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UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

…für (1) Anwartschaften auf Abfertigungen, (2) laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, (3) sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn diese nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen und (4) drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. In § 9 Abs. 3 EStG 1988 ist festgehalten, dass Rückstellungen im Sinne des Abs…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 2/4

…für (1) Anwartschaften auf Abfertigungen, (2) laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, (3) sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn diese nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen und (4) drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. In § 9 Abs. 3 EStG 1988 ist festgehalten, dass Rückstellungen im Sinne des Abs…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 2/4

…für (1) Anwartschaften auf Abfertigungen, (2) laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, (3) sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn diese nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen und (4) drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. In § 9 Abs. 3 EStG 1988 ist festgehalten, dass Rückstellungen im Sinne des Abs…

UFSW RV/1881-W/02Rückstellung für Aufwendungen zur Sanierung einer Betriebshalle ohne öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verpflichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2004Teil 1/2

…Abfertigungsansprüche eingegangen worden sei, sei eine Abfertigungsverpflichtung nicht zu passivieren. Die sonstigen Verbindlichkeiten seien für das Jahr 1997 um S 267.139,50 zu vermindern. Die Abfertigungsrückstellung sei nicht gegen den laufenden Gewinn sondern gegen den Veräußerungsgewinn bzw. Aufgabegewinn aufzulösen (vgl. Tz 25 e und…

UFSL RV/1824-L/02Rückstellung für Ausgleichsansprüche nach § 24 HvertrG 1993
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.01.2005

… 9 Abs. 1 EStG 1988 können Rückstellungen nur für Anwartschaften aus Abfertigungen, laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet werden. Bei der Bildung einer Rückstellung handelt es sich um ein Gewinnkorrektivum, das steuerlich nur in der…

UFSL RV/0349-L/04Abfertigungszahlung im Zusammenhang mit der Betriebsübergabe zu Buchwerten an den Sohn ist keine Betriebsausgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.03.2006

…dass es nicht verständlich sei, dass einerseits die Bildung einer Rückstellung erlaubt sei, die nach geltendem Recht zu zahlende Abfertigung jedoch nicht als Betriebsausgabe anerkannt werde. Wesensmerkmal einer Rückstellung ist die Ungewissheit bzw. Unsicherheit. Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich…

UFSW RV/0548-W/02Abfertigungsrückstellung für Gesellschaftergeschäftsführer (Prokuristen) mit Sperrminorität
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2004

…behauptete Streuwirkung sei vom Verwaltungsgerichtshof nicht goutiert worden. Gemäß § 9 Abs. 1 Z. 3 EStG seien Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten zulässig, wobei die von § 9 Abs. 1 Z 3 EStG geforderten konkreten Umstände im gegenständlichen Fall vorliegen würden. Deshalb werde beantragt der Berufung stattzugeben.…

UFSL RV/0386-L/04Behandlung der Abfertigungsrückstellung bei Umgründung (Zusammenschluss)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2007Teil 1/2

…lautet: "(1) Rückstellungen können nur gebildet werden für 1. Anwartschaften auf Abfertigungen, 2. laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. (2) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1 Z 1 und 2 sowie Rückstellungen für Jubiläumsgelder sind…

UFSW RV/1527-W/06Frage der Verfassungsmäßigkeit der Normierung eines Gewinnzuschlages bei Fehlen der Wertpapierdeckung einer Abfertigungsrückstellung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2006

…2004 geltenden Fassung gilt für Rückstellungen folgendes: 1. Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlußstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt ihres Eintritts unbestimmt sind. 2. Rückstellungen dürfen außerdem für ihrer…

UFSW RV/0312-W/03vorläufiger Bescheid, Forschungsfreibetrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2006

…Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 11.12.2002, B 1609/01 bei Abfertigungsverpflichtungen gegenüber Vorstandsmitgliedern einer AG aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung jedoch um sonstige ungewisse Verbindlichkeiten iSd § 9 Abs. 1 Z. 3 EStG handle, für welche Rückstellungen gebildet werden könnten, wurde ersucht um Berücksichtigung eines Mehr…

UFSL RV/1731-L/02Pensionsrückstellung für einen GmbH-Gesellschafter, der als Handelsvertreter auftritt und gleichzeitig Werkvertragstätigkeiten ausübt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2004

…der unrichtigen Bildung von Rückstellungen (im Gefolge einer falschen Zuordnung der Tätigkeit) vor. 2. Regelung der Pensionsrückstellung: (a) Rückstellungen können gemäß § 9 EStG 1988 gebildet werden für Anwartschaften auf Abfertigungen (Z 1), laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen (Z 2), sonstige ungewisse Verbindlichkeiten (Z 3…

UFSL RV/0452-L/03Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder als Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…8 Z 1 HGB, nach der Rückstellungen für Verbindlichkeiten, die am Abschlussstichtag ....sicher, aber nur hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt des Eintrittes unbestimmt sind, legistisch missverständlich ist. Wenn nämlich unter dem ungewissen Zeitpunkt des Eintrittes die Fälligkeit gemeint ist, widerspräche dies der einhelligen Lehre…

UFSL RV/0373-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögensparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2005Teil 3/4

…8 Z 1 HGB, nach der Rückstellungen für Verbindlichkeiten, die am Abschlussstichtag ....sicher, aber nur hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt des Eintrittes unbestimmt sind, legistisch missverständlich ist. Wenn nämlich unter dem ungewissen Zeitpunkt des Eintrittes die Fälligkeit gemeint ist, widerspräche dies der einhelligen Lehre…

UFSL RV/1160-L/04Passivierung von Zinsendifferenzen für Vermögenssparbücher als Rückstellung oder Verbindlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005Teil 3/4

…8 Z 1 HGB, nach der Rückstellungen für Verbindlichkeiten, die am Abschlussstichtag ....sicher, aber nur hinsichtlich ihrer Höhe oder dem Zeitpunkt des Eintrittes unbestimmt sind, legistisch missverständlich ist. Wenn nämlich unter dem ungewissen Zeitpunkt des Eintrittes die Fälligkeit gemeint ist, widerspräche dies der einhelligen Lehre…

UFSW RV/4231-W/09Sonstige Rückstellung für die Nachschussverpflichtung an die Pensionskasse
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.08.2013

…abweichendes Wirtschaftsjahr. In Streit steht, ob eine von der Bw. gebildete Rückstellung für eine Nachschussverpflichtung als sonstige ungewisse Verbindlichkeiten im Sinn des § 9 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 oder als Pensionsrückstellung (Rückstellung im Sinn des § 14 Abs. 6 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2007…

UFSG RV/0317-G/11Rückstellung für Drohverlust
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.01.2012

…für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden, die am Abschlussstichtag wahrscheinlich oder sicher, aber hinsichtlich ihrer Höhe oder des Zeitpunkts ihres Eintritts unbestimmt sind. § 9 Abs. 1 EStG 1988 lautet: Rückstellungen können nur gebildet werden für 1. Anwartschaften auf Abfertigungen…

UFSK RV/0100-K/03Begrenzte Abzugsfähigkeit von versicherungstechnischen Rückstellungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2003

…sondern lediglich einen Ausgleich für die sonst gegebene Notwendigkeit von Teilrealisationen. Schwankungsrückstellungen seien echte Rückstellungen, welche ihrem Charakter nach zu den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gehörten. Der Gesetzgeber nehme somit innerhalb der Rückstellungen Differenzierungen hinsichtlich der steuerlichen Wirksamkeit vor. Über die Berufung wurde erwogen: Nach…

UFSF RV/0029-F/03Begrenzte Abzugsfähigkeit von versicherungstechnischen Rückstellungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2003

…einen Ausgleich für die sonst gegebene Notwendigkeit von Teilrealisationen. Schwankungsrückstellungen seien echte Rückstellungen, welche ihrem Charakter nach zu den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gehörten. Der Gesetzgeber nehme somit innerhalb der Rückstellungen Differenzierungen hinsichtlich der steuerlichen Wirksamkeit vor. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 15 Abs…

UFSW RV/0658-W/05Soweit der Veräußerungsgewinn auf den vor mehr als sieben vollen Jahren erworbenen Anteil entfällt, steht der ermäßigte Steuersatz zu. Pauschale Rückstellungen für Produkthaftungsansprüche seit 1993 nicht mehr zulässig.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2006

…Verbindlichkeit (eines Verlustes) ernsthaft zu rechnen ist. Seit dem Steuerreformgesetz 1993 erklärte das Gesetz nunmehr ausdrücklich (§ 9 Abs. 3 zweiter Satz): - Es müssen konkrete Umstände - nachgewiesen werden, - nach denen mit dem Vorliegen oder dem Entstehen einer Verbindlichkeit ernsthaft zu rechnen ist. Rückstellungen sind für ungewisse…

UFSW RV/3238-W/02Ermittlung der Gegenleistung für den Erwerb einer Liegenschaft im Rahmen einer Betriebsübergabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2004

…zzgl. Übernommene Verbindlichkeiten | | | Rückstellung Abfertigung | | 408.810,51 | Sonstige Rückstellungen | | 3.184.335,94 | Verbindlichkeiten Lieferung und Leistungen | | 314.587,28 | Verbindlichkeiten Abgaben | | 1.354.258,66 | Verbindlichkeiten Belegschaft |…