Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 7. Mai 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber bezog im…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Klaus Hillebrand, gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1998 bis 2000 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der…
…werden können, soweit dem Grunde nach feststeht, dass solche Aufwendungen bzw. Mehraufwendungen entstanden sind. Durch diese Pauschalierung der Höhe des absetzbaren Aufwandes wird jedoch keine Änderung beim Abflusszeitpunkt erreicht. Nach allgemeiner Lebenserfahrung werden Aufwendungen dieser Art regelmäßig während einer Reise (z.B. Tanken, Bezahlung von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 2. April 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind der…
BerufungsentscheidungDer Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GB, vertreten durch TPA Horwath WTH und Stb GmbH, 8010 Graz, Münzgrabenstraße 36, vom 12. Mai 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 10. April 2003 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Mag.H, geb. 17. April 1963, 1-, R-straße,vom 15. September 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk, vertreten durch ADir. P,vom 17. August 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005…
…von Anbeginn an gefasste ernsthafte Absicht zur Tilgung von Fremdkapital ist nur dann anzunehmen, wenn die Höhe und der Abflusszeitpunkt des für die Tilgung vorgesehenen Geldes von Vornherein konkretisierbar und an Hand geeigneter Unterlagen nachweisbar sind. Die geplante Tilgung ist der Abgabenbehörde gegenüber - zeitgerecht - offen…
…der Liebhabereiverordnung ist eine von Anbeginn an gefasste ernsthafte Absicht zur Tilgung von Fremdkapital nur dann anzunehmen, wenn die Höhe und der Abflusszeitpunkt des für die Tilgung vorgesehenen Geldes von Vornherein konkretisierbar und anhand geeigneter Unterlagen nachweisbar sind. Eine außerplanmäßige Tilgung ist jedenfalls dann anzunehmen…
…Anfang an geplant sei. Diese Absicht müsse entsprechend nach außen dokumentierbar sein. Dabei müssten die Höhe und der Abflusszeitpunkt des für die Tilgung vorgesehenen Geldes von vornherein konkretisierbar und an Hand geeigneter Unterlagen nachweisbar sein. Im Berufungsfall liege lediglich eine Kreditzusage vor, aus der die…
…Fremdkapitaltilgung ist dann anzunehmen, wenn diese zeitgerecht offen gelegt oder in die Prognoserechnung aufgenommen wird, Höhe und Abflusszeitpunkt konkretisiert und nachgewiesen sind und die Tilgung aus dem Kreditvertrag oder Tilgungsplan entnehmbar bzw. die Tilgung in einem Zeitraum von zehn Jahren geplant ist, nicht aber wenn…
…noch im Jahr 2008 gekommen sein, beurteilt sich die Betriebsausgabeneigenschaft der gegenständlichen Zahlung nach Maßgabe folgender Aussagen in Rz 4623 EStR 2000: ,Die Vorauszahlung einer zu erwartenden Nachzahlung an GSVG-Pflichtbeiträgen ist unter der Voraussetzung im Abflusszeitpunkt als Betriebsausgabe absetzbar, dass sie sorgfältig geschätzt wird…
…Anschaffung des Mietobjektes eine ernsthafte Tilgungsabsicht bestand. Dazu ist erforderlich, dass die Höhe und der Abflusszeitpunkt des für die Tilgung vorgesehenen Geldes von Vornherein konkretisierbar und an Hand geeigneter Unterlagen nachweisbar sind. Es muss somit eindeutig erwiesen sein, dass eine ernsthafte Absicht für eine solche…
…9.1998 die Scheinargumente entkräften können, und insbesondere auf die VwGH-Erkenntnisse Zl. 95/15/0092 und 92/14/0232 verwiesen. Betr. den Abflusszeitpunkt wäre vom Bw. ein 4-seitiger Aktenvermerk mit folgenden Hauptpunkten verfasst worden: Die Fa. O. AG hätte im Jahre 1996 zur…
…Versicherungsvermittlungshonorare, Bankspesen und ähnliche Ausgaben, soweit sie die Rentenversicherung betreffen, im Abflusszeitpunkt in voller Höhe als Werbungskosten anzusetzen. Die Einmalzahlung für den Tilgungsträger (€ 148.185) sollte es ermöglichen, mit Fälligkeit des endfälligen Kredites (Ende 2019) diesen zu tilgen. Der Tilgungsträger ist steuerlich unbeachtlich, weshalb…
…von Anbeginn an gefasste ernsthafte Absicht zur Tilgung von Fremdkapital ist nur dann anzunehmen, wenn die Höhe und der Abflusszeitpunkt des für die Tilgung vorgesehenen Geldes von Vornherein konkretisierbar und an Hand geeigneter Unterlagen nachweisbar sind. Die geplante Tilgung ist der Abgabenbehörde gegenüber - zeitgerecht - offen…
…Eine von vornherein gefasste ernsthafte Absicht zur Tilgung von Fremdkapital ist dann anzunehmen, wenn die Höhe und der Abflusszeitpunkt des für die Tilgung vorgesehenen Geldes von vornherein konkretisierbar und anhand geeigneter Unterlagen nachweisbar sind. Die geplante Tilgung ist der Abgabenbehörde gegenüber offen zu legen bzw…
…der marktüblichen Finanzierungszinsen geleistet. Sie habe nicht über die zeitliche Hingabe der Darlehenszinsen an die Geber disponieren können, da der Abflusszeitpunkt von der AWS als Hauptfinanzierer bestimmt worden sei. Es handle sich um die klassische Gestaltung eines (Darlehens-) Vertrages mit dem Ziel, die Modalitäten exemplarisch…
…99/14/0331). Bei derartigen Sondertilgungen müssten die Höhe und der Abflusszeitpunkt des für die Tilgung vorgesehenen Geldes von vorneherein konkretisierbar und an Hand geeigneter Unterlagen nachweisbar sein. Die vorgelegten Prognoserechnungen stimmten hinsichtlich der Höhe der geplanten Sondertilgung nicht überein. Während in der ersten Prognoserechnung…
…andere Währung ist dann anzunehmen, wenn diese zeitgerecht offen gelegt oder in die Prognoserechnung aufgenommen wird, Höhe und Abflusszeitpunkt konkretisiert und nachgewiesen sind und die Konvertierung bzw. Tilgung aus dem Kreditvertrag oder Tilgungsplan entnehmbar ist. Im vorliegenden Fall hat der Bw. allerdings weder seine Absicht…