…ob Vergleichszahlungen zur Abgeltung von Erbansprüchen, die 2 Jahre nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens von einem bis zu diesem Zeitpunkt unbekannten Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht wurden, als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 34 EStG 1988 zu berücksichtigen sind. In dem von Finanzamt und Bw. zitierten Erkenntnis vom 21.10…
…Erwerb gleichgesetzt werden kann (kein Gleichgewichtsverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung). Da die gegenständlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Betriebsübertragung bzw. der Regelung von Erbansprüchen und somit mit der Privatsphäre zuzurechnenden Vorgängen stehen, können diese nicht als "nachgeholter fiktiver Gebäudebuchwert" in Abzug gebracht werden. 3…
… 106 Abs. 1) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe)Partner lebt. Den Alleinerzieherabsetzbetrag erhält ein Steuerpflichtiger nicht zur Abgeltung von Unterhaltspflichten - diese sind durch Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag abgegolten - sondern weil die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Person, die alleinstehend Kinder…
…sich die beiden Söhne für einverstanden erklärten. Zur Abgeltung sämtlicher Erbansprüche der beiden erblasserischen Söhne verpflichtete sich die Witwe an diese bis längstens 30.6.2007 je einen Bargeldbetrag von S 4,000.000,00 zu bezahlen. Am 17. Jänner 2001 erließ das Finanzamt den…
…sich die beiden Söhne für einverstanden erklärten. Zur Abgeltung sämtlicher Erbansprüche der beiden erblasserischen Söhne verpflichtete sich die Witwe an diese bis längstens 30.6.2007 je einen Bargeldbetrag von S 4,000.000,00 zu bezahlen. Am 17. Jänner 2001 erließ das Finanzamt den…
…Mindestanteiles nämlich 86/5464-tel Anteile verbunden mit Wohnungseigentum an W 19 an der Liegenschaft EZ xx GB xx anzunehmen. Von den Parteien wird einvernehmlich festgehalten, dass es sich bei der oben beschriebenen Wohnung um die Ehewohnung handelt und diese dem dringenden Wohnbedürfnis der erbl…
…dem am 12. Jänner 2006 vom Gerichtskommissär errichteten Inventar bestand das Nachlassvermögen aus folgenden Aktiva und Passiva (alle Beträge in €): | A/Aktiva: | | 1. Gehaltsguthaben (ohne der gesetzlichen Abfertigung von € 6.584,70) | 7.118,17 | 2. Guthaben auf…
…Zur Abgeltung sämtlicher Erbansprüche der beiden erblasserischen Söhne verpflichtete sich die Witwe an diese bis längstens 30.6.2007 je einen Bargeldbetrag von S 4,000.000,00 zu bezahlen. Die Erben beantragten die Ermäßigung des § 17 ErbStG bei mehrfachem Übergang desselben Vermögens innerhalb von…
…Herr JS sen. ein Grundstück verkauft habe und die Kinder aus dem Verkaufserlös entsprechend ihrer Erbfolge Anteile erhalten hätten. De facto handle es sich bei den Zahlungen um die Auszahlung der Erbansprüche und nicht um die Abgeltung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes. Der Bw. verweist in…
…Höhe von 14.000,00 € zur gänzlichen Abgeltung der Erbansprüche, übernimmt. Mit Schreiben vom 29. November 2004 wurde die Teilwert-Bilanz des Unternehmens zum Stichtag 31. Dezember 2002 vorgelegt. Das Finanzamt setzte für die Erben auf Grund der abgegebenen Erbserklärungen unter Heranziehung von je…
…Höhe von 14.000,00 € zur gänzlichen Abgeltung der Erbansprüche, übernimmt. Mit Schreiben vom 29. November 2004 wurde die Teilwert-Bilanz des Unternehmens zum Stichtag 31. Dezember 2002 vorgelegt. Das Finanzamt setzte für die Erben auf Grund der abgegebenen Erbserklärungen unter Heranziehung von je…
…Höhe von 14.000,00 € zur gänzlichen Abgeltung der Erbansprüche, übernimmt. Mit Schreiben vom 29. November 2004 wurde die Teilwert-Bilanz des Unternehmens zum Stichtag 31. Dezember 2002 vorgelegt. Das Finanzamt setzte für die Erben auf Grund der abgegebenen Erbserklärungen unter Heranziehung von je…
…VwGH 20.2.2003, 2002/16/0107). Im Gegenstandsfalle wurde von Seiten aller Vertragsparteien nachdrücklich versichert, dass die Zahlung an den Bw nie erfolgt sei, weil nachträglich eine anderweitige vertragliche Regelung hinsichtlich der Erbansprüche des Bw vor einem Notar getroffen worden wäre. Diese Angaben erscheinen…
…gesamte Verlassenschaftsvermögen übernimmt. Es liegt keine reine Schenkung vor, sondern die Witwe übernimmt die im Verlassenschaftsvermögen enthaltenen Passivposten und verpflichtet sich, zur Abgeltung sämtlicher Erbansprüche an die Söhne je eine Abfindung zu zahlen. Zwischen Liegenschaften, GmbH-Anteilen und Versicherungserlösen wird nicht differenziert. Erst die weiteren…
…diesen in die Stiftung einzubringen. Sie wurde somit durch den Erwerb nicht bereichert, weshalb die Vorschreibung einer Erbschaftssteuer zu Unrecht erfolgte. Andernfalls würde dieses Vermögen auf Ebene von A. G. dreifach besteuert: 1. Zuerst als - berufungsgegenständlicher - Erwerb vom Erblasser 2. bei Einbringung in die Stiftung…
…einen offen, warum die Behörde davon ausgegangen sei, dass in der Pflichtteilsvereinbarung eine Auflage für die Schenkung vereinbart worden sei, wo es sich doch um eine von der Schenkung unabhängige Regelung über die Erbansprüche gehandelt habe, die an den Verkaufsfall knüpfe, und zum anderen, warum…
…22. Juli 2004 wurde die Berufung unter Hinweis auf das im Erbschaftssteuerrecht geltende Stichtagsprinzip als unbegründet abgewiesen. Dagegen wurde rechtzeitig der Vorlageantrag gestellt und die Nachreichung von Unterlagen in Aussicht gestellt. Mit Eingabe vom 13. Oktober 2004 wurde die Vorlage der Berufung damit begründet, dass…
…mit Eingabe vom 25. März 2005 erhobenen Berufung räumte die Bw. zunächst ein, dass es sich bei den der Besteuerung zugrunde gelegten Beträgen um Zuflüsse auf Grund von Lebensversicherungen ihres verstorbenen Sohnes handelt. Diese Versicherungsleistungen seien der Bw. aber als Begünstigte zugeflossen, sodass keine Steuerpflicht…
…und vom 14. Mai 1992, 91/16/0012). Dabei kann der Bereicherungswille von der Abgabenbehörde aus dem Sachverhalt erschlossen werden (vgl. das Erkenntnis vom 8. November 1977, 1168/77). Die Versicherungssumme einer Lebensversicherung zugunsten eines im Versicherungsvertrag benannten Bezugsberechtigten gewährt demnach der berechtigten Person einen…
…Dr. P, sowie allfällige im Zusammenhang mit der Auflösung des Kontos bei der X-Bank anfallenden Kosten werden von sämtlichen Vertragsparteien jeweils zu einem Viertel getragen. Die Kosten einer allfälligen anwaltlichen Vertretung trägt jeder Vertragsteil für sich. f) Allfällige aus diesen Zuwendungen der Verlassenschaft entstehende…