…wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Amtsbeauftragten vom 21. Jänner 2004 gegen das Erkenntnis eines Spruchsenates beim Finanzamt Graz-Stadt als Organ des Finanzamtes Finanzamt Graz-Stadt vom 10. November 2003, StrNr. 2002/00572-001, nach…
…die erwarteten Einnahmen in einem umsatzsteuerpflichtigen Ausmaß ergeben hätten. Das Verhalten der Beschuldigten sei daher als Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG und als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG zu werten. In Anbetracht der [finanzstrafrechtlichen] Unbescholtenheit von CP und GP…
…mündliche Verhandlung im Strafakt). Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes sei nach Ansicht des Amtsbeauftragten beim Beschuldigten eine vorsätzliche und sogar wissentliche Tatbegehung gegeben gewesen, weshalb tatsächlich eine Bestrafung [wegen Abgabenhinterziehungen] gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zu erfolgen gehabt hätte. Zur Berufung des Amtsbeauftragten hinsichtlich…
…wegen aushaftender Kundenforderungen auch nicht die erforderlichen Mittel gehabt, diese Umsatzsteuervorauszahlung zu entrichten. Wesentliche Tatbestandmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sind in subjektiver Hinsicht das Vorliegen von zumindest Eventualvorsatz hinsichtlich der Unterlassung der Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden (rechtzeitigen…
…daher nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates richtigerweise den Monaten 1-7 und 9-12/2006 zuzuordnen, weswegen der Spruch Punkt II.)c) des erstinstanzlichen Erkenntnisses insoweit hinsichtlich der Tatzeiträume zu berichtigen war. Für die Verwirklichung einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist…
… 5 Abs.2 StGB ein Täter, wenn es ihm darauf ankommt, den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt. Das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG verlangt auf der subjektiven Tatseite Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung der…
…zu tragen. I.2. Das gegen F.G. beim Finanzamt Grieskirchen unter der Strafnummer 054/2007/00293-001 überdies wegen des Verdachts, er habe auch betreffend die Voranmeldungszeiträume Juli und August 2007 Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (mit einer Verkürzung für 08…
…14/0000-7, wurde die Berufungsentscheidung vom 1. Dezember 1999 im Ausmaß der Bestätigung des Schuldspruches wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG, in seinem Straf- und Kostenausspruch wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Als rechtswidrig hatte sich die Berufungsentscheidung vom 1. Dezember 1999…
…Februar 2005, SpS, wurde der Berufungswerber (Bw.) der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig gesprochen, weil der als Geschäftsführer der Fa.M-GmbH vorsätzlich 1) unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs…
…infolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG wegen des gleichen Umsatzsteuerbetrages für denselben Zeitraum kein Hindernis entgegensteht, weil in einem solchen Fall die Tathandlung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als eine - durch die Ahndung nach § 33 Abs. 1 FinStrG -…
…Bw., vertreten durch Dr. Johannes Kirschner, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) sowie Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG über die Berufung des Beschuldigten vom 16. Juli 2003 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Linz, Senat III…
…hinsichtlich der Jahresumsatzsteuer 2009 noch ernstlich für möglich halten, da ihm nicht bekannt war, dass bereits eine Prüfung der von ihm geltend gemachten Vorsteuerbeträge geplant war. Unbeschadet des Umstandes, dass es sich bei der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG hinsichtlich der Umsatzsteuer…
…3 lit.b FinStrG eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnenden Abgaben (hier: die Umsatzsteuervorauszahlungen) [bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt] nicht entrichtet worden sind. Hingegen macht sich derjenige - anstelle von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG - einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs.1 FinStrG…
…der versuchten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG in Verbindung mit § 13 FinStrG entgegen den Feststellungen des Spruchsenates nicht als gegeben erachtet wird, war zu untersuchen, ob und inwieweit der Bw. in zweiter Instanz des Vorauszahlungsdeliktes nach § 33 Abs. 2 lit.a FinStrG für schuldig…
…für sich alleine, ohne Erfüllung des Tatbestandes anderer Finanzvergehen, jeweils eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG dar. Gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG macht sich derjenige einer Abgabenhinterziehung schuldig, der vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21…
…verhindert oder wenn den Erfolg abwendet. Ein Rücktritt vom Versuch ist bei Betretung auf frischer Tat ausgeschlossen. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen…
…XXX die Bw. der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe in der Höhe von € 3.750,-- verhängt. Für den Fall der Uneinbringlichkeit wurde gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen ausgesprochen. Die Kosten…
…der vorliegenden Berufungsentscheidung sei Folgendes vermerkt: im Einleitungsbescheid vom 2.10.2004 lastete das Zollamt dem Bw. die beiden Delikte der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG und des versuchten vorsätzlichen Eingriffes in die Rechte des Tabakmonopols nach §§ 13, 44 Abs.1 lit.a FinStrG an…
…nicht ordnungsgemäße Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen bewirkt werden würde, habe die Bw. das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in subjektiver und objektiver Hinsicht zu verantworten. Sofern die Bw. Straffreiheit wegen Selbstanzeige begehre, sei sie nicht im Recht…
…Tatbestand nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt die bloß vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils den Regelfall dar (VwGH 3.5.2000, 98/13/0242). Aus der zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erhellt, dass das objektive Tatbild der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG…