…gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Zum Sachverhalt zu Streitpunkt 1 wird auf die zur Geschäftszahl RV/0267-G/05 ergangene Berufungsentscheidung verwiesen…
…entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Zum Sachverhalt wird auf die zur Geschäftszahl RV/0267-G/05 ergangene Berufungsentscheidung verwiesen. Über die…
…mit der Ablöse des "Fruchtgenussrechtes" nur hinsichtlich des über das fremdübliche Ausmaß hinausgehenden Teiles der Gegenleistung die Rechtsfolgen einer verdeckten Ausschüttung eintreten. Unter Zugrundelegung dieser Rechtsansicht war nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem vereinbarten "Ablösebetrag" und dem unter Berücksichtigung einer Wertanpassung auf die Laufzeit des "Fruchtgenussrechts"…
…2 des Berichts sind die wirtschaftlichen Einwendungen des steuerlichen Vertreters des Bw festgehalten; demnach sei durch die Ablöse des Fruchtgenussrechts eine klare Aufteilung der Entscheidungsbefugnisse und der wirtschaftlichen Verantwortung der nunmehr gespaltenen Tochtergesellschaften erreicht worden, was auch in den Vorstandsprotokollen der Privatstiftung entsprechend dokumentiert sei. …
…WM kein Recht auf Vorsteuerabzug. Die Berufung wird daher diesbezüglich als unbegründet abgewiesen. 3. Abtretung Fruchtgenussrecht Der Begründung des Finanzamtes, es handle sich bei der Ablöse um eine Mietvorauszahlung, die sich durch bloße Multiplikation des (erhöhten) monatlichen Bestandzinses von 50.000 S mit der Restlaufzeit…
…aus, diese Wohnung an die Hausverwaltung zurückgeben haben zu müssen, weil der Zustand des Hauses für Mieter bereits zu diesem Zeitpunkt unzumutbar gewesen sei. Bei Rückgabe der Wohnung an die Hausverwaltung sei eine kleine Ablöse bezahlt worden, die bei weitem nicht die Investitionen (Bad, Küche…
…Fruchtgenussrecht übernommen worden. Der Verkehrswert der übernommenen Liegenschaft ist für die Übernehmer in Höhe der Belastung der vorbehaltenen Rechte reduziert, d.h. bei einem angenommenen Weiterkauf wären erzielbarer Kaufpreis und der Wert des vorbehaltenen Rechtes genau der Verkehrswert. Da die Ablöse immer zum Verkehrswert geleistet…
…21.494,45 und Ablöse Fruchtgenussrecht € 6.032,16) geltend machten. Über Vorhalt zur Begründung für die AfaA gaben Sie unter Hinweis auf das Erkenntnis des VwGH vom 25. 11. 1986, 86/14/0045, an, wegen objektiver Ertraglosigkeit des Gebäudes eine AfaA geltend gemacht…
…sich in einem Belastungs- und Veräußerungsverbot erschöpft; von der Ablöse eines Fruchtgenussrechtes ist im Erkenntnis nicht die Rede. Ablösezahlungen für ein Fruchtgenussrecht sind aber als Vermögensumschichtungen nicht einkommensteuerpflichtig. Das Finanzamt hat also den Sachverhalt verkannt und daher eine rechtswidrige Entscheidung getroffen." Im Zuge eines Ergänzungsverfahrens…
…dass die Ablöse eines Fruchtgenussrechtes keine einkommensteuerpflichtige Leistung darstellt, weil eine Minderung der Vermögenssphäre vorliegt (vgl. zB Erk. vom 16. September 1986, Zl. 83/14/0123, oder vom 10. Februar 1987, Zl. 86/14/0125). Für die Ablöse eines Wohnrechtes kann grundsätzlich nichts anderes gelten…
…Erwerb an die Verkäuferin geleistet werden müsse, um die Liegenschaft zu erhalten. Die Übernahme eines bereits eingetragenen und ausgeübten Fruchtgenussrechtes sei demnach keine Gegenleistung, weil dabei an die Verkäuferin nichts geleistet werde und sich die Verkäuferin auch nichts vorbehalte. Das Grunderwerbsteuergesetz akzeptiere als Bemessungsgrundlage jenen…
…Erwerb an den Verkäufer geleistet werden müsse, um die Liegenschaft zu erhalten. Die Übernahme eines bereits eingetragenen und ausgeübten Fruchtgenussrechtes sei demnach keine Gegenleistung, weil dabei an den Verkäufer nichts geleistet werde und sich der Verkäufer auch nichts vorbehalte. Das Grunderwerbsteuergesetz akzeptiere als Bemessungsgrundlage jenen…
…6.1965, 2368/64). Die Laufzeit des auf Lebenszeit eingeräumten Fruchtgenussrechtes wird nach § 16 BewG mit einem maßgeblichen Barwertfaktor von 13,543467 berücksichtigt und kann dabei - wie schon in der Berufungsvorentscheidung ausgeführt - auf die Dauer des konkreten Mietvertrages nicht abgestellt werden. Im Hinblick darauf, dass…
…Grundstückes - zB in Form einer Pacht, eines Fruchtgenussrechtes oder ähnlicher Rechte - reicht allein nicht aus, um von der Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht sprechen zu können. Es müssen hiezu noch besondere Umstände kommen, die dem Benutzer eine solche Stellung einräumen, die eine wirtschaftliche Verwertung des Grundstückes…
…als Zeugen wurde abgesehen, weil der Ansicht des Bw., es handle sich bei der Ablöse von Fahrnissen um einen Kauf, schon auf Grund der Aktenlage gefolgt werden konnte. 2. Zur Frage des Umfanges der Berufungsvorentscheidung Die Berufungsvorentscheidung kann den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abändern…
…zu einem Kaufpreis von 2.512.387,08 € erworben. b) Von November 2000 bis ins Jahr 2002 sei diese Fabriksanlage um ca. 4.400.000 € instandgesetzt und adaptiert worden. c) Im August 2001 sei zwischen der Bw. und der Firma R2 ein Fruchtgenussrecht…
…| | 1.345.659,00 | 401.273,00 | 686.353,00 | | | | | | Aufwand f. Ablöse Fruchtgenussrecht | Pkt. 1 BE | 550.000,00 | 550.000,00 | 550.000,00 | Abschreibung Gebbäudeadaptierung | Pkt…
…Veräußerungs- und Belastungsverbote (§ 364c ABGB), der Verzicht stellt daher eine Leistung im Sinne des § 29 Z 3 dar. Keine Leistungen gemäß § 29 Z 3 EStG ist eine Ablöse für ein Fruchtgenussrecht, da eine Minderung der Vermögenssphäre vorliegt (16.9.1986, 83/14/0123, 1987, 324…
…344.102,25 S) festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage beträgt 100.027,54 € (dies entspricht 1,376.409 S). Die Fälligkeit eines allfälligen sich aus dieser Entscheidung ergebenden Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung …
…verzichten und zwar ohne Anspruch auf irgendeine Ablöse oder Entschädigungszahlung durch die Übergeber oder deren Sohn Walter P.. Die Ehegatten Alois und Barbara P. erklärten ihrem Sohn Franz P. gegenüber, dass sie zur Befriedigung seiner Erbansprüche diesem zu einem späteren Zeitpunkt eine Liegenschaft übertragen werden…