…€). Diese Einnahmenüberschüsse errechnen sich aus (Netto-)Einnahmen in Höhe von 187.500,- S (13.626,16 €) und einer Absetzung für Substanzverringerung (in der Folge nur: AfS) im Betrage von jeweils 153.000,- S (11.118,94 €). Im Rahmen eines entsprechenden Vorhalteverfahrens (vgl…
…Baufirma sei von dieser im Feber 1995 mit dem Abbau begonnen worden. Gehöre ein Vorkommen nicht zu einem Betriebsvermögen, so seien der Bemessung der Absetzung für Substanzverringerung grundsätzlich die tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde zu legen. Im Falle des unentgeltlichen Erwerbes seien gemäß § 16 Abs…
…Sicherheitszuschläge festgesetzt. Zudem wurden Betriebsausgaben nicht anerkannt. Was die Absetzung für Substanzverringerung betrifft, so wurde diese pro verkauftem m³ Schotter nur mit einem Betrag in Höhe von 0,363 € (5,00 S) als Betriebsausgabe unter Hinweis auf die seinerzeitige Rechtsansicht der FLD anerkannt. Ergänzend…
…sodass die Absetzung für Substanzverrringerung nicht mehr von den fiktiven Anschaffungskosten vorgenommen werden kann". Daraus folgert bereits, dass für eine nochmalige Überprüfung keine Veranlassung besteht, weil betriebseigene Zahlen ein anderes Ergebnis nicht zulassen. Wenn nämlich eine AfS für die Jahre 1987 bis 1988 im Ausmaß…
… | Einnahmen netto | S 376.325,54 | Absetzung für Substanzverringerung | | a.) 7.002,01 t reines Material a S 22,02.- | -S 154.184,26 | b.) 14.676,18 t verschmutztes Material a S 7,34 (1/3 von…
…Die Rechtswidrigkeit ergebe sich einerseits aus der unrichtigen Erfassung der Einnahmen. So seien anstelle der vereinbarten Entgelte die tatsächlich vereinnahmten Entgelte zu erfassen. Zum anderen sei die Absetzung für Substanzverringerung unrichtig ermittelt worden. Diesbezüglich werde auf auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29.3.2006…
…15. bzw. 16. Juni 2004. Aus Gründen der besseren Verständlichkeit und der Verfahrensökonomie wurden die Entscheidungsgründe für die zu beiden Geschäftszahlen mit heutigem Tag ergangenen Berufungsentscheidungen einheitlich unter RV/0280-G/04 ausgeführt. Soweit sie das Jahr 2003 betreffen, wird auf die dortigen Ausführungen verwiesen…
…1991 auf allen erworbenen Grundstücken (einschließlich der Grundflächen, die 1993 erworben wurden) abgebaute Schotter wurde unter Zugrundelegung des soeben erwähnten Teilwertes von S 11,91.- pro m³ als Absetzung für Substanzverringerung berücksichtigt (TZ 15 BP - Bericht betreffend AJ vom 25. Juni 1995 betreffend 1991 - 1993…
…erwähnt ist davon auszugehen, dass der (fiktive) Erwerber eines Schottervorkommens auch bei dessen Verwertung im Wege einer Nutzungsüberlassung an einen Abbauberechtigten einen Gewinn/Überschuss erzielen möchte. Er wird daher für das Schottervorkommen maximal einen Preis zu bezahlen bereit sein, der sicherstellt, dass aus dem zu…
…Erfahrungswerten des Bundesministerium für Finanzen (BMF) basiere - die Aufforderung an die Bw., ihre allenfalls von den üblichen Verhältnissen abweichende Kostensituation zu erläutern bzw. die im Verfahrenszeitraum tatsächlich angefallenen Werbungskosten nachzuweisen. In Entsprechung dieser Aufforderung gab die Bw. als Werbungskosten eine jährliche Absetzung für Substanzverringerung (AfS…
…oder Ausgaben für den Erwerb von Wirtschaftsgütern nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als dies "im folgenden ausdrücklich zugelassen ist". Nach Z 8 leg. cit. sind Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerungen (§§ 7 und 8) zulässig; damit gelten die Vorschriften über die AfA für alle Einkunftsarten…
… 16 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Arbeitsmittel. Ist die Nutzungsdauer länger als ein Jahr, ist § 16 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 anzuwenden. Nach dieser Bestimmung sind Werbungskosten auch die Absetzung für Abnutzung und für Substanzverringerung. Gemäß § 7 Abs…
…lineare AfA. Der Wert eines Wirtschaftsgutes kann aber auch durch außergewöhnliche Umstände sich vermindern. Die Absetzung für Abnutzung bei der Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" regeln die 16, 7 und 8 EStG 1988. -§ 16 Abs 1 Z 8 regelt die Absetzung für Abnutzung und für Substanzverringerung (§…
…sind Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerung Werbungskosten. Gehört ein Gebäude oder sonstiges Wirtschaftsgut nicht zu einem Betriebsvermögen, so können bei Gebäuden, die zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5% der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung…
…Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerung. Gehört ein Gebäude oder sonstiges Wirtschaftsgut nicht zu einem Betriebsvermögen, so können bei Gebäuden, die der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5% der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend gemacht…
…anderem Absetzung für Abnutzung und für Substanzverringerung. Gehört ein Gebäude oder sonstiges Wirtschaftsgut nicht zu einem Betriebsvermögen, so können bei Gebäuden die zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen, ohne Nachweis der Nutzungsdauer jährlich 1,5% der Bemessungsgrundlage als Absetzung für Abnutzung geltend…
…Berufskleidung). Ist die Nutzungsdauer der Arbeitsmittel länger als ein Jahr, ist Ziffer 8 (Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerung (§§ 7 und 8)) anzuwenden. Gehört ein Wirtschaftsgut nicht zu einem Betriebsvermögen, so gilt für die Bemessung der Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung gemäß § 16 Abs. 1…
…zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs. 1 Z. 8 erster Satz EStG 1988 auch die Absetzung für Abnutzung und für Substanzverringerung (§§ 7 und 8). Gehört ein Gebäude oder ein sonstiges Wirtschaftsgut nicht zu einem Betriebsvermögen, so können gemäß § 16…
…Hinsichtlich der durchlaufenden Posten ist § 4 Abs. 3 anzuwenden. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch: [..] 8. Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerung (§§ 7 und 8). [..]" Die Bestimmung des § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 idF des…
…dem zitierten Schreiben beantwortete die Bf das erstinstanzliche Ersuchen um Beantwortung der Frage, warum und seit wann zur Gewinnermittlung ein 60%ige Absetzung für Substanzverringerung (in der Folge AfS abgekürzt) in Abzug gebracht werde, sinngemäß wie folgt: Seit Bestehen des Abbaurechtes sei ein pauschaler "AfA…