…Aktes von der Sicherheitsbehörde an das Gericht die Möglichkeit gehabt habe, dort im Wege der Akteneinsicht Abschriften der von den Sicherheitsbehörden aufgenommenen Niederschriften zu erhalten. Derartige Anträge bei Gericht um Gewährung der Akteneinsicht bzw. Anfertigung von Abschriften seien aber mit Sicherheit gemäß §380 StPO gebührenfrei…
…maßgeblichen Unterlagen gemäß § 89 FinStrG beschlagnahmt sind, aber die Partei nicht gemäß § 92 FinStrG um Einsichtnahme (Abschriftnahme) der beschlagnahmten Unterlagen ersucht. Ein derartiges Ersuchen wurde seitens der berufungswerbenden Partei zwar viereinhalb Jahre nach Einbringen der Berufung behauptet, ist aber nicht aktenkundig. Da nicht plausibel begründet…
…dass die Berufungswerberin,(Bw), ihrer Verpflichtung gemäß § 14 TP1 Abs.1 Z 1 GebG zur Vergebührung von zehn am 9 .Dezember 2004 beglaubigten Abschriften ihrer Konzessionsurkunde für das Gewerbe "Gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im Fernverkehr", zu Zahl: xxx, nicht nachgekommen ist. In der…
…worden ist. Eine Abschrift gibt den Inhalt einer Urkunde samt Unterschrift wortgetreu wieder, ist aber mangels eigenhändiger Unterschrift keine Gleichschrift. Eine unbeglaubigte oder beglaubigte Abschrift (Kopie der Urkunde samt Unterschrift) löst keine Gebührenpflicht aus. Das Gebührengesetz wird vom Prinzip der Schriftlichkeit (Urkundenprinzip) beherrscht. Dieses Urkundenprinzip…
…für die keine Einkünfte festgestellt würden, ausgedruckt waren, sondern nur die Bw und/oder Schwestergesellschaften der Bw. Klarzustellen ist, dass die Übersendung dieser auszugsweisen Ausdrucke/Abschriften aus zumindest zwei Gründen, von denen jeder hinreicht, nicht zu einer Bescheiderlassung geführt hat (vgl. auch Punkt J / e…
…die Berufung am 13. September 2006 dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Da sich in dem vom Finanzamt vorgelegten Einheitswertakt keine Abschrift des angefochtenen Bescheides befand, versuchte der zuständige Referent des Unabhängiger Finanzsenates zunächst von der Amtspartei eine Bescheidabschrift zu erhalten. Seitens des Finanzamtes wurde…
…Abs. 3: Die Abgabenbehörde zweiter Instanz hat der Abgabenbehörde erster Instanz aufzutragen, innerhalb einer Frist bis zu drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Die…
…Lage des Verfahrens und auch nach dessen Abschluss die Einsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile zu gestatten, deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer finanzstrafrechtlichen oder abgabenrechtlichen Interessen oder zur Erfüllung solcher Pflichten erforderlich ist; sie kann ihnen statt dessen auch Abschriften (Ablichtungen) ausfolgen…
…Räumlichkeiten sodann wieder versiegelt worden. Nach entsprechender Terminvereinbarung und unter oben dargestellter Aufsicht wäre dem Bw. bzw. dessen Vertreter Einsicht- und Abschriftnahmen in die bzw. von den beschlagnahmten Buchhaltungsunterlagen somit grundsätzlich möglich gewesen und bei entsprechendem Verlangen auch gewährt worden. Dem Gefertigten sei jedoch weder…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung von Bw., vertreten durch Stb., vom 6. Februar 2004 gegen die Bescheide des FA Tulln vom 8. Jänner 2004 betreffend Umsatzsteuer und einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte 1998 bis 2000 entschieden: Die Berufung betreffend Umsatzsteuer und…
…3 GebG). Daraus folgt aber, dass die zu übermittelnde Abschrift VOLLSTÄNDIG sein muss und dass ALLE selbstberechneten Hundertsatzgebühren zum Stichtag an das Finanzamt zu entrichten sind." In dem zuletzt zitierten Erkenntnis lag der Sachverhalt zugrunde, dass die belangte Behörde einen Gebührenbescheid aufgehoben hat, der aufgrund…
"(1) Die Abgabenbehörde hat den Parteien die Einsicht und Abschriftnahme der Akten oder Aktenteile zu gestatten, deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer abgabenrechtlichen Interessen oder zur Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten erforderlich ist. Blinden oder hochgradig sehbehinderten Parteien, die nicht durch Vertreter (§§ 80 ff) vertreten sind…
… 311 Abs. 3 BAO auf, innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder mitzuteilen, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Mit Schreiben vom 27. August 2013 teilte das Finanzamt…
… 311 Abs. 3 BAO auf, innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder mitzuteilen, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Mit Schreiben vom 27. August 2013 teilte das Finanzamt…
… 311 Abs. 3 BAO auf, innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben und nachzuweisen, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Mit Schreiben vom 13. Februar 2013 teilte…
…abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Lt. Pkt. "Erstens" des dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Abschrift übermittelten Kaufvertrages vom 15. Februar 2008 erwarb der Berufungswerber (Bw.) von Herrn S. 152/1926 Anteile an der Liegenschaft EZ GB mit welchen Wohnungseigentum an der…
…ist. Lt. Pkt. 3 des dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Abschrift übermittelten Kaufvertrages wurde als Kaufentgelt für den Erwerb von R. ein Betrag von € 92.000,00 und in Anrechnung auf dieses Kaufentgelt die Übernahme einer Forderung des Landes Niederösterreich vereinbart. Dazu…
…ist. Lt. Pkt. 3 des dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Abschrift übermittelten Kaufvertrages wurde als Kaufentgelt für den Erwerb von R. ein Betrag von € 92.000,00 und in Anrechnung auf dieses Kaufentgelt die Übernahme einer Forderung des Landes Niederösterreich vereinbart. Dazu…
… 311 Abs. 3 BAO auf, innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Einlangen des Devolutionsantrages zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben und nachzuweisen, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. Mit Schreiben vom 25. Jänner 2013 teilte…
…27. November 2012 trug der Unabhängige Finanzsenat dem Finanzamt gemäß § 311 Abs 3 BAO idgF auf, innerhalb von drei Monaten zu entscheiden und gegebenenfalls eine Abschrift des Bescheides vorzulegen oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegt. III. Am 14. Jänner…