom 16.08.2021 zum…
…10201: § 15 EStG 1988 - Privatnutzung eines arbeitgebereigenes Kfz-Abstell- oder Garagenplatzes (Rz 201) (2010) In Klagenfurt ist grundsätzlich von einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung auszugehen (LStR 2002 Rz 199 und 200). 1) Die Abstellplätze einiger größerer Arbeitgeber liegen am Rand der gebührenpflichtigen Parkzone und zwar so, dass…
…freie Station, Wohnraum, Deputate in der Land- und Forstwirtschaft, Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ, Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ-Abstell- oder Garagenplatzes, Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Fahrrads oder Kraftrads, Zinsersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen (Gehaltsvorschüssen), Kostenlos oder verbilligten abgegebenen Optionen, Sonstige Sachbezugswerte in der Land- und Forstwirtschaft.
…die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken, ist ein Sachbezug von € 14,53 monatlich anzusetzen. Die Bf hat (zusätzlich zu den drei bereits angemieteten Parkplätzen) 05/2016 bzw. 08/2016 zwei weitere Garagenplätze angemietet. Dass 05/2016 bzw…
…für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte genutzte Fahrzeug während der Arbeitszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken, ist ein Sachbezug von 14,53 Euro monatlich anzusetzen. Abs. 1 ist sowohl bei arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeugen als auch bei arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugen…
…Zl. 88/13/0235, habe der Verwaltungsgerichtshof den Vorteilswert der arbeitgeberseitigen, kostenlosen Beistellung eines Abstell- oder Garagenplatzes ausschließlich darin erblickt, "der Bequemlichkeit der Beschwerdeführerin zu dienen, welche ... sich dadurch einerseits die Unannehmlichkeit der täglichen Parkplatzsuche erspart und andererseits eine allenfalls raschere Erreichung des Kfz nach…
…Bewertung folgender Sachbezüge: Volle freie Station, Wohnraum, Deputate in der Land- und Forstwirtschaft, Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges, Privatnutzung deseines arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplatzes, Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Fahrrads oder Kraftrads, Zinsersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen (Gehaltsvorschüssen), Kostenlos oder verbilligt abgegebene Optionen, Sonstige Sachbezugswerte. Vgl…
…von ihm für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeug während der Arbeitszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einen Abstell- oder Garagenplatz des Dienstgebers zu parken, so sei dafür seit 01.01.2002 ein Sachbezugswert in Höhe von monatlich € 14,53 anzusetzen. Im ggstdl…
…die Möglichkeit besteht, das von ihm für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte genutzte Kraftfahrzeug während der Arbeitszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einem Abstell - oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken. Abs. 1 ist sowohl bei arbeitnehmereigenen Kraftfahrzeugen als auch bei arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugen, für die ein…
…hat. Zudem ist aus dem vorgelegten Fahrtenbuch die Wegstrecke nicht nachvollziehbar, insbesondere da Anfangs- und Zielpunkt überwiegend nicht leserlich sind. Privatnutzung eines arbeitgebereigenen KFZ-Abstell- oder Garagenplatzes Nach § 263 Abs 1 BAO kann der angefochtene Bescheid im Zuge der Beschwerdevorentscheidung nach jeder Richtung abgeändert werden…
…Kellerabteil und Garagenplatz. Die monatlichen Kosten für Miete und Betriebskosten setzen sich wie folgt zusammen (Beträge in €): | In € | Netto | Ust | Brutto | Hauptmietzins | 1.122,00 | 10% | 112,20 | 1.234,20 | Betriebskosten |…
… 1 Abs. 6 und 7 Begriffsbestimmungen des "Wohnsitzes" als auch des "Hauptwohnsitzes". Der Hauptwohnsitz einer Person ist an jener Unterkunft begründet, an der sie sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu machen (§ 1 Abs…
…die Vermietung von Ferienwohnungen unter der Bezeichnung "***AHM***" und die Vermietung von KFZ-Abstell- bzw Tiefgaragenplätzen (Parkhaus bei ***AM***). Einziger Gesellschafter ist Herr DI ***Gf***. Die Vermietung erfolgte einerseits in Form von Appartements an Feriengäste und andererseits als ganzjährige Dauervermietung von Zimmern und Garagenplätzen (inkl…
…2001, GZ 99/13/0221, festgestellt, dass alle Aufwendungen für Abstell- und Garagenplätze in der Nähe des Betriebsortes als zur Gänze betrieblich veranlasst anzusehen sind. Räumlich betrachtet, befindet sich die Garage näher dem Ort der Berufsausübung und wäre daher gänzlich als betrieblicher Aufwand bzw. im…