…für (1) Anwartschaften auf Abfertigungen, (2) laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, (3) sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn diese nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen und (4) drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. In § 9 Abs. 3 EStG 1988 ist festgehalten, dass Rückstellungen im Sinne des Abs…
…für (1) Anwartschaften auf Abfertigungen, (2) laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, (3) sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn diese nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen und (4) drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. In § 9 Abs. 3 EStG 1988 ist festgehalten, dass Rückstellungen im Sinne des Abs…
…für (1) Anwartschaften auf Abfertigungen, (2) laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, (3) sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn diese nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen und (4) drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. In § 9 Abs. 3 EStG 1988 ist festgehalten, dass Rückstellungen im Sinne des Abs…
…Abfertigungsansprüche eingegangen worden sei, sei eine Abfertigungsverpflichtung nicht zu passivieren. Die sonstigen Verbindlichkeiten seien für das Jahr 1997 um S 267.139,50 zu vermindern. Die Abfertigungsrückstellung sei nicht gegen den laufenden Gewinn sondern gegen den Veräußerungsgewinn bzw. Aufgabegewinn aufzulösen (vgl. Tz 25 e und…
… 9 Abs. 1 EStG 1988 können Rückstellungen nur für Anwartschaften aus Abfertigungen, laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden. Bei der Bildung einer Rückstellung handelt es sich um ein Gewinnkorrektivum, das steuerlich nur in der…
…dass es nicht verständlich sei, dass einerseits die Bildung einer Rückstellung erlaubt sei, die nach geltendem Recht zu zahlende Abfertigung jedoch nicht als Betriebsausgabe anerkannt werde. Wesensmerkmal einer Rückstellung ist die Ungewissheit bzw. Unsicherheit. Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich…
…behauptete Streuwirkung sei vom Verwaltungsgerichtshof nicht goutiert worden. Gemäß § 9 Abs. 1 Z. 3 EStG seien Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten zulässig, wobei die von § 9 Abs. 1 Z 3 EStG geforderten konkreten Umstände im gegenständlichen Fall vorliegen würden. Deshalb werde beantragt der Berufung stattzugeben.…
…lautet: "(1) Rückstellungen können nur gebildet werden für 1. Anwartschaften auf Abfertigungen, 2. laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. (2) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 1 und 2 sowie Rückstellungen für Jubiläumsgelder sind…
…2004 geltenden Fassung gilt für Rückstellungen folgendes: 1. Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlußstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind. 2. Rückstellungen dürfen außerdem für ihrer…
…Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 11.12.2002, B 1609/01 bei Abfertigungsverpflichtungen gegenüber Vorstandsmitgliedern einer AG aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung jedoch um sonstige ungewisse Verbindlichkeiten iSd § 9 Abs. 1 Z. 3 EStG handle, für welche Rückstellungen gebildet werden könnten, wurde ersucht um Berücksichtigung eines Mehr…
…der unrichtigen Bildung von Rückstellungen (im Gefolge einer falschen Zuordnung der Tätigkeit) vor. 2. Regelung der Pensionsrückstellung: (a) Rückstellungen können gemäß § 9 EStG 1988 gebildet werden für Anwartschaften auf Abfertigungen (Z 1), laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen (Z 2), sonstige ungewisse Verbindlichkeiten (Z 3…
…8 Z 1 HGB, nach der Rückstellungen für Verbindlichkeiten, die am Abschlussstichtag ....sicher, aber nur hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt des Eintrittes unbestimmt sind, legistisch missverständlich ist. Wenn nämlich unter dem ungewissen Zeitpunkt des Eintrittes die Fälligkeit gemeint ist, widerspräche dies der einhelligen Lehre…
…8 Z 1 HGB, nach der Rückstellungen für Verbindlichkeiten, die am Abschlussstichtag ....sicher, aber nur hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt des Eintrittes unbestimmt sind, legistisch missverständlich ist. Wenn nämlich unter dem ungewissen Zeitpunkt des Eintrittes die Fälligkeit gemeint ist, widerspräche dies der einhelligen Lehre…
…8 Z 1 HGB, nach der Rückstellungen für Verbindlichkeiten, die am Abschlussstichtag ....sicher, aber nur hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt des Eintrittes unbestimmt sind, legistisch missverständlich ist. Wenn nämlich unter dem ungewissen Zeitpunkt des Eintrittes die Fälligkeit gemeint ist, widerspräche dies der einhelligen Lehre…
…abweichendes Wirtschaftsjahr. In Streit steht, ob eine von der Bw. gebildete Rückstellung für eine Nachschussverpflichtung als sonstige ungewisse Verbindlichkeiten im Sinn des § 9 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 oder als Pensionsrückstellung (Rückstellung im Sinn des § 14 Abs. 6 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2007…
…für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmt sind. § 9 Abs. 1 EStG 1988 lautet: Rückstellungen können nur gebildet werden für 1. Anwartschaften auf Abfertigungen…
…sondern lediglich einen Ausgleich für die sonst gegebene Notwendigkeit von Teilrealisationen. Schwankungsrückstellungen seien echte Rückstellungen, welche ihrem Charakter nach zu den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gehörten. Der Gesetzgeber nehme somit innerhalb der Rückstellungen Differenzierungen hinsichtlich der steuerlichen Wirksamkeit vor. Über die Berufung wurde erwogen: Nach…
…einen Ausgleich für die sonst gegebene Notwendigkeit von Teilrealisationen. Schwankungsrückstellungen seien echte Rückstellungen, welche ihrem Charakter nach zu den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gehörten. Der Gesetzgeber nehme somit innerhalb der Rückstellungen Differenzierungen hinsichtlich der steuerlichen Wirksamkeit vor. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 15 Abs…
…Verbindlichkeit (eines Verlustes) ernsthaft zu rechnen ist. Seit dem Steuerreformgesetz 1993 erklärte das Gesetz nunmehr ausdrücklich (§ 9 Abs. 3 zweiter Satz): - Es müssen konkrete Umstände - nachgewiesen werden, - nach denen mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen ist. Rückstellungen sind für ungewisse…
…zzgl. Übernommene Verbindlichkeiten | | | Rückstellung Abfertigung | | 408.810,51 | Sonstige Rückstellungen | | 3.184.335,94 | Verbindlichkeiten Lieferung und Leistungen | | 314.587,28 | Verbindlichkeiten Abgaben | | 1.354.258,66 | Verbindlichkeiten Belegschaft |…