Findok · Richtlinien
EStR 2000 Rz 4027–4029
10.1.3 Bewertung von geldwerten Vorteilen
geltende FassungRichtlinie2026-0.265.879gilt ab 31.03.2023
Inhaltsverzeichnis der EStR 2000
Wortlaut laut Findok
10.1.3 Bewertung von geldwerten Vorteilen
Rz 4027:
Geldwerte Vorteile sind mit den üblichen Endpreisen des Abgabeortes anzusetzen. Der übliche Endpreis ist der um übliche Preisnachlässe verminderte Preis. Der Begriff "üblich" verweist auf eine Bewertung, die sich an den objektiven, normalerweise am Markt bestehenden Gegebenheiten am Abgabeort orientiert. Auf die subjektive Einschätzung des Steuerpflichtigen, den tatsächlichen persönlichen Nutzen sowie dessen persönliche Verhältnisse kommt es nicht an. Ist der Empfänger zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt, so inkludiert der Betrag auch die Umsatzsteuer (VwGH 10.12.1997, 95/13/0078).
Rz 4028:
Sollte für die Zuwendung kein Markt vorhanden sein bzw. keine Nachfrage bestehen (zB bei einem Halbfertigerzeugnis), so ist der Marktpreis im Wege des Vergleiches mit dem Fertigerzeugnis zu eruieren und ein Abschlag nach dem Grad der Fertigung vorzunehmen.
Rz 4029:
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wurden die üblichen Endpreise des Abgabeortes für bestimmte Sachbezüge durch die Sachbezugswerteverordnung, Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge für 1992 und ab 1993, BGBl. II Nr. 642416/19922001 idgF, bundesweit einheitlich festgesetzt.
Die Verordnung regelt die Bewertung folgender Sachbezüge:
Volle freie Station,
Wohnraum,
Deputate in der Land- und Forstwirtschaft,
Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges,
Privatnutzung deseines arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplatzes,
Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Fahrrads oder Kraftrads,
Zinsersparnisse bei zinsverbilligten oder unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen (Gehaltsvorschüssen),
Kostenlos oder verbilligt abgegebene Optionen,
Sonstige Sachbezugswerte.
Vgl. dazu LStR 2002 Rz 143 bis 222d.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.265.879
- GZ der Erstfassung
- 06 0104/9-IV/6/00
- Stammnummer
- 19973
- Enthalten in Fassung
- 20, 21, 22, 23, 24 (geltend: 24)
- Gültig
- 31.03.2023 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF