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UFSG RV/0352-G/06Ausbildung zur Shiatsu-Praktikerin - Umschulungsmaßnahme iSd § 16 Abs.1 Z 10 EStG 1988 idF AbgÄG 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2007

…gemäß § 295a BAO der Jahre führt, in denen die Umschulungskosten bezahlt wurden." In ihrer dagegen erhobenen Berufung vom 14. Juni 2006 führte die Bw. aus, dass ihr der "Abschluss zur Shiatsu-Praktikerin" ein Ansuchen um den Gewerbeschein und somit zur Erzielung von selbständigen Einkünften ermögliche…

UFSW RV/0813-W/05Umschulungsmaßnahme im Sinne des § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 idF AbgÄG 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2006

…16 Abs 1 Z 10 erster Satz EStG 1988 in der für das Streitjahr 2003 nunmehr anzuwendenden Fassung BGBl. I 180/2004 (AbgÄG 2004, BGBl. I Nr. 180/2004 vom 30. Dezember 2004) stellen Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen…

UFSK RV/0062-K/111. AfA-Bemessungsgrundlage für vermietetes Gebäude nach begünstigter Entnahme gemäß § 24 Abs.6 EStG (Rechtslage vor In-Kraft-Treten des AbgÄG 2004); 2. AfA-Satz bei Gebäudevermietung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.09.2013

…Anwendung dieser Bestimmung auf Zeiträume, die vor dem In-Kraft-Treten des AbgÄG 2004 liegen, etwa im Wege einer Gesetzesanalogie oder in Form einer teleologischen Reduktion der im Jahre 2001 geltenden Bestimmungen erweist sich nach Auffassung des UFS als unzulässig. Wenngleich der Gebäudealtbestand im Zeitpunkt…

UFSW RV/0213-W/08Ausbildung zum Shiatsu-Praktiker - Umschulungsmaßnahme iSd § 16 Abs. 1 Z. 10 EStG 1988 idF AbgÄG 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2008

…als Historiker beim AEN aufgrund dessen zeitlicher Begrenztheit voraussichtlich nur noch einige Monate beschäftigt sein werde und die Berufsaussichten für Historiker zur Zeit äußerst ungünstig sind. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 200 Abs. 1 erster Satz BAO kann die Abgabenbehörde die Abgabe vorläufig festsetzen…

UFSK RV/0479-K/06Überlassung eines vor Betriebsaufgabe gemischt genutzten Gebäudes an Dritte zur Erzielung betrieblicher Einkünfte führt zum Entfall der Begünstigung nach § 24 Abs 6 EStG 1988 idF vor dem AbgÄG 2004.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.12.2007

…zur Ansicht, dass die Gebäudebegünstigung des § 24 Abs. 6 EStG idF vor dem AbgÄG 2004 nicht zustehen würde, da bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen, das "Gebäude" an Dritte zur Erzielung betriebliche Einkünfte überlassen worden sei. Zu der vom Finanzamt vertretenen Rechtsansicht wandte die Bw. ein…

UFSW RV/0144-W/05Umschulungsmaßnahme im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 idF AbgÄG 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2005

…16 Abs. 1 Z 10 erster Satz EStG 1988 in der für das Streitjahr 2003 nunmehr anzuwendenden Fassung BGBl. I 180/2004 (AbgÄG 2004, BGBl. I Nr. 180/2004 vom 30. Dezember 2004) stellen Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen…

UFSW RV/1318-W/06Behauptete Verfassungswidrigkeit der Hinzurechnung eines Betrages von € 8.000,00 bei beschränkter Steuerpflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2007

…unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: § 102 Abs. 3 EStG 1988 in der Fassung des AbgÄG 2004, BGBl. I 2004/180 ab der Veranlagung 2005 lautet: Die Einkommensteuer ist bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 33 Abs. 1 mit der Maßgabe zu berechnen…

UFSL RV/0988-L/09Anspruchszinsen 2004 und 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2010

…wurde allerdings erst mit dem AbgÄG 2004 geschaffen und gilt aufgrund der Inkrafttretensbestimmung des § 323 Abs. 17 dritter Untersatz BAO erstmals für Einkommen- und Körperschaftsteuer, für die der Abgabenanspruch nach dem 31. Dezember 2004 entsteht. Für bis Ende des Jahre 2004 entstandene Einkommen- oder Körperschaftsteueransprüche…

UFSW RV/3983-W/09Anspruchszinsen - für 2004 wurde der damals gültige Zeitraum von 42 Monaten überschritten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2010

…nach § 205 Abs. 2 BAO (idF vor dem AbgÄG 2004) iVm § 323 Abs. 17 BAO Anspruchszinsen nur für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen sind, soweit der Abgabenanspruch der zu Grunde liegenden Einkommensteuer vor dem 1. Jänner 2005 entstand. Da gemäß § 4 Abs. 2…

UFSW RV/4078-W/09Anspruchszinsen für 2004 sind nur für höchstens 42 Monate zu berechnen, erst für Abgabenansprüche nach 1.1.2005 sind Zinsen für höchstens 48 Monate zu berechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.07.2010

…nach § 205 Abs. 2 BAO (idF vor dem AbgÄG 2004) iVm § 323 Abs. 17 BAO Anspruchszinsen nur für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen sind, soweit der Abgabenanspruch der zu Grunde liegenden Einkommensteuer vor dem 1. Jänner 2005 entstand. Da gemäß § 4 Abs. 2…

UFSG RV/0220-G/04Seit dem AbgÄG 2003 wird die Grunderwerbsteuer verjährungsmäßig gleich behandelt wie andere Steuern ( z.B. die Umsatzsteuer). Eine finale Verknüpfung kann aus dem gleichzeitigen Abschluss des Grundstückskaufvertrages und des Werkvertrages bezüglich Gebäudeerrichtung abgeleitet werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2007

…bei der Grunderwerbsteuer fünf Jahre. Werden gemäß § 209 Abs. 1 BAO idF des AbgÄG 2004, BGBL I 2004/180 innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die…

UFSW RV/2866-W/09Anspruchszinsen sind bis 2004 nur bis 42 Monate zu berechnen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2009

…nach § 205 Abs. 2 BAO (idF vor dem AbgÄG 2004) iVm § 323 Abs. 17 BAO Anspruchszinsen nur für einen Zeitraum von 42 Monaten festzusetzen sind, soweit der Abgabenanspruch der zu Grunde liegenden Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer vor dem 1. Jänner 2005 entstand. Da gemäß § 4 Abs…

UFSG RV/0215-G/04Die Grunderwerbsteuer wird seit dem AbgÄG 2003 verjährungsmäßig gleich behandelt wie andere Steuern. Aus dem gleichzeitigen Abschluss von Grundstückskaufvertrag und Werkvertrag betreffend die Hauserrichtung kann eine finale Verknüpfung abgeleitet werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.01.2007

…bei der Grunderwerbsteuer fünf Jahre. Werden gemäß § 209 Abs. 1 BAO idF des AbgÄG 2004, BGBL I 2004/180 innerhalb der Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die…

UFSG RV/0173-G/11Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden (Rechtslage ab 2004)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2013

…dienenden Gebäuden ist daher das Überwiegen der privaten Nutzung pro Raum zu prüfen und nicht das Erreichen der 10%-Grenze an unternehmerischer Nutzung des Gesamtgebäudes. Eine 10%-Grenze, wie sie mit dem AbgÄG 2004 in § 12 Abs. 2 Z 1 UStG 1994 eingeführt worden ist…

UFSL RV/1070-L/05Kein zusätzliches Jahressechstel für eine an einen Grenzgänger im Kalenderjahr 2004 ausbezahlte Erfindervergütung im Sinne des § 67 Abs. 7 EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2006

…Einkommensteuergesetzes 1988 durch das AbgÄG 2004, BGBl I 2004/180 auch die Vergütungen an Arbeitnehmer für Diensterfindungen im Sinne des § 67 Abs. 7 EStG in die Bestimmung des § 67 Abs. 11 EStG einbezogen worden sind. Danach können erstmals ab der Veranlagung 2005 die Vergütungen an…

UFSW RV/2267-W/10Anspruchszinsen; Einwendungen gegen den Abgabenanspruch; maximaler Verzinsungszeitraum von 42 Monaten für Anspruchszinsen bis 2004.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2011

…gemäß § 205 Abs. 2 BAO (idF vor dem AbgÄG 2004) iVm § 323 Abs. 17 BAO Anspruchszinsen nur für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen sind, soweit der Abgabenanspruch der zu Grunde liegenden Einkommensteuer vor dem 1. Jänner 2005 entstand. Da gemäß § 4 Abs. 2…

UFSW RV/1418-W/10Anspruchszinsen unabhängig vom Ausgang der Berufung gegen den Stammabgabenbescheid, falscher zeitlicher Rahmen bei der Berechnung für das Jahr 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.07.2010

…nach § 205 Abs. 2 BAO (idF vor dem AbgÄG 2004) iVm § 323 Abs. 17 BAO Anspruchszinsen nur für einen Zeitraum von 42 Monaten festzusetzen sind, soweit der Abgabenanspruch der zugrunde liegenden Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer vor dem 1. Jänner 2005 entstand. Da gemäß § 4 Abs. 2…

UFSG RV/0394-G/04Schenkungssteuerbefreiung für Preisausschreiben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2005

…weshalb für die gegenständliche Übergabe keine Schenkungssteuer anfalle. Mit Bescheid vom 1. Juli 2004 wurde der Berufungswerberin Schenkungssteuer in Höhe von € 8.118,00 vorgeschrieben. Als Bemessungsgrundlage wurde der gemeine Wert des Autos im Betrag von € 43.900,00 abzüglich der mit je…

UFSG RV/0428-G/10Gebäudebegünstigung nach § 24 (6) EStG und Halbsatzbegünstigung gem. § 37 (5) EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2011

…Die Einkommensteuer, Kommentar, § 24, Tz 32.2.3.). Die steuerliche Behandlung des Nachversteuerungsbetrages wurde in Folge des AbgAG 2004 dergestalt geändert, dass die Nachversteuerung nicht mehr im Jahr der Veräußerung zu erfassen ist, sondern ein rückwirkendes Ereignis gemäß § 295 BAO darstellt, das zu einer gemeinsamen…

UFSS RV/0276-S/07Widerspricht der § 102 Abs. 3 EStG 1988 dem Art. 24 des DBA Schweiz ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.08.2007

…000,00) an der das Existenzminimum sichernden Null-Steuerzone teilnehmen zu lassen" (Erläuterungen zur Regierungsvorlage des AbgÄG 2004), wird das Einkommen beschränkt Steuerpflichtiger bei Anwendung des Steuertarifes um € 8.000 erhöht (§ 102 Abs. 3 erster Satz EStG 1988 idF BGBl. I Nr. 180/2004)…