…die darüber vorliegenden Aufzeichnungen aus folgenden Gründen: Es fehlten der Name und die Anschrift des Beauftragten des Abnehmers in Abholfällen. Die Beförderung in das übrige Gemeinschaftsgebiet sei nicht dokumentiert. Der Bestimmungsort der Lieferung sei nicht dokumentiert. Im Rahmen der Prüfung habe der Prüfer ersucht die…
…Art. 4 RL 2008/9/EG mit Wirksamkeit ab 1.1.2010). Für fälschlich in Rechnung gestellte Mehrwertsteuerbeträge sowie für in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für Ausfuhrlieferungen (im Abholfall) oder innergemeinschaftliche Lieferungen (igL), die steuerfrei sind oder von der Steuer befreit werden können, kommt das Erstattungsverfahren…
…Berichtes ausgeführt: Die Verkäufe eines gebrauchten Lastkraftwagens (1.000 €) und eines gebrauchten Sattelzugfahrzeuges (10.000 €) seien bislang als innergemeinschaftliche Lieferungen umsatzsteuerfrei belassen worden. Dabei habe es sich um Abholfälle gehandelt. Die zur Anerkennung der Steuerfreiheit notwendigen Beförderungsnachweise seien der BP nicht vorgelegt worden…
…oder 2. der Unternehmer das Umsatzgeschäft, das seiner Lieferung zugrunde liegt, mit einem ausländischen Abnehmer abgeschlossen hat, und der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittland befördert oder versendet hat (sogenannter Abholfall), ausgenommen die unter Z 3 genanten Fälle. § 7 Abs. 1Z. 3 UStG…
…dass in Ansehung der Bestimmung des § 7 UStG 1972 bzw. 1994 eine steuerfreie Ausfuhrlieferung in Abholfällen nur dann vorliege, wenn die Tatsache des Befördern bzw. des Versendens der Waren durch den ausländischen Abnehmer in den Büchern des liefernden Unternehmers nachgewiesen und die Tatsache der erfolgten…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Karl Zepitsch, Kommerzialrätin Elfriede Fischer und Johann Gamper, im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier, über die Berufung der Bw., vertreten durch Q, T, vom 22. September 2006…
…Zu prüfen ist, ob sich durch den in der Vorhaltsbeantwortung vom 16. Mai 2012 dargestellten Sachverhalt, wonach die an die Firma R (Luanda) veräußerten Zigaretten von dieser direkt vom Hauptzollamt Wien abgeholt worden seien ("Abholfall" gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 UStG 1994), eine andere…
Analog dazu kann im gegenständlichen Fall - für die Festsetzung der Umsatzsteuer der Bw. ist das Finanzamt Neunkirchen Wiener Neustadt zuständig - eine Rechtsauskunft des Zollamts Wien (gemeint ist das E-Mail des Zollbeamten L vom 24. April 2006) keinen Schutz von Treu und Glauben für die…
…in das Drittland. Die Fälschung der Zollstempel sei dem Finanzamt bei Ausfertigung der Erstbescheide noch nicht bekannt gewesen. Bei den Ausfuhrlieferungen an die Firma ZS und die Fa. PC handle es sich um Abholfälle. Wenn die auf den Zollpapieren angegebene Abnehmerin nicht existiere, der Firmenwortlaut…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, Adr.Bw, vertreten durch StB-GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes XY betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Jahre 2003 und 2004 sowie betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß…
…Bw. übergeben. Gem. §§ 6,7 UStG liegt eine steuerfreie Ausfuhrlieferung in Abholfällen dann vor, wenn der Unternehmer das Umsatzgeschäft, das seiner Leistung zugrunde liegt, mit einem ausländischen Abnehmer abgeschlossen hat und der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittland befördert oder versendet hat. Diese…
…anlässlich der Prüfung getroffenen Feststellungen wurden vom Prüfer im Bericht vom 10.10.2002 festgehalten. Der Prüfer stellte u.a. unter Tz 16 fest: "Abholfälle - Barverkäufe bei innergemeinschaftlichen Lieferungen 1999 bis 2002: -Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (vgl…
…von Gegenständen anwendbar sei, welche steuerfrei sind oder nach Artikel 15 Nummer 2 der Richtlinie 77/388/EWG von der Steuer befreit sein könnten. Da es sich im vorliegenden Fall um steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen im Abholfall (Art. 7 UStG 1994) handle, könne eine Vorsteuererstattung im…
…S. und in einem Fall an die deutsche Fa. J. verkauft und diese Umsätze als innergemeinschaftliche Lieferungen (Abholfälle) behandelt. Auf Grund des im Rahmen der Prüfung ermittelten Sachverhaltes (Erhebung, EKIS-Abfrage) bestehe eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Fahrzeuge vielmehr Österreich nicht verlassen hätten (Zulassungen…
…angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt die zu erstattenden Vorsteuern mit Null fest, was inhaltlich einer Abweisung entspricht. Das Finanzamt begründete die Abweisung damit, dass eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Abholfall vorliege, weshalb die Erstattung ausgeschlossen sei. Der Lieferer habe daher die Rechnungen zu korrigieren. In…
…Nr. PL111, ein Holzkran "Stepa 6081" um € 37.833,33 verkauft worden sei. Der Kran sei am 10.Juli 2007 bar bezahlt und abgeholt worden. In Abholfällen habe der liefernde Unternehmer gem. Art. 7 Abs. 4 UStG 1994 die Identität des Abholenden festzuhalten. Da…
…darin enthaltenen Vorsteuern großteils gar nicht vergütungsfähig seien, da es sich bspw. um Rechnungen für PKW-Aufwendungen, ein Rechtsanwaltshonorar und innergemeinschaftliche Lieferungen im Abholfall handle. Der Bw. stellte in der Folge den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Der Bw…
…Berufungsvorentscheidung wurde die Berufung abgewiesen, da auch im Berufungsverfahren nur eine Ersatz-Rechnung vorliege für eine Warenlieferung, welche vom Rechnungsaussteller nicht eindeutig einer Inlandslieferung oder einer innergemeinschaftlichen Lieferung im Abholfall zugeordnet werden konnte. Sollte die Ware im Inland verblieben sein, so würde das zu einem…
…UFS) ist die Bezugnahme auf die strittigen Rechnungen mangels Vorbringen der Bw. nicht nachvollziehbar, weshalb davon ausgegangen wird, dass "Abholfälle" vorliegen. Als Empfänger der Waren scheint auf den Rechnungen und den Ausfuhrnachweisen die K. Holdings Ltd. mit der Anschrift xxx Zug/Schweiz auf. Unstrittig ist…
…nicht existiere. Diese Firma sei im Jahr 1995 auf mehreren Ausfuhrnachweisen als ausländischer Abholer angegeben worden. Es handle sich bei diesen Ausfuhren um Abholfälle. Zum Zeitpunkt der Abholung sei die Identität des Abholers weder festgestellt noch auf dem Ausfuhrnachweis festgehalten worden. Laut ursprünglicher Auskunft der…