…abrechnende Rechnung der Firma P... Bau GmbH im Zeitpunkt der Betriebsprüfung vorgelegen ist. Hätte das Finanzamt auch nur in Ansätzen erkennen können, dass diese Zustimmung über die Abrechnung mittels Gutschrift nicht vorgelegen wäre, dann hätte das Finanzamt jedenfalls darauf drängen müssen, dass die Firma P..…
…eine Steuer ausgeschlossen, die nur auf Grund der Rechnungslegung geschuldet wird. Dabei kommt es gleichfalls nicht darauf an, ob die Abrechnung mittels Gutschrift oder durch Rechnungen anderer Art erfolgt ist (VwGH v. 26.2.2004, 2003/15/0122). Ergänzend ist zu bemerken, das die Bestimmungen…
…Fa. AP seien Rechnungen über die Lieferungen (mit 10% Mehrwertsteuerausweis) erstellt worden. Die Bw. habe diese mittels Abrechnung (Gutschrift) bestätigt und mit Verrechnungsscheck beglichen. Prüferfeststellung: Bei der Fa. AP handle es sich um eine reine Briefkastenfirma, welche zwar rechtlich existent sei (Firmenbucheintragung vom 1. September…
…UFS die von der Bw gewählte Vorgangsweise richtig erscheine. Eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung hätte sich allenfalls ergeben können, wenn die Bw der Abrechnung mit Gutschrift nachweislich zugestimmt hätte. Eine Steuerschuld kraft erbrachter Leistung hätte nicht entstehen können, da die Bw der Leasinggesellschaft keine Leistung erbracht…
…über die Abrechnung per Gutschrift beweisende Unterlagen wurden nicht vorgelegt. Dass Einverständnis über die Abrechnung per Gutschrift bestand, wurde im ggstl. Verwaltungsverfahren nicht behauptet. Nach dieser Sach- und Beweislage ist als erwiesen anzusehen und festzustellen, dass kein Einverständnis über Gegenverrechnung und Abrechnung mit Gutschrift bestand…
…UStG 1994 sei und insoweit ein Vorsteuerabzug ohnehin nicht zulässig sei. Die Betriebsprüfung halte weiters fest, dass die Bw. der Abrechnung mittels Gutschrift nicht widersprochen hätte.Der Widerspruch sei von der Bw. erst ca. vier Jahre später erfolgt, als der steuerlichen Vertreterin der o.a…
…8 angeführten Voraussetzungen nicht zutrifft, so verliert die Gutschrift ihre Eigenschaft als Rechnung (Kranich - Siegl - Waba, Mehrwertsteuer-Handbuch, Anm. 19 zu § 11, zur inhaltsgleichen Bestimmung des UStG 1972). Die Abrechnung per Gutschrift kann nicht einseitig vom Leistungsempfänger vorgenommen werden, sondern setzt Einverständnis zwischen leistendem Unternehmer…
…Vorgangsweise - nachträgliche Abrechnung bzw. bei Herstellung der formellen Voraussetzung zum Vorsteuerabzug für die kausalen Lieferungen im Wege der Gutschriftserteilung und sodann folgende Vornahme des zustehenden Vorsteuerabzuges korrekt erfüllt und sei sohin steuerlich anzuerkennen. 2.: Besondere Stellungnahmen im Detail: 1. Vorlage der Gutschriften: Werde noch nachgereicht…
…können, dass diese Gutschrift wie vorher eine Vielzahl von Ausgangsrechnungen von der Firma C-GmbH entsprechend verbucht worden sei, ist zu erwidern, dass sich aus den vorgelegten Akten ergibt, dass die Firma C-GmbH bestreitet, je eine Einwilligung zur Abrechnung mittels Gutschritt gegeben zu haben…
…So wäre es u.a. notwendig gewesen mit den Auftraggebern des Bw. in Kontakt zu treten, Aufklärung über die Art der Abrechnung und gegebenenfalls Kopien der Gutschriften zu verlangen. Die vorgelegten Bestätigungen sind jedenfalls nicht ausreichend (zumal nur der USt-Satz und nicht der Betrag…
…andernfalls die Abrechnung als anerkannt gelte. Diese Vereinbarung wurde ebenfalls von Ihnen zur Kenntnis genommen und unterzeichnet. Aufgrund der vereinbarten Abrechnungsform - nämlich durch Gutschriftsrechnungen durch die NN - geht auch Ihr Einwand, nie irgendwelche Rechnungen an die NN ausgestellt zu haben ins Leere. Als Gutschrift gilt…
…Dr. Viktor I. an das Bundesministerium für Finanzen vom 31. März 1999 vertritt dieser folgende Ansicht: Zwischen der Bw. und ihm bestehe kein Einverständnis einer Abrechnung von Leistungen mittels Gutschrift. Die gegenständlichen Leistungen würden den Zeitraum 1985 bis 1988 und damit Dkfm. Dr. Walter S…
…Wenn es die Firmen offensichtlich gar nicht gibt, wie kann dann mit Gutschrift abgerechnet werden - gemäß § 11 UStG bedarf es bei einer Abrechnung mit Gutschrift der Zustimmung des Empfängers. In zahlreichen Entscheidungen hat sich der VwGH mit der Problematik fehlender Rechnungsmerkmale gemäß § 11 UStG iVm …
…habe, kann hingegen nicht gefolgt werden: Im Zuge der von der Außenprüfung durchgeführten Erhebungen wurde festgestellt, dass die Abrechnung mittels Gutschrift dh Ausstellung der Rechnung durch die WP Österreich betreffend die übrigen freien Mitarbeiter, die für die WP Österreich im berufungsgegenständlichen Zeitraum auch tätig waren…
…beim Empfänger der Gutschrift handle es sich aber offensichtlich um keinen Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Außerdem sei nicht davon auszugehen, dass Einverständnis über die Abrechnung mittels Gutschrift bestanden habe, da es sich um einen mehrjährigen Rechtsstreit gehandelt habe. Eine Abrechnung mittels Gutschrift könne nicht…
…Rechtsirrtum bzw. seine Auswirkung auf den gegenständlichen Fall nicht erkennen. Bei einer Abrechnung mittels Gutschrift bedarf es zur Gültigkeit der Zustimmung bzw. der Genehmigung des Gutschriftempfängers. Lässt dieser eine falsche Gutschrift gegen sich gelten oder überprüft sie nicht, liegt darin ein Verschulden des Gutschriftempfängers, das…
…Ansicht des Finanzamtes, dass als Rechnungen bezeichnete Gutschriften, nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, an, weil die Bw. Ausstellerin derselben sei und nicht als Leistungsempfänger erkennbar sei. Ausführungen der Bw.: Dieser Punkt beziehe sich laut Bw. auf die Abrechnung von Vorsteuern im Gutschriftverfahren der Sparte 2235; daraus…
…konnte. Zur Rechtslage ist festzustellen, dass Gutschriften, die im Geschäftsverkehr an die Stelle von Rechnungen treten, unter folgenden Voraussetzungen als Rechnungen gelten: -Die Gutschrift muss die für eine Rechnung geforderten Angaben enthalten; -es muss Einverständnis über die Abrechnung mit Gutschrift bestehen; -der leistende Unternehmer muss…
…der Richtlinie der Rechnungsangaben gelten analog für Gutschriften, zumal diese ein Rechnungssurrogat darstellen und aufgrund des Verweises des § 11 Abs 8 UStG auf § 11 Abs 1 UStG dieselben Regeln hinsichtlich des Vorhandenseins der Rechnungsmerkmale gelten. Die Abrechnung mit Gutschrift erwies sich im konkreten Fall deshalb…
…gilt (Gutschrift etc.; Ruppe/Achatz, UStG, 4. Aufl., § 12 Tz 44). Gutschriften, in denen eine Steuer gesondert ausgewiesen wird, berechtigen nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn der Empfänger der Gutschrift zum gesonderten Steuerausweis berechtigt war, mit der Abrechnung der Gutschrift einverstanden war, die Gutschrift ihm zugeleitet…