…andersgesetzlicher Regelungen sehr wohl die Möglichkeit hätten, die in Rede stehenden Universitätslehrgangsgebühren steuermindernd geltend zu machen, nicht von Relevanz für die steuerrechtliche Beurteilung des gegenständlichen Streitfalles und geht daher insoweit ins Leere. Ausgenommen von der "Abpauschalierung" des § 34 Abs. 7 Z 1 EStG 1988 sind…
…ältere Rechtsprechung für rein investi-tionsabhängige Begünstigungen vorgesehen habe. Mit dem FBiG werde neben der Investition in abnutzbare Wirtschaftsgüter auch eine solche in bestimmte Wertpapiere begünstigt. Hier bestehe mangels Abnützbarkeit kein Zusammenhang mit der AfA und deren Abpauschalierung (Beiser, Freibetrag für investierte Gewinne trotz Pauschalierung?…
…ältere Rechtsprechung für rein investi-tionsabhängige Begünstigungen vorgesehen habe. Mit dem FBiG werde neben der Investition in abnutzbare Wirtschaftsgüter auch eine solche in bestimmte Wertpapiere begünstigt. Hier bestehe mangels Abnützbarkeit kein Zusammenhang mit der AfA und deren Abpauschalierung (Beiser, Freibetrag für investierte Gewinne trotz Pauschalierung?…
…engen Auslegung der umsatzsteuerlichen Pauschalierung, von einer umsatzsteuerlichen Erfassung der Erlöse aus der Sammlung biogener Abfälle im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung auszugehen, wenn nicht einmal ertragsteuerlich eine "Abpauschalierung" vorliegt. Die immer wieder zitierte Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland erging vor…
…vertreten, so ist auf obige Ausführungen zu verweisen, wonach Hinweise darauf vorliegen, dass er eben gerade nicht von einer "Abpauschalierung" der gegenständlichen Einkünfte ausgehen konnte; vielmehr liegen Anhaltspunkte dahingehend vor, dass er sich mit diesen Einkünfte nicht auseinandergesetzt hat und diese nicht erklärt hat, obwohl…
…ältere Rechtsprechung für rein investi-tionsabhängige Begünstigungen vorgesehen habe. Mit dem FBiG werde neben der Investition in abnutzbare Wirtschaftsgüter auch eine solche in bestimmte Wertpapiere begünstigt. Hier bestehe mangels Abnützbarkeit kein Zusammenhang mit der AfA und deren Abpauschalierung (Beiser, Freibetrag für investierte Gewinne trotz Pauschalierung?…
…S 864, ). Das vom Bw. ausgeführte Argument, dass die Deckelung mit 10% des Gewinnes und die rechnerische Ermittlung derselben gegen die Abpauschalierung spreche, ist im Hinblick auf die obigen Ausführungen zu den Forschungs-, Bildungs- und Lehrlingsfreibeträgen nicht schlüssig. Auch die Berufungsausführungen, dass Betriebsausgaben stets einen…
…Rechtsprechung für die rein investitionsabhängigen Investitionsbegünstigungen vorgesehen hätte. Mit dem Freibetrag für investierte Gewinne werde neben der Investition in abnutzbare Wirtschaftsgüter auch eine in bestimmte Wertpapiere begünstigt. Hier bestehe mangels Abnutzbarkeit überhaupt kein Zusammenhang mit der AfA und deren Abpauschalierung (neuerlicher Hinweis auf Beiser, aaO…
…Rechtsprechung für die rein investitionsabhängigen Investitionsbegünstigungen vorgesehen hätte. Mit dem Freibetrag für investierte Gewinne werde neben der Investition in abnutzbare Wirtschaftsgüter auch eine in bestimmte Wertpapiere begünstigt. Hier bestehe mangels Abnutzbarkeit überhaupt kein Zusammenhang mit der AfA und deren Abpauschalierung (neuerlicher Hinweis auf Beiser, aaO…
…1 EStG 1988 und auch § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 keinen Einfluss (siehe dazu auch die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungskonformität der "Familienbesteuerung" wie oben und die dort zitierte Vorjudikatur). Ausgenommen von der "Abpauschalierung" des § 34 Abs. 7 Z 1 EStG 1988 sind…
…hat auf die Einordnung unter § 34 Abs. 7 Z 1 EStG 1988 keinen Einfluss (siehe dazu auch die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungskonformität der "Familienbesteuerung" wie oben und die dort zitierte Vorjudikatur). Ausgenommen von der "Abpauschalierung" des § 34 Abs. 7 Z 1 EStG 1988 sind…
…1 EStG 1988 und auch § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988 keinen Einfluss (siehe dazu auch die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungskonformität der "Familienbesteuerung" wie oben und die dort zitierte Vorjudikatur). Ausgenommen von der "Abpauschalierung" des § 34 Abs. 7 Z 1 EStG 1988 sind…
…hat auf die Einordnung unter § 34 Abs. 7 Z 1 EStG 1988 keinen Einfluss (siehe dazu auch die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungskonformität der "Familienbesteuerung" wie oben und die dort zitierte Vorjudikatur). Ausgenommen von der "Abpauschalierung" des § 34 Abs. 7 Z 1 EStG 1988 sind…
…hat auf die Einordnung unter § 34 Abs. 7 Z 1 EStG 1988 keinen Einfluss (siehe dazu auch die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungskonformität der "Familienbesteuerung" wie oben und die dort zitierte Vorjudikatur). Ausgenommen von der "Abpauschalierung" des § 34 Abs. 7 Z 1 EStG 1988 sind…
…hat auf die Einordnung unter § 34 Abs. 7 Z 1 EStG 1988 keinen Einfluss (siehe dazu auch die Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungskonformität der "Familienbesteuerung" wie oben und die dort zitierte Vorjudikatur). Ausgenommen von der "Abpauschalierung" des § 34 Abs. 7 Z 1 EStG 1988 sind…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden X und die weiteren Mitglieder XX im Beisein der Schriftführerin xxx über die Berufungen des Bw., vom 7. Juni 2002 bzw. 29. Juli 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 8. Mai 2002 bzw. 14…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 27. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 25. April 2007 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vorm. vom 29. Jänner 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 21. Dezember 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für den Zeitraum 1999 bis 2004 sowie Abweisung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder ADir. RR Erich Radschek, Christian Schuckert und Erwin Agneter im Beisein der Schriftführerin FOI Ingrid Pavlik über die Berufung des C und der V, wohnhaft in der Schweiz (keine Abgabestelle…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 7. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 26. November 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Einkommensteuer 2007 wird festgesetzt mit 7.019,42 €. Die Bemessungsgrundlage…