…nehmen. Der Vollständigkeit halber wird mitgeteilt, dass § 206 lit. b BAO eine Bestimmung ist, die rein verwaltungsökonomischen Gründen dient und den Abgabenbehörden die Abgabenfestsetzung in jenen Fällen ersparen soll, in denen bei einem bestimmten Abgabepflichtigen die Abgaben uneinbringlich sind. Durch die Abstandnahme von der Festsetzung…
…könne, dass der derzeit aushaftende Rückstand als uneinbringlich abgeschrieben werden muss. Somit sind die Voraussetzungen des § 206 lit b BAO erfüllt. Angesichts der fehlenden Einbringungsmöglichkeiten war es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen. Durch…
…Berufungen wurden am 6. Dezember 2007 dem Unabhängigen Finanzsenat vorgelegt. Mit Vorhalt vom 9. Februar 2010 wurde das Finanzamt um Überprüfung der Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruchs ersucht und wurde darauf hingewiesen, dass der Unabhängige Finanzsenat eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung erwägt. Dies deshalb, weil das LG…
…Unabhängigen Finanzsenat mit Vorlagebericht vom 6. Dezember 2007 vorgelegt. Mit Vorhalt vom 9. Februar 2010 wurde das Finanzamt um Überprüfung der Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruchs ersucht und wurde darauf hingewiesen, dass der UFS eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung erwägt. Dies deshalb, weil das LG L zu…
…Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen. Da laut Anfrage beim Zentralmelderegister vom 5. März 2009 der letzte Geschäftsführer bzw. Liquidator CC. in Österreich nicht gemeldet ist und auch eine fernmündliche Rücksprache mit dem früheren steuerlichen Vertreter der Bw. - der…
…und der Kapitalertragsteuer wird gemäß § 206 lit b BAO Abstand genommen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Laut Auskunft des steuerlichen Vertreters hat sie ihre operative Tätigkeit im Laufe des Jahres 1995 eingestellt. Unternehmensgegenstand war die Erstellung von Planungsleistungen. Der einzige…
…erlassen. Die darauf fußende Anmeldung der Kapitalertragsteuer in Höhe von 68.292,05 € wurde als verspätet angemeldet, mit Beschluss vom 28.11.2019 des Bezirksgerichts L**, zurück gewiesen. Es ist daher, auch aus Sicht der Abgabenbehörde, die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung im Sinne des …
…7102020/2022). Maßnahmen nach § 206 Abs 1 BAO liegen im Ermessen der für die Abgabenfestsetzung zuständigen Abgabenbehörden bzw der Verwaltungsgerichte (VwGH 25.10.2006, 2005/15/0012; 24.6.2010, 2008/15/0195). Voraussetzung für die Abstandnahme von der Festsetzung nach § 206 Abs 1 lit…
…0150 mwN). Eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gegenüber der Abgabepflichtigen ist unabhängig davon möglich, ob für die betroffenen Abgaben persönliche Haftungen in Betracht kommen. Dies gilt auch für in Beschwerdevorentscheidungen und in Erkenntnissen der Verwaltungsgerichte vorgenommene Abstandnahmen. Solche Abstandnahmen sprechen nicht über die Höhe des…
…Ermittlungen zu tätigen gewesen wären. Wenn das FA in seiner Stellungnahme vom 30.4.2024 ausführt, dass die bP gegen das Verfahrensförderungsgebot gem § 270 Abs 2 BAO verstoßen habe und der Antrag auf Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung nicht zu berücksichtigen sei, ist darauf hinzuweisen, dass …
…0150 mwN). Eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gegenüber dem Abgabepflichtigen ist unabhängig davon möglich, ob für die betroffenen Abgaben persönliche Haftungen in Betracht kommen. Dies gilt auch für in Beschwerdevorentscheidungen und in Erkenntnissen der Verwaltungsgerichte vorgenommene Abstandnahmen. Solche Abstandnahmen sprechen nicht über die Höhe des…
…Abs 1 lit b BAO kann eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gegenüber dem Abgabepflichtigen unabhängig davon erfolgen, ob für die betroffenen Abgaben persönliche Haftungen in Betracht kommen. Dies gilt auch für in Erkenntnissen der Verwaltungsgerichte vorgenommene Abstandnahmen. Solche Abstandnahmen sprechen nicht über die Höhe des…
…dem Finanzamt der ersten Instanz eine Neuberechnung aufzutragen. Ein zu gering abgeführter Lohnsteuerbetrag müsse die wahre Ursache sein, dazu mangelt es jedoch an jeglicher Ermittlung und sei deshalb das Verfahren zu ergänzen. Mit Vorlagebericht vom 02.08.2019 wurde die Beschwerde von der belangten Behörde…
…Abgabenansprüche gegenüber der Bf. aufgrund ihrer Vermögenslosigkeit nicht durchsetzbar sein werden. Dem ist auch das Finanzamt in seiner Stellungnahme vom 19.11.2020 nicht entgegengetreten. Die belangte Behörde stimmte der Abstandnahme von den Abgabenfestsetzungen wegen Uneinbringlichkeit gegenüber der Bf. zu. Eine Löschung der Gesellschaft im…
…Abgabenansprüche gegenüber der Bf aufgrund der Vermögenslosigkeit nicht durchsetzbar sein werden. Dem ist auch das Finanzamt in seiner Stellungnahme (Mail vom 24.6.2020) nicht entgegengetreten. Mit Mail vom 2.9.2020 stimmte das Finanzamt der Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wegen Uneinbringlichkeit gegenüber der Bf…
…und Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung…
…diesem Zusammenhang, dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem nicht entgegensteht: Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet", sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Bf verzichtet (UFS 17.12.2008, RV/0816…
…diesem Zusammenhang, dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem nicht entgegensteht: Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet", sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Bf verzichtet (UFS 17.12.2008, RV/0816…
…diesem Zusammenhang, dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem nicht entgegensteht: Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet", sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Bf verzichtet (UFS 17.12.2008, RV/0816…
…diesem Zusammenhang, dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem nicht entgegensteht: Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der gesetzliche Abgabenanspruch als solches nicht "vernichtet", sondern es wird lediglich - wegen Uneinbringlichkeit - auf seine Durchsetzung gegenüber der Bf verzichtet (UFS 17.12.2008, RV/0816…