…ist eine Rückforderung irrtümlich geleisteter Beihilfenzahlungen nicht ausgeschlossen (§ 26 Abs. 2 FLAG 1967). Da Sie im Namen Ihres Mandanten bereits Berufung eingelegt haben, ist eine Abstandnahme von der Rückforderung durch die Oberbehörden nach § 26 Abs. 4 FLAG 1967 nicht mehr möglich. Von der Erlassung einer…
…würde. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung stellte das Finanzamt neuerlich klar, dass durch die neben dem Studium erzielten nichtselbständigen Einkünfte die Zuverdienstgrenze überschritten wurde und eine Rückforderung daher unabdingbar sei. Weiters stehe dem Finanzamt als Abgabenbehörde 1. Instanz das Recht zur Abstandnahme von der Rückforderung nicht…
…Höhe von 355 € bekomme. Dass ihr damaliger Ehegatte im Jahr 2004 die allgemeine Zuverdienstgrenze nach dem KBGG überschritten habe, hätte die Vorarlberger Gebietskrankenkasse erkennen und eine Rückzahlung veranlassen müssen. Es sei jedoch weder eine Vorschreibung noch eine Prüfung erfolgt. Durch diese Untätigkeit der Vorarlberger…
…o.a. Loseblattsammlung, zu § 26, "Abstandnahme von der Rückforderung"). Dieses hat eine derartige Weisung nicht erteilt. Sinn des § 26 Abs. 4 FLAG war, zu verhindern, dass Rückforderungen, die jedenfalls zu einer Nachsicht gemäß § 236 BAO führen würden, ausgesprochen werden, zumal darin ein überflüssiger Verwaltungsaufwand zu…
…die Abstandnahme von der Rückforderung gemäß § 24 Abs. 4 FLAG. Sollte dazu ein gesonderter Antrag notwendig sein, möge dies so rechtzeitig bekannt gegeben werden, dass er diesen fristgerecht stellen können. Das Finanzamt wies diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 11.1.2011 im Wesentlichen mit der…
…mwN). Auch die vom Berufungswerber ins Treffen geführten finanziellen Belastungen vermögen daher eine Abstandnahme von der bei Erfüllung der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen (unter Ausschluss jeden Ermessens der Abgabenbehörde) zwingend auszusprechenden Rückforderung nicht zu rechtfertigen. Da sich somit der angefochtene Bescheid insgesamt als rechtmäßig erweist, war spruchgemäß…
…Vorliegen der Voraussetzungen in einem ordentlichen Verfahren erwirkt werden, wodurch derselbe Erfolg wie im Falle der Abstandnahme von der Rückforderung erreicht wird (siehe o.a. Loseblattsammlung sowie UFS vom 25.6.2007, RV/1553-W/07)). Soweit sich der Bw. auf die Unbilligkeit der Rückforderung…
…Situation um Abstandnahme von der Rückforderung gem. § 26 Abs. 4 FLAG ersucht. Diesen Ausführungen ist entgegenzuhalten, dass der Unabhängige Finanzsenat als Berufungsbehörde gegenüber den Finanzämtern weder eine Oberbehörde darstellt noch ein Aufsichtsrecht hat, weshalb die Anwendung von § 26 Abs. 4 FLAG in der Berufungsentscheidung nicht…
…konnte ich diese Gründe auch erst jetzt anführen- In der Beilage befinden sich die diesbezüglichen ärztlichen Bestätigungen und Unterlagen. Ich stelle daher den Antrag auf Behebung des Bescheides wegen einer vollständigen Studienbehinderung und daher auf Abstandnahme von der Rückforderung." Beigeschlossen waren Ablichtungen folgender Unterlagen: Eine…
…2005). Soweit die Bw. mit der Unbilligkeit der Einhebung des Rückforderungsbetrages argumentiert und damit auf die Gewährung einer Nachsicht abzielt, ist noch anzumerken, dass die Bewilligung einer Nachsicht iSd § 236 BAO ebenso wie eine Abstandnahme von der Rückforderung nach § 26 Abs.4 FLAG 1967 nicht…
…Berufungsentscheidung zum Rückforderungsverfahren bestätigt ist. Zu prüfen ist jedoch, ob nicht Bestimmungen zum Tragen kommen, welche die Abstandnahme von einer Zinsenvorschreibung vorsehen. Abgesehen von der Bagatellregelung des Artikels 11 Absatz 5 VO 3665/87, die auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar ist, weil der darin…
…von einer Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe Abstand zu nehmen, kein Anspruch besteht und eine Abstandnahme von der Rückforderung auch nicht Gegenstand dieses Verfahrens sein kann, weil die Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht Oberbehörde ist. Ebenso war eine Maßnahme nach § 236 Bundesabgabenordnung (Nachsicht des Rückforderungsbetrages) nicht…
…Recherchen vorangegangen waren. Daraus ergaben sich die dargestellten, ausreichend gewichtigen Anhaltspunkte für die Entstehung des Abgaben(Rückforderungs)anspruches auf Grund der ungerechtfertigten Geltendmachung von Vorsteuerbeträgen. Soweit die Bw. sich gegen die Prüfungsfeststellungen wendet, ist zu wiederholen, dass der Sicherstellungsauftrag kein abschließender Sachbescheid iSd. § 183 Abs…
…Vorlageantrag zum Ausdruck gekommenen Begehren des Bw. auf Abstandnahme von der Rückforderung des im Einkommensteuerbescheid 2007 ausgewiesenen Abgabenbetrags, weil der mit 5. Juli 2006 datierte, für das Jahr 2007 ausgestellte Freibetragsbescheid fälschlicherweise einen Freibetrag für Werbungskosten beinhaltet hat, wiewohl der Bw. bereits seit dem 1…
…Mehrkindstaffel und den Kinderabsetzbetrag für die Kinder K und T zurückgefordert. Im Übrigen wird bemerkt, dass über den Eventualantrag des Bw betreffend Abstandnahme von der Rückforderung aus Billigkeitsgründen bzw Gewährung einer Zahlungserleichterung vom Finanzamt als Abgabenbehörde erster Instanz abzusprechen ist. Wien, am 28. Februar 2006
…ist anzumerken, dass die Bewilligung einer Nachsicht iSd § 236 BAO (ebenso wie eine Abstandnahme von der Rückforderung nach § 26 Abs.4 FLAG 1967 oder die Bewilligung von Zahlungserleichterungen nicht Gegenstand des Verfahrens waren. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 5. Mai…
…2010 unerledigte Angelegenheit im Sinne dieser Entscheidung sowie auch der zwischenzeitig bekanntgewordenen höchstgerichtlichen Klarstellungen (vgl. zB VwGH vom 27.01.2010, 2009/16/0124 mwN.), mithin also im Sinne einer Abstandnahme von einer Rückforderung der von der Betroffenen für ihre Tochter im Zeitraum April 2007…
…das Recht eine Abgabe festzusetzen der Verjährung. Gemäß § 207 Abs. 4 verjährt das Recht, den Ersatz zu Unrecht geleisteter oder die Rückzahlung zu Unrecht bezogener Beihilfen zu fordern, sowie das Recht auf Rückforderung zu Unrecht zuerkannter Erstattungen, Vergütungen oder Abgeltungen von Abgaben in fünf Jahren…
…lassen mögen. Auf eine Abstandnahme von der Rückforderung der Familienbeihilfe nach § 26 Absatz 4 FLAG besteht kein Rechtsanspruch der Partei und ist über eine solche (seitens der Oberbehörde, dem Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend) im Weisungsweg auszuübende Maßnahme der Dienstaufsicht im gegenständlichen Verfahren nicht…
…nur für den angegegenen Zeitraum von zehn Tagen, sei der Beihilfenstelle vorgelegt worden. Weshalb in der Berufungsvorentscheidung angeführt werde, dass eine Abstandnahme von der Rückforderung wegen Unbilligkeit nicht zur Anwendung kommen könne, ist für die Bw. nicht nachvollziehbar. Eine Rückzahlung von bereits für den Unterhalt…