…nehmen. Der Vollständigkeit halber wird mitgeteilt, dass § 206 lit. b BAO eine Bestimmung ist, die rein verwaltungsökonomischen Gründen dient und den Abgabenbehörden die Abgabenfestsetzung in jenen Fällen ersparen soll, in denen bei einem bestimmten Abgabepflichtigen die Abgaben uneinbringlich sind. Durch die Abstandnahme von der Festsetzung…
…könne, dass der derzeit aushaftende Rückstand als uneinbringlich abgeschrieben werden muss. Somit sind die Voraussetzungen des § 206 lit b BAO erfüllt. Angesichts der fehlenden Einbringungsmöglichkeiten war es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen. Durch…
…Berufungen wurden am 6. Dezember 2007 dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt. Mit Vorhalt vom 9. Februar 2010 wurde das Finanzamt um Überprüfung der Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruchs ersucht und wurde darauf hingewiesen, dass der Unabhängige Finanzsenat eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung erwägt. Dies deshalb, weil das LG…
…Unabhängigen Finanzsenat mit Vorlagebericht vom 6. Dezember 2007 vorgelegt. Mit Vorhalt vom 9. Februar 2010 wurde das Finanzamt um Überprüfung der Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruchs ersucht und wurde darauf hingewiesen, dass der UFS eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung erwägt. Dies deshalb, weil das LG L zu…
…Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen. Da laut Anfrage beim Zentralmelderegister vom 5. März 2009 der letzte Geschäftsführer bzw. Liquidator CC. in Österreich nicht gemeldet ist und auch eine fernmündliche Rücksprache mit dem früheren steuerlichen Vertreter der Bw. - der…
…und der Kapitalertragsteuer wird gemäß § 206 lit b BAO Abstand genommen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Laut Auskunft des steuerlichen Vertreters hat sie ihre operative Tätigkeit im Laufe des Jahres 1995 eingestellt. Unternehmensgegenstand war die Erstellung von Planungsleistungen. Der einzige…
…eine Bestimmung ist, die rein verwaltungsökonomischen Gründen dient und den Abgabenbehörden die Abgabenfestsetzung in jenen Fällen ersparen soll, in denen bei einem bestimmten Abgabepflichtigen die Abgaben uneinbringlich sind. Durch die Abstandnahme von der Festsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht vernichtet, sondern es wird…
… 206 BAO besteht auch nach der Neufassung des § 206 BAO durch das BGBl. I Nr. 124/2003 kein Rechtsanspruch des Abgabepflichtigen, ein Antragsrecht auf Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Da eine Verletzung von Rechten der Beschwerdeführerin durch das Unterbleiben einer Maßnahme gemäß…
…Gleichmäßigkeit der Besteuerung steht dem nicht entgegen. Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet", sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber dem Bw. verzichtet (vgl. UFS 2. 4. 2008, RV/0568-G/06). Auch der…
…Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet", sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber dem Berufungswerber verzichtet (vgl. UFS 2. 4. 2008, RV/0568-G/06; UFS 17. 12. 2008, RV/0816-L/03). Die Löschung der…
…erfüllt. Angesichts der fehlenden Einbringlichkeit war es dem auch verfassungsgesetzlich geforderten Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der Vollziehung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung im Umfang der auf Grund der Betriebsprüfung festgesetzten Mehrbeträge an Umsatzsteuer vorzugehen. Dies entspricht auch der Billigkeit iSd …
…Abgabenfestsetzung zuständigen Abgabenbehörde (Ritz, BAO Kommentar³, § 206 Tz 1). Auf eine Abstandnahme von der Festsetzung von Abgaben besteht daher kein Rechtsanspruch des Abgabepflichtigen (vgl. auch die Erläuterungen zu Z 22 des AbgÄG 2003, BGBl I 124/2003, mit welchem das bis dahin bestehende Weisungsrecht der…
…Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung steht dem nicht entgegen. Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet", sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Berufungswerberin verzichtet (vgl. UFS 2…
…BAO (Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung) auf den gegenständlichen Fall wurde seitens des Finanzamtes keine Einwendung erhoben. Über die Berufung wurde erwogen: Die Abgabenbehörde kann gemäß § 206 lit. b der Bundesabgabenordnung (BAO) idF des AbgÄG 2003, BGBl I 2003/124 von der Festsetzung von Abgaben ganz…
…stellte der Fa. S.T. GmbH gegen Kaution iHv. 8,050.000,00 Schilling dieses Grundstück im Ausmaß von 9.000 m2 unentgeltlich zur Verfügung. Mit Kaufvertrag vom 6. April 1995 veräußerte die Bw. das Grundstück an die Fa. I.S. GmbH unter Beitritt der…
…Der Bw. ermittelt seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1998. Im Jahr 1999 wurden ihm im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs Schulden in Höhe von S 2.156.659,00 nachgelassen. Dieser Schuldennachlass wurde bei der Einkommensermittlung als Einnahme berücksichtigt. Die beantragte Abstandnahme von der…
…und den Abgabenbehörden die Abgabenfestsetzung in jenen Fällen ersparen soll, in denen bei einem bestimmten Abgabepflichtigen die Abgaben uneinbringlich sind (gerade in jenen Fällen, in denen Gesellschaften wegen Abgabennachforderung in Konkurs "geschickt" werden). Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches…
…Abgabenfestsetzung zuständigen Abgabenbehörde (Ritz, BAO Kommentar³, § 206 Tz 1). Auf eine Abstandnahme von der Festsetzung von Abgaben besteht daher kein Rechtsanspruch des Abgabepflichtigen (vgl. auch die Erläuterungen zu Z 22 des AbgÄG 2003, BGBl I 124/2003, mit welchem das bis dahin bestehende Weisungsrecht der…
…sei. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem ebenfalls zur Frage der Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gemäß § 206 BAO im Falle eines Sanierungsgewinnes ergangenen Erkenntnis vom 28.1.2003, 2002/14/0139 festgestellt, dass nach ständiger Rechtsprechung Erlässe der Finanzverwaltung keine Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen zu…
…Stadt betreffend Körperschaftsteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) beantragte in ihrer Körperschaftsteuererklärung für 2001 die gewinnmindernde Berücksichtigung eines Schuldnachlasses in Höhe von S 378.543,-, welcher auf Grund eines freiwilligen Ausgleiches entstanden ist…