…mit welchem die im Jahr 2008 erzielten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung im Schätzungswege mit 5.000 € festgestellt und je zur Hälfte den beiden Beteiligten zugewiesen wurden, weil bis dahin keine Steuererklärung (Erklärung der Einkünfte von Personengemeinschaften) für 2008 beim Finanzamt eingereicht worden war…
…im Jänner 2000 die Steuererklärungen für die Jahre 1992 bis 1996 eingereicht und mit der Finanzlandesdirektion vereinbart, dass die Erklärungen im Rahmen einer Wiederaufnahme einer Prüfung unterzogen würden. Dies sei unterlassen worden, obwohl amtswegige Wiederaufnahme als Folge nach Rechtskraft der Schätzungsbescheide eingereichter Unterlagen auch dann…
…bei allen anderen Steuerpflichtigen auch handhabe, nach Ablauf von drei bis vier Wochen einen weiteren Bescheid erlassen müssen, mit welchem die angedrohte Zwangsstrafe von 3.000,00 S - unter neuerlicher Fristsetzung zur Abgabe der Steuererklärungen - verhängt hätte werden müssen. Da das Finanzamt dies nicht veranlasst…
…aus den Erfahrungen der Jahre 1992 bis 1998 wusste, dass die Nichtabgabe bzw. nicht rechtzeitige Abgabe der Steuerklärungen 1999 bis 2001 eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Abgabenbehörde zumindest im Ausmaß der von ihm richtiger Weise geschuldeten Beträge haben werde, kann ihm, nach Ansicht des…
…Erklärungsabgabe bis zur Abgabe der Erklärungen sei der Berufungsführerin ausreichend Zeit zur Verfügung gestanden, um ihre Rechte wahrnehmen zu können. Zudem handele es sich nach Ritz (BAO, § 133 Tz 13) bei im Rahmen eines Berufungsverfahrens gegen einen infolge Nichtabgabe der Steuererklärungen erlassenen Schätzungsbescheid nachgereichten Erklärungsvordrucken…
…Gemäß § 33 Abs. 3 lit. b FinStrG ist eine Abgabenverkürzung nach Abs.1 bewirkt, wenn Abgaben, die selbst zu berechnen sind, nicht entrichtet werden. Abs. 4 Die fahrlässige Abgabenverkürzung wird mit einer Geldstrafe bis zum Einfachen des maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. § 33 Abs…
…die aufgrund einer Schätzung gemäß § 184 BAO ergangenen Bescheide vom 11. Oktober 2005 betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2004 im November 2005 in Rechtskraft. Rund fünf Monate später, nämlich am 19. April 2006 hat der Bw. dem Finanzamt - kommentarlos - Steuererklärungen für das Jahr…
…76 Anmerkung: Die UID-Nr. wurde zwischenzeitlich begrenzt, nach Rechtskraft der Bescheide wird die Löschung des Unternehmens im Firmenbuch beantragt werden." Die Schätzung im Rahmen der Betriebsprüfung war offensichtlich erforderlich, weil eine Kontaktaufnahme mit der zu prüfenden GmbH nicht möglich war. § 184 BAO ermöglicht diese…
…in Höhe von € 6.184,47 (2005 € 5.134,88 + 2006 € 1.049,59) zu bewirken versucht, indem er mit dem Plan, eine (weitere) Festsetzung der Abgaben zu vermeiden, die Einreichung der Steuererklärungen unterlassen hat, und hiedurch versuchte Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs…
…am 3. Juni 2005 unterblieben, sodass die Abgabe im Schätzungswege am 4. Oktober 2005 festgesetzt werden musste (Veranlagungsakt, Veranlagung 2003; Finanzstrafakt Bl. 11 bis 13; Buchungsabfrage). Betreffend 2004 hätte der Beschuldigte nach Verstreichen einer letzten Nachfrist am 19. Mai 2006 eine Einkommensteuererklärung einreichen müssen, was…
…Abgabe der Steuererklärungen 1997 überhaupt nicht gesprochen hat und daher auch nicht wissen konnte, welche Einkünfte HG in diesem Jahr bezogen hat. Spiegelt der B. dem Finanzamt vor, er habe eine ordnungsgemäße Steuererklärung gelegt und sämtliche Einkünfte seines Klienten dem Grunde und der Höhe nach…
…In der Begründung wurde auf die vom Finanzamt gegenüber der Bw. erlassenen Abgabenbescheide 1999 vom 3. November 2000 und die Abgabenbescheide 2000 vom 31. Oktober 2001 verwiesen. Mangels Abgabe von Steuererklärungen seien die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungsweg ermittelt worden. Bei KP sei anlässlich der am 18…
…auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er beispielsweise die Einreichung der Steuererklärungen beim Finanzamt unterlässt in der Hoffnung, die Abgaben würden im Schätzungswege nicht bzw. zu niedrig festgesetzt werden). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen, zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach …
…Abgabenverfahren handle, stehe überhaupt nicht fest, ob eine Schätzung zulässig sei und für welche Jahre. Damit zusammenhängend sei die Verjährungsfrist, die ebenfalls nicht geklärt sei. Auf die Widersprüche sei bereits zu den Aufforderungen zur Abgabe der Einkommensteuererklärungen nach § 42 Abs. 1 Z 1 EStG aufmerksam…
…Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist nicht festgesetzt werden konnten (§ 33 Abs. 3 lit. a). Bei laufend veranlagten Abgaben wird die Abgabenverkürzung demnach mit der bescheidmäßig zu niedrig festgesetzten Abgabe bewirkt. Werden (für laufend veranlagte Abgabepflichtige) Steuererklärungen pflichtwidrig nicht eingereicht und geht die Abgabenbehörde mit Schätzung im…
…er nach Ablauf des befristeten Werkvertrages die Umwandlung seines Vertragverhältnisses in einen Dienstvertrag erreichen, was jedoch von den Geschäftsführern der Fa.A. unter Hinweis auf die damit verbundenen höheren Kosten abgelehnt wurde. Seine später in Rahmen der Abgabe der Steuererklärungen 1995 geänderte Darstellung der steuerlichen…
…Gewinnen als auch um die sich in der Abgabe von Abgabenerklärungen manifestierende abgabenrechtliche Wahrheits- und Offenlegungspflicht wissende WS es zumindest ernsthaft für möglich gehalten hat, dass auch die nachfolgenden neuerlichen abgabenbehördlichen Schätzungen der Bemessungsgrundlagen ein gleiches Ergebnis nach sich ziehen würden und er somit seiner…
…sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er beispielsweise die Einreichung der Steuererklärungen beim Finanzamt unterlässt in der Hoffnung, die Abgaben würden im Schätzungswege nicht bzw. zu niedrig festgesetzt werden). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen, zumindest versuchten Hinterziehung nach § 33…
…Ablauf des 7. März 2007 in Rechtskraft erwachsen. Der Bw. übersieht, dass es bei der Inanspruchnahme zur Haftung nach § 11 BAO nicht entscheidend ist, ob der Schaden (durch Nichtentrichtung der Abgaben) auch aus anderen Gründen (z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit der Primärschuldnerin) eingetreten wäre. Hierbei ist…
…die Belege nicht zur Gänze an den jeweiligen steuerlichen Vertreter weitergeleitet, sodass sie von diesen bei Erstattung der Steuererklärungen nicht berücksichtigt werden konnten. Die Bw. habe über die Verpflichtung zur fristgerechten und wahrheitsgemäßen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahreserklärungen für Umsatz- und Einkommensteuer gewusst und habe diese…