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UFSG RV/0046-G/04Gänzliche Abschreibung von Kundenforderungen ohne unternommene Einbringungsversuche im Jahr der Entstehung der Forderungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2004

…Geschäftsführers der Auftraggeberin und deren Lieferantenkonten vertretenen Argumentation, wonach die Forderungen überhaupt nie entstanden seien, da der Rechnungsadressat von Haus aus erklärt habe, die Leistung nicht anzuerkennen und auch nicht zu bezahlen, weshalb sich bei Abschreibung bzw. Stornierung der gegenständlichen Rechnungen bereits während des Jahres…

UFSG RV/0073-G/02Nichtanerkennung von Forderungsabschreibungen, verdeckte Ausschüttung aus nicht fremdüblichen Leistungsbeziehungen (inklusive der Nichtverzinsung von Forderungen) und Übernahme von Reisekosten ohne Rückersatz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 1/3

…UmgrStG - nicht davon ausgegangen werden, dass die Bw. von vornherein damit rechnen konnte, ihre Forderungen aus den in Vorlage getretenen Zahlungen würden uneinbringlich, zumal bei der durchgeführten Umgründung bislang keine Bedenken gegen das Nichtvorliegen eines positiven Verkehrswertes aufgekommen sind. In weiterer Konsequenz vermochte die Bw…

UFSG RV/0073-G/02Nichtanerkennung von Forderungsabschreibungen, verdeckte Ausschüttung aus nicht fremdüblichen Leistungsbeziehungen (inklusive der Nichtverzinsung von Forderungen) und Übernahme von Reisekosten ohne Rückersatz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 2/3

…BG OHG bestehende Verbindlichkeit in Höhe von S 34.475,37 ertragswirksam aufgelöst. Korrespondierend habe die BG OHG die Forderung aufwandsmäßig abgeschrieben. Da für diesen Forderungsverzicht seitens der BG OHG keine fremdüblich plausible Erklärung vorliege, sei die (korrespondierende) Abschreibung von der Betriebsprüfung nicht anerkannt worden…

UFSG RV/0073-G/02Nichtanerkennung von Forderungsabschreibungen, verdeckte Ausschüttung aus nicht fremdüblichen Leistungsbeziehungen (inklusive der Nichtverzinsung von Forderungen) und Übernahme von Reisekosten ohne Rückersatz.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2005Teil 3/3

…aus dieser Auffüllungsverpflichtung, so hat der ausscheidende Gesellschafter diesen Forderungsverzicht der Gesellschaft als Veräußerungsgewinn anzuerkennen.") noch vorgesehen war, ist in diesem Anerkenntnis keine Rede mehr, obwohl das mit S 10 Mio. festgelegte Beteiligungskapital bereits einen Negativstand von S 14,312.942,60 aufwies. Die Tatsache…

UFSW RV/2429-W/02Nichtanerkennung von ausländischen Forderungsabschreibungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.11.2005

…unrichtig. Ad Abschreibung ausländischer Forderungen) 1) Fa.P.P. - Warschau/Polen Die KSV-Auskunft würde lediglich die Besitzverhältnisse widerspiegeln und sei daraus nicht zu schließen, dass Herr D.K. auch im Zeitraum der Geschäftsbeziehungen Eigentümer bzw. Inhaber der genannten Firma gewesen wäre. Der von der…

UFSG RV/0187-G/10Nichtanerkennung von Forderungsabschreibungen, verdeckte Ausschüttung aus nicht fremdüblichen Leistungsbeziehungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2010

…eintretendes Ereignis, das am Bilanzstichtag nicht vorhersehbar war, ist daher nicht zu berücksichtigen (z.B. Preissteigerungen, Forderungsausfall, Verlust von Betriebsvermögen). Wertänderungen nach dem Bilanzstichtag sind daher grundsätzlich auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie vor der Bilanzerstellung bekannt werden. Dazu gehört z.B. auch die…

UFSW RV/3266-W/02Zulässigkeit von Wertberichtigungen zu Forderungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2003

…Unter Berücksichtigung eines Fremdvergleiches, welcher auch für die Abschreibung von Forderungen gelten müsse, wäre der Konkurs anzumelden gewesen und die Forderungen wären auszubuchen gewesen. Im vorliegenden Fall sei der Sachverhalt nur umgekehrt gewesen. Es seien zuerst die Anteile abgetreten worden und danach sei der Konkurs…

UFSW RV/2136-W/02Anerkennung von Verlusten einer nicht im Handelsregister eingetragenen GesmbH in Deutschland beim inländischen Alleingesellschafter
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2003Teil 1/2

…sei und wann mit einiger Sicherheit davon ausgegangen werden konnte, dass die in Deutschland investierten Gelder ganz oder teilweise verloren gegangen sind. Dieser Zeitpunkt, der für eine entsprechende bilanzielle Abschreibung von Bedeutung sein könne, möge, so wurde weiters ersucht, durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B…

UFSW RV/4462-W/02Teilwertabschreibung von Darlehensforderungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2008Teil 2/2

…wurde, ist die Abschreibung der Darlehensforderung als Abschlag bei der Jahresgewinnermittlung für 2000 anzuerkennen. Die grundsätzlich ohnehin nicht berufungsanhängige Forderungsabschreibung von ATS 145.249,82 den laufenden Gewinn im Jahr 2000 betreffend wird mangels diesbezüglichen Nachweises der Betriebsbedingtheit (trotz nachweislicher Aufforderung durch die Abgabenbehörde bzw…

UFSW RV/0010-W/09Rückzahlung von aus Umsatzsteuerberichtigungen resultierenden Abgabengutschriften im Konkurs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2009

…die Abschreibung von Forderungen (20% USt) wurden am 31. Dezember 2006 Forderungen im Gesamtbetrag von € 31.896,70 abgeschrieben, sodass sich eine Umsatzsteuerberichtigung in Höhe von € 6.379,34 ergab, welche jedoch um die Erlöse aus der Betriebsverwertung S in Höhe von €…

UFSW RV/0474-W/07Keine Forderungsabschreibung, wenn die Höhe der ursprünglichen Forderung und die Gründe für die Abschreibung nicht nachgewiesen werden können.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2009

…sowie die Gründe, die für die Forderungsabschreibung maßgebend waren, bekannt zu geben und nachzuweisen. Mit Schriftsatz vom 22.4.2004 wurde folgende Auskunft erteilt: Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Position "Abschreibung von Forderungen" i.H.v. S 961.158,74 beinhalte eine in…

UFSW RV/0759-W/10Darlehensgewährungen an eine Schwestergesellschaft; Zurechnung von verdeckten Ausschüttungen; Haftung für die Kapitalertragsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2012

…allein in gesellschaftsrechtlichen Beziehungen gelegen sei. Die im Jahr 2008 erfolgte Abschreibung des Forderungsbetrages in Höhe von € 75.834,94 stelle somit eine verdeckte Ausschüttung dar. Tz. 2 Darlehen K. CZ s.r.o. Im Jahr 2007 seien von der Bw. an die K…

UFSW RV/4574-W/02Zulässigkeit eines Gewinnvorab zulasten eines Verlustes im Fall eines Kapitalkontenzusammenschlusses als Vorsorge gegen die endgültige Verschiebung stiller Reserven iSd § 24 Abs 2 UmgrStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2007

…zurechenbar (AS) | 2.000.000,00 | Vorläufiges Ergebnis | -33.028.643,28 | Mehr/Weniger Rechnung | | Abschreibung von Forderungen | -22.000.000,00 | Teilwertabschreibung | -10.000.000,00 | Ergebnis gesamt | -65.028.643,28 |…

UFSW RV/0859-W/02Verdeckte Ausschüttung durch Darlehensgewährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2004

…Rechtsstreites bildet die Frage, ob durch die mit 31. Dezember 1993 vorgenommene Abschreibung von Forderungen der Bw. an die Gesellschafter R.H. und C.H. im Gesamtbetrag von S 753.766,00 eine verdeckte Gewinnausschüttung begründet wurde. Dies insbesondere unter dem Aspekt, dass den Feststellungen…

UFSW RV/2573-W/08Änderung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit des Entgelts?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2008

…Die in der USO-Prüfung nicht anerkannte Abschreibung von 150.000,00 € stelle lediglich die Untergrenze des bereits zum Jahresende 2007 klaren Forderungsausfalls dar - zu diesem Zeitpunkt seien die Forderungen zum großen Teil bereits mehr als ein halbes Jahr offen gewesen und die diesbezüglichen…

UFSF RV/0133-F/07Abgrenzung, Anzahlungsrechnung, Vorausrechnung, Schätzungsbefugnis;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.08.2008

…2004 in Höhe von netto 60.000,00 und 1-7/2005 in Höhe von 60.000,00 den Umsätzen (20%USt) hinzugerechnet." Mit Vorhalt vom 10.8.2006 ersuchte das Finanzamt Innsbruck die Berufungsführerin folgende Fragen zu beantworten: Abschreibung von Forderungen iHv 148.072…

UFSI RV/0908-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Der Stille ist an der KapGes aufgrund der zustehenden Gesellschaftsrechte unmittelbar beteiligt, § 5 KVG ist zur Gänze anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2011

…stillen Gesellschafter, wodurch sich deren Kapitalkonten vermindern und die Gesellschaft (Geschäftsherr) eine Forderung gegen die stillen Gesellschafter halte. Wenn nun die stillen Gesellschafter in den Folgejahren deren negative Kapitalkonten wiederum auffüllen bzw. die Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschaft in der Form der Übernahme von Forderungen, Darlehen…

UFSI RV/0907-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Der Stille ist am Unternehmen der KapGes (GmbH) aufgrund seiner Gesellschaftsrechte unmittelbar beteiligt, § 5 KVG ist zur Gänze anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2011

…2007 wurde gemäß Buchhaltung die bedungene Einlage des atypisch stillen Gesellschafters G1 erhöht. Die betreffende Einlage beträgt € 2.228.760,49 und ergibt sich aus der Umbuchung von diversen Forderungen aus Darlehen durch G1 an die U-GmbH (Kto. 33365) auf das Konto 91000…

UFSI RV/0906-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Der Stille ist aufgrund der zustehenden Gesellschaftsrechte (Gewinnanspruch) gem. § 5 KVG Gesellschafter der KapGes (Geschäftsherr)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2011

…Gesellschafter verteilt worden. Hiezu sei aufgrund der Feststellung des Betriebsprüfers zu ErfNr2 Gesellschaftsteuer bescheidmäßig vorgeschrieben worden. In weiterer Folge sei ua. eine Forderung von € 3.200.000, die G1 aus diversen Darlehen gegenüber der Bw (vormals B-GmbH) gehalten habe, am 31. Dezember 2006…

UFSI RV/0905-I/10Atypisch stille Gesellschaft: Der Stille ist aufgrund der zustehenden Gesellschaftsrechte (Gewinnanspruch) unmittelbar am Unternehmen der KapGes (=Geschäftsherr) beteiligt, § 5 KVG ist anwendbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2011

…stillen Gesellschafter, wodurch sich deren Kapitalkonten vermindern und die Gesellschaft (Geschäftsherr) eine Forderung gegen die stillen Gesellschafter halte. Wenn nun die stillen Gesellschafter in den Folgejahren deren negative Kapitalkonten wiederum auffüllen bzw. die Verbindlichkeit gegenüber der Gesellschaft in der Form der Übernahme von Forderungen, Darlehen…