…Diese Auskunft würde zeigen, dass aus dieser Selbstauskunft für die tatsächliche Zahlungsfähigkeit im Streitjahr 1997 keine Aussagen getroffen werden könnten. 3) Abschreibung ausländischer Forderungen) Die BP hätte weiters auch bzgl. die Unternehmen in Polen und Bulgarien KSV-Auskünfte eingeholt und wären diese Auskünfte ebenso auf…
…eine Abwertung aus. Bleiben die Gründe für die Wertberichtigung einer an sich aufrechten Forderung im Dunkel, ist die Versagung der Abschreibung nicht rechtswidrig (VwGH 16.12.97, 93/14/0177). Forderungen in ausländischer Währung sind mit dem Kurswert im Zeitpunkt der Anschaffung anzusetzen. Unternehmensrechtlich ist…
…dass dies deshalb nicht möglich sei, da die streitgegenständlichen, ausländischen Einkünfte keine tarifmäßig zu besteuernde Einkünfte darstellen. Es wird hierzu keine Rechtsgrundlage angeführt und nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates ist diese Forderung des Finanzamtes auch nicht gesetzlich normiert. § 46 EStG verlangt zwar Ähnliches für den…
…GmbH") übertragen. Die GmbH habe auch die Abfertigungsverpflichtungen, die offenen Gehalts- und Lohnsteuerverbindlichkeiten sowie einen Kredit übernommen, nicht aber andere Verbindlichkeiten oder Forderungen. Im Zusammenhang mit der Betriebsveräußerung sei ein Übergang von der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG auf eine solche durch Betriebsvermögensvergleich gemäß §…
…ohne Abzug von Werbungskosten bzw Betriebsausgaben anzusetzen sind; die Ausnahme gemäß § 97 Abs 4 Z 1 EStG 1988 hinsichtlich Anrechnung ausländischer Steuern ist hier nicht von Belang. Gesetzlich ist überdies kein Verzicht auf die sog Endbesteuerung vorgesehen, sondern ein Antrag auf Anrechnung der KESt auf…
…Rückzahlungen bzw. Zinsen diesbezüglich von G erhalten hat. Der UFS merkt an, dass im Falle einer vorherigen Abschreibung bzw. Wertberichtigung der gesamten Forderung dieser Betrag allenfalls im Jahr des Zahlungseingangs zu besteuern sein wird. Weiters liegt laut Ansicht des UFS kein Sachverhalt vor, der unter…
…es lägen auch entsprechende Darlehensverträge vor, in denen eine übliche Verzinsung sowie Tilgungen ab Jänner 2003 vereinbart worden seien. Im Übrigen sei die Nichtanerkennung der Einzelwertberichtigung unter Verweis auf die vorhin erwähnten Abschreibungen für Forderungen (Tz. 21) nicht nachvollziehbar, weil grundsätzlich seitens der Betriebsprüfung auf…
…es lägen auch entsprechende Darlehensverträge vor, in denen eine übliche Verzinsung sowie Tilgungen ab Jänner 2003 vereinbart worden seien. Im Übrigen sei die Nichtanerkennung der Einzelwertberichtigung unter Verweis auf die vorhin erwähnten Abschreibungen für Forderungen (Tz. 21) nicht nachvollziehbar, weil grundsätzlich seitens der Betriebsprüfung auf…
…also Geldbeträge in ausländischer Währung, die hierfür bezahlten Eurobeträge als Anschaffungskosten, bei Auslandsforderungen ergeben sich die Anschaffungskosten in heimischer Währung aus der Umrechnung des in ausländischer Währung ausgedrückten Nominalwerts. Dies stellt dann auch die Wertobergrenze für die betreffende Forderung dar (vlg Vodrazka Handbuch Bilanz und…
…Am 11. September 1995 reichte die Bw eine Berufungsergänzung ein. 2.1. In der Berufungsergänzung bringt die Bw zur Abschreibung des Firmenwerts und zur Versagung der im Zusammenhang mit dem Kanzleierwerb geltend gemachten Investitionsfreibeträge Folgendes vor: AA habe eine Steuerberatungskanzlei betrieben. Er habe Verantwortung, Organisation…
…beiden Villen ident ist bzw. in welchem Ausmaß eine Abschreibung gerechtfertigt wäre. Aufgrund des oa. Sachverhalts und dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens (Punkt 23) liegt somit nach Ansicht der Bp in freier Beweiswürdigung eine Zwischenschaltung einer ausländischen Domizilgesellschaft vor. Die VPI . stellt nach Sicht der Bp…
…Abschreibungen im Betrag von S 611.528,61 (1992), S 313.858,83 (1993) und S 1.100.000,00 (1994) betreffend "Vertriebstöchter in Westeuropa" waren nach Vertriebsgesellschaften aufzugliedern. Mit Schriftsatz vom 7. August 2006 führte die Bw. nach mehrmals gewährten Fristverlängerungen aus, entsprechende Forderungen…
…SWI 1995 S 292) auch für Anleihen. Es sei zwischen der Ertrags- und Vermögenskomponente zu unterscheiden. Dies gelte auch dann, wenn eine Forderung in ausländischer Währung wegen einer Änderung des Wechselkurses an Wert verloren habe (Hinweis auf Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch EStG 1988, 1993 § 27 Rz…
…Company Inc. vom 24. März 1997 auch nachgekommen. Es könne nicht der Bw. zugerechnet werden, wenn der ausländische Unternehmer Auskünfte verweigere. Im Zuge der Schlussbesprechung vom 14. Jänner 1998 sei dieser Punkt eingehend diskutiert worden. Dr. Horst A. habe dabei vorgebracht, dass noch nicht bekannt…
…sind die entsprechenden uneinbringlichen Forderungen im Jahr des Ablaufes der dreijährigen Verjährungsfrist auszubuchen. Die Auswirkungen eines auf Grund vernachlässigter Sorgfalt unrichtigen Bilanzansatzes können nicht mit steuerlicher Wirkung für ein späteres Wirtschaftsjahr nachgeholt werden: So können zB. weder unterlassene Abschreibungen uneinbringlicher Forderungen in einem späteren Wirtschaftsjahr…
…15/0186) war die Abschreibung der ausländischen Beteiligungen. In dem von der Bw. und auch in der VwGH-Entscheidung betreffend das Jahr 1999 erwähnten "modifizierten Berufungsbegehren" vom 27. März 2006 wird aber auch die Abschreibung des Verrechnungskontos erwähnt und begehrt. "Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2000…
…Abschluss des Kaufvertrages heraus. Der Wert der Beteiligung könne daher frühestens zum 31.7.1998 für Zwecke der Forderungsentnahme Null sein. Die vom Betrieb gewählte Vorgangsweise, die Abschreibung der Beteiligung SP bereits im Jahre 1997 zu Lasten des laufenden Gewinnes vorzuziehen, sei daher nur aus…
…nur teilweise rekonstruiert werden könne und sich daraus bereits abzeichne, dass ein überwiegender Teil der Beträge mangels Gegenwert verloren sei. Es erscheine daher eine Abschreibung der Beteiligung um 2/3 auf 1/3 des ursprünglichen Wertes angezeigt. Rainer Altendorf, Steuerberater und Rechtsanwalt, erhob am 5…
…mit der E-GmbH aufrechterhalten zu können. Aus diesem Grund beantragen wir die vollständige Anerkennung der im Jahr 2006 geltend gemachten Abschreibung. Im Jahr 2006 EUR 64.731,90 Zur Tz 5+6+9 vom Bericht vom 23.6.2010 hinsichtlich verdeckte Ausschüttung/Forderungsabschreibung Dkfm…
…Anteile an der E-GmbH. bereits klar gewesen sei, dass eine Begleichung der Verbindlichkeiten nicht möglich sei, wäre auch ohne Abtretung eine gänzliche Abschreibung der Forderungen unumgänglich gewesen. Die BP verweise jedoch, ohne dies zu prüfen, darauf, dass die objektive und subjektive Voraussetzung für eine…