…sei. Gemäß Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes genüge die Aufgabe des Schriftstückes zur Post nicht für die Einhaltung des Fristenlaufes, es komme auf die Einbringung des Schriftstückes bzw. das tatsächliche Einlangen desselben bei der Behörde an. Die Beförderung erfolge daher auf Gefahr des Absenders. Der Bw. stellte…
…Hierbei trägt die Gefahr des Verlustes einer zur Post gegebenen Eingabe an die Behörde der Absender und eine Eingabe gilt nur dann als eingebracht, wenn sie der Behörde tatsächlich zukommt (VwGH 29.9.2000, 99/02/0356). Die Beweislast für das Einlangen eines Antrages bei…
…sie der Behörde auch tatsächlich ausgehändigt worden ist. Hierbei trägt die Gefahr des Verlustes einer zur Post gegebenen Eingabe an die Behörde der Absender. Die Beweislast für das Einlangen eines Antrages bei der Behörde trifft den Antragsteller (VwGH 21.1.2004, 99/13/0145). Eine…
…hätten können, wird jeder Absender gerade dann, wenn fristgebundene Eingaben im wahrsten Sinn des Wortes "in letzter Minute" der ablaufenden Frist mit Telefax eingereicht werden, in jedem Fall bestrebt sein, sich den Nachweis für eine (gerade noch) fristgerechte Übermittlung der Eingabe zu sichern. Dies umso…
…auf der Ebene der Beweiswürdigung zu lösende Sachverhaltsfrage. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 108 Abs. 4 BAO erfolgt die Beförderung durch die Post auf Gefahr des Absenders. Dieser trägt die Beweislast, dass das Schriftstück bei der Behörde auch einlangte. Somit genügt es nicht…
…Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender. Dafür reicht der Beweis der Postaufgabe nicht (Erkenntnis des VwGH vom 15. Februar 2006, 2002/13/0165). Für die Übermittlung im Wege des…
…Post auf Gefahr des Absenders erfolge. Im Vorlageantrag vom 4. 10. 2006 führte der steuerliche Vertreter des Bw. Folgendes aus: "...Auf den Postaufgabebelegen ist der Name des Klienten, für den die Sendung vorgenommen wurde, in beiden Fällen vermerkt ! Es wurden keine weiteren Sendungen für oder…
…die Gefahr des Verlustes einer zur Post gegebenen Eingabe hat der Absender zu tragen und eine Eingabe gilt nur dann als eingebracht, wenn sie der Behörde tatsächlich zugekommen ist (VwGH 29.9.2000, 99/02/0356). Der Beweis der Postaufgabe allein reicht als Beweis für…
…2000/16/0645). Die Gefahr des Verlustes einer zur Post gegebenen Eingabe trägt der Absender, im vorliegenden Fall somit der Bw. (VwGH 29. September 2000, 99/02/0356). Der Bw. gibt selbst an, dass er keinen Rückschein über die Postaufgabe vorlegen könne, da er den…
…für die Bw. nichts gewinnen, da damit noch nicht das Einlangen dieses Antrages dokumentiert wäre. Nach der Judikatur trifft die Beweislast für das Einlangen eines Schriftstückes bei der Behörde den Absender (vgl. VwGH 8.6.1984, 84/17/0068). Hiefür reicht der Beweis der Postaufgabe…
…in Papierform im Veranlagungsakt abgehefteten Steuererklärungen für 2010 tragen den Eingangstempel des FA vom 7. März 2012. Der von der Bw. vorgelegte "Auszug aus dem Postausgangsbuch" ist die Kopie des Deckblattes des Jahresabschlusses (vermerktes Erstellungsdatum 18. November 2011), welches folgende handschriftlichen Vermerke trägt:"Jahresabschluss 2010…
…das Einlangen bei der Behörde unter allen Umständen als gegeben anzunehmen ist. Vielmehr erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders und es trifft diesen auch die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde (vgl. VwGH 19.9.1990…
…b BAO zu behandeln war. Selbst wenn der Bf. bzw. ihrem Vertreter keine Fehlleistung im Zusammenhang mit der Postaufgabe vorzuwerfen ist, ist für sie nichts gewonnen. Denn die Beförderung durch die Post erfolgt stets auf Gefahr des Absenders (VwGH 10. August 2010, 2010/17/0067)…
…der Behörde der Absender trage. Die gebotene Möglichkeit eines Nachweises des Einlangens bei der Behörde habe der Bw. nicht erfüllen können, sondern lediglich die Übergabe eines Schriftstücks an die Post belegt. Die Vorlage der Ablichtung eines Postausgangsbuches stelle aber keinen Beweis für die Rechtzeitigkeit des…
…Behörde unter allen Umständen als gegeben anzunehmen ist. Vielmehr erfolgt - wie die Bw. selbst einräumt - die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders und trifft diesen auch die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde (vgl. VwGH 19. 9. 1990…
…auf Gefahr des Absenders erfolge. Mit Anbringen vom 13. März 2003 stellte die Bw. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Darin wird vorgebracht, dass die steuerliche Vertretung trotz Erinnerung des Finanzamtes der Meinung gewesen sei, die Körperschaftsteuererklärung für das…
…Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt (vgl. Ritz BAO3, § 108 Tz 10). Nach Ansicht der Abgabenbehörde zweiter Instanz kann demnach der Bw. den Beweis nicht erbringen, dass das Schriftstück tatsächlich rechtzeitig bei der Behörde eingelangt ist. Der Beweis der Postaufgabe - welche laut…
…ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender. Dafür reicht der Beweis der Postaufgabe nicht (VwGH 1.3.2007, 2005/15/0137,VwGH…
…der Sendung durch die Post erfolgt jedoch auf Gefahr des Absenders. (vgl. Ritz BAO3, § 108 Tz 10) Nach Ansicht der Referentin kann demnach die Bw. den Beweis nicht erbringen, dass das Schriftstück bei der Behörde eingelangt ist. Der Beweis der Postaufgabe ist nicht ausreichend (vgl…
…Laut Postausgangsbuch der Bw. sei die Stornorechnung am 30. September 2004 eingeschrieben versendet und am 4. Oktober 2004 der Retourbrief laut Posteingangsbuch mit dem Postvermerk "verzogen" entgegengenommen worden. Es werde darauf hingewiesen, dass die Nichtannahme einer Gutschrift durch den Empfänger nicht als ein Indiz für…