…wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Amtsbeauftragten vom 21. Jänner 2004 gegen das Erkenntnis eines Spruchsenates beim Finanzamt Graz-Stadt als Organ des Finanzamtes Finanzamt Graz-Stadt vom 10. November 2003, StrNr. 2002/00572-001, nach…
…die erwarteten Einnahmen in einem umsatzsteuerpflichtigen Ausmaß ergeben hätten. Das Verhalten der Beschuldigten sei daher als Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG und als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG zu werten. In Anbetracht der [finanzstrafrechtlichen] Unbescholtenheit von CP und GP…
…mündliche Verhandlung im Strafakt). Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes sei nach Ansicht des Amtsbeauftragten beim Beschuldigten eine vorsätzliche und sogar wissentliche Tatbegehung gegeben gewesen, weshalb tatsächlich eine Bestrafung [wegen Abgabenhinterziehungen] gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zu erfolgen gehabt hätte. Zur Berufung des Amtsbeauftragten hinsichtlich…
…wegen aushaftender Kundenforderungen auch nicht die erforderlichen Mittel gehabt, diese Umsatzsteuervorauszahlung zu entrichten. Wesentliche Tatbestandmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sind in subjektiver Hinsicht das Vorliegen von zumindest Eventualvorsatz hinsichtlich der Unterlassung der Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden (rechtzeitigen…
…daher nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates richtigerweise den Monaten 1-7 und 9-12/2006 zuzuordnen, weswegen der Spruch Punkt II.)c) des erstinstanzlichen Erkenntnisses insoweit hinsichtlich der Tatzeiträume zu berichtigen war. Für die Verwirklichung einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist…
… 5 Abs.2 StGB ein Täter, wenn es ihm darauf ankommt, den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt. Das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG verlangt auf der subjektiven Tatseite Wissentlichkeit hinsichtlich der Verkürzung der…
…oder einem anderen Tage eine nicht zustehende bzw. zu hohe Umsatzsteuergutschrift geltend macht unter zumindest bedingt vorsätzlicher Einreichung einer unrichtigen Voranmeldung bei der Abgabenbehörde, eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, sondern auch diejenigen Personen, welche ihn zur Ausführung eines solchen Finanzvergehens bestimmt…
…zu tragen. I.2. Das gegen F.G. beim Finanzamt Grieskirchen unter der Strafnummer 054/2007/00293-001 überdies wegen des Verdachts, er habe auch betreffend die Voranmeldungszeiträume Juli und August 2007 Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (mit einer Verkürzung für 08…
…14/0000-7, wurde die Berufungsentscheidung vom 1. Dezember 1999 im Ausmaß der Bestätigung des Schuldspruches wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG, in seinem Straf- und Kostenausspruch wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Als rechtswidrig hatte sich die Berufungsentscheidung vom 1. Dezember 1999…
…Februar 2005, SpS, wurde der Berufungswerber (Bw.) der versuchten Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG für schuldig gesprochen, weil der als Geschäftsführer der Fa.M-GmbH vorsätzlich 1) unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs…
…einer solchen Tat bestraft worden sei, und solcherart gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a iVm § 38 Abs. 1 FinStrG (idFd BGBl I 2015/163) begangen habe, c) selbst zu berechnende Abgaben betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner bis August 2014, nämlich Lohnsteuern in Höhe von…
…von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Voranmeldungszeiträume August bis Dezember 2012 ist mit Bescheid vom 10. März 2014 zu StrNr. 046/2013/00349-001 ein Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG eingeleitet worden (Finanzstrafakt II, Bl. 22 ff)…
…solchen, der nach einer jährlichen Durchschnittsbetrachtung monatlich den Betrag von € 400,00 übersteigt) zu verschaffen. Dabei hatte sie bereits mindestens zwei solche Taten (Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG) begangen und ist auch wegen einer solchen Tat schon bestraft worden (siehe oben)…
…eingetreten und war damit nicht mehr Gegenstand einer weiteren Prüfung. Für den erkennenden Senat war dadurch die für eine Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geforderte subjektive Tatseite gegeben. Soweit auf eine grobe Fahrlässigkeit bzw. die Anwendung des Günstigkeitsvergleiches verwiesen wird ist festzuhalten…
…der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs 1 und Abs 2 lit a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 5.10.2022 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates Salzburg 4 als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 31.3.2022, Strafnummer ***GZ***, nach…
…nachstehend), wenngleich die Geldstrafe nunmehr nahe an diese Grenze heranzuführen ist. Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG werden gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG (neben einer im gegenständlichen Fall nicht zur Anwendung gelangenden Freiheitsstrafe) mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen der jeweiligen Verkürzungsbeträge geahndet…
…infolge der nachfolgenden Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG wegen des gleichen Umsatzsteuerbetrages für denselben Zeitraum kein Hindernis entgegensteht, weil in einem solchen Fall die Tathandlung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als eine - durch die Ahndung nach § 33 Abs. 1 FinStrG -…
…Bw., vertreten durch Dr. Johannes Kirschner, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) sowie Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG über die Berufung des Beschuldigten vom 16. Juli 2003 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Linz, Senat III…
…hinsichtlich der Jahresumsatzsteuer 2009 noch ernstlich für möglich halten, da ihm nicht bekannt war, dass bereits eine Prüfung der von ihm geltend gemachten Vorsteuerbeträge geplant war. Unbeschadet des Umstandes, dass es sich bei der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG hinsichtlich der Umsatzsteuer…
…FinStrG ist durch die Verletzung zur Führung oder Aufbewahrung von Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen gegeben, da Jahresbelege in Finanzonline nicht ersichtlich waren. Nach Würdigung des Sachverhalts wurde seitens der Finanzstrafbehörde das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 34 Abs 1 FinStrG, § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG…