…den Bf. nicht als Schuldner aus dem Gesamtschuldverhältnis nach Art. 213 ZK befreien. Zu der vom Zollamt festgesetzten Abgabenhöhe von insgesamt 121.989,10 € ist auszuführen, dass der Spruch des Abgabenvorschreibungsbescheides vom 18. Juli 2008 zwar die richtige Zigarettenmenge, welche der Bf. von einer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 12. April 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz, vertreten durch Mag. Maria Wallinger, vom 8. März 2006, Zl. 111, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren im Beisein der Schriftführerin Schreiner Elisabeth nach der am 13…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 9. Jänner 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz vom 15. Dezember 2005, Zl. 500/13698/1/2005, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…zunächst festzustellen, dass sich die Einwendungen des Bf. ausschließlich gegen die, der Abgabenvorschreibung zu Grunde gelegten Menge an Zigaretten richtet. Gem. § 115 Abs.1 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabenpflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die…
…Dem Bf. seien daher die vorgenannten Abgaben als Zollschuldner vorzuschreiben gewesen, wobei hinsichtlich dieser Abgabenvorschreibung in voller Höhe ein Gesamtschuldverhältnis mit V.Z. bestehe. Gegen diesen Abgabenbescheid erhob der nunmehrige Bf. mit Eingabe - eingelangt beim Zollamt Linz am 4.10.2005 - fristgerecht durch seine Rechtsvertreterin…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Franz Dorninger, Rechtsanwalt, 4600 Wels, Ringstraße 4/1, vom 8. Mai 2003 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz, vertreten durch HR Dr. Norbert Koplinger, vom 10. April 2003, Zl. 1234, betreffend Eingangsabgaben…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 23. April 2003, GI. 100/31862/2003-2, betreffend Festsetzung der Zollschuld gemäß Artikel 202 Abs.1 und Abs.3 dritter Anstrich Zollkodex (ZK), iVm § 2 Abs.1…
…verhängt werden darf, wenn der VwGH über die anhängige Bescheidbeschwerde (betreffend Feststellung der Einkünfte) entschieden hat. Diese Rechtsmeinung ist deshalb unzutreffend, weil die Frage der Rechtskraft und Rechtmäßigkeit der maßgeblichen Abgabenvorschreibung für den Säumniszuschlag solange unerheblich ist, als nicht eine abändernde Abgabenfestsetzung erfolgt. Denn der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Willibald Rath, Dr. Manfred Rath, Mag. Gerhard Stingl, Mag. Georg Dieter, Rechtsanwälte, 8020 Graz, Friedhofgasse 20, vom 12. November 2001 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Graz vom 27. September 2001, Zl…
…5.5.1992, 92/14/0053). Im letztgenannten Erkenntnis sprach der Verwaltungsgerichtshof aus, die Tatsache der Anfechtung einer Abgabenvorschreibung (dort mit Wiederaufnahmeantrag) begründe für sich allein noch keinen Härtefall. Ein solcher läge nur dann vor, wenn die Vorschreibung klar und eindeutig unrichtig wäre, der Bescheid…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 17. August 1998, GZ. 100/63683/96-5, betreffend die Vorschreibung von Eingangsabgaben, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 17. August 1998, GZ. 100/63684/96-5, betreffend die Vorschreibung von Eingangsabgaben, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8…
…Dezember 2004 bekannt gegeben, dass keine erhebliche Härte wegen wirtschaftlicher Notlage vorliegen würde. Die Tatsache der Anfechtung der Abgabenvorschreibung begründet für sich allein noch keinen Härtefall. Der Verwaltungsgerichtshof hat nämlich in diesem Zusammenhang ausgesprochen, dass die sofortige Entrichtung und allenfalls die zwangsweise Einbringung einer noch…
…sich in der Bestreitung der Richtigkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenforderung gegen die Primärschuldnerin. Dazu ist darauf hinzuweisen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Haftungsverfahren die Richtigkeit der Abgabenvorschreibung nicht zu erörtern ist. Gegenstand des Berufungsverfahrens gegen den Haftungsbescheid ist einzig und allein die Frage…
…wies die Referentin auf die bei Begünstigungstatbeständen erhöhte Offenlegungspflicht des Abgabepflichtigen hin und brachte der Bw. zur Kenntnis, dass nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Tatsache der Anfechtung einer Abgabenvorschreibung für sich alleine noch keine erhebliche Härte im Sinne des § 212 Abs. 1 BAO begründe…
…5.5.1992, 92/14/0053). Im letztgenannten Erkenntnis sprach der Verwaltungsgerichtshof aus, die Tatsache der Anfechtung einer Abgabenvorschreibung (dort mit Wiederaufnahmeantrag) begründe für sich allein noch keinen Härtefall. Ein solcher läge nur dann vor, wenn die Vorschreibung klar und eindeutig unrichtig wäre, der Bescheid…
…dafür vor, dass der von der Bf transportierte bzw in den Tank der Tankstelle der Tankgemeinschaft, gefüllte Treibstoff verunreinigt oder ohne Bewilligung mit gekennzeichnetem Gasöl vermischt worden wäre. Da sich die Abgabenvorschreibung vom 17. Mai 2009 schon aus diesem Grund als rechtswidrig erweist, erübrigt es…
…dass die zugrunde liegende Abgabe nicht rechtmäßig vorgeschrieben worden sei. Es sei diesbezüglich ein Bescheidbeschwerdeverfahren beim Verwaltungsgerichtshof anhängig. Da die Abgabenvorschreibung nicht rechtmäßig erfolgt sei, erweise sich auch die Verhängung eines ersten Säumniszuschlages als rechtswidrig. Der Bescheid der Erstbehörde werde daher ersatzlos aufzuheben sein. Mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch StB., vom 3. Juli 2008, gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 2. Juni 2008 betreffend Aussetzungszinsen für den Zeitraum 14. April 2005 bis 2. Juni 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch StB., vom 27. Oktober 2008, gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 2. Juni 2008 betreffend Aussetzungszinsen für den Zeitraum 15. April 2005 bis 2. Juni 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…