…Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO betreffend die Kammerumlage I für die Jahre 1999 bis 2005 sowie den Antrag auf bescheidmäßige Festsetzung der Kammerumlage I für die Jahre 1999 bis 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird dahingehend…
…Ablauf der Verjährungsfrist hier nicht mehr einzugehen. Daher erfolgt mit der vorliegenden, abweisenden Berufungsentscheidung die Abänderung des Spruches des angefochtenen Bescheides dahingehend, dass dieser nicht mehr eine Abweisung, sondern eine Zurückweisung ausspricht. Eine solche Abänderung liegt im Rahmen der Änderungsbefugnis gemäß § 289 Abs.2 (Ritz…
…Ablauf der Verjährungsfrist hier nicht mehr einzugehen. Daher erfolgt mit der vorliegenden, abweisenden Berufungsentscheidung die Abänderung des Spruches des angefochtenen Bescheides dahingehend, dass dieser nicht mehr eine Abweisung, sondern eine Zurückweisung ausspricht. Eine solche Abänderung liegt im Rahmen der Änderungsbefugnis gemäß § 289 Abs.2 (Ritz…
…des § 304 BAO als verspätet eingebracht zu beurteilender Wiederaufnahmeantrag zurückzuweisen (Stoll, BAO-Komm, 2916) und nicht abzuweisen. Daher erfolgt mit der vorliegenden, abweisenden Berufungsentscheidung die Abänderung des Spruches des angefochtenen Bescheides dahingehend, dass dieser nicht mehr eine Abweisung, sondern eine Zurückweisung ausspricht. Eine solche Abänderung…
…des § 304 BAO als verspätet eingebracht zu beurteilender Wiederaufnahmeantrag zurückzuweisen (Stoll, BAO-Komm, 2916) und nicht abzuweisen. Daher erfolgt mit der vorliegenden, abweisenden Berufungsentscheidung die Abänderung des Spruches des angefochtenen Bescheides dahingehend, dass dieser nicht mehr eine Abweisung, sondern eine Zurückweisung ausspricht. Eine solche Abänderung…
…nicht abgewiesen sondern zurückgewiesen werden müssen. Daher erfolgt mit der vorliegenden, abweisenden Berufungsentscheidung die Abänderung des Spruches des angefochtenen Bescheides dahingehend, dass dieser nicht mehr eine Abweisung, sondern eine Zurückweisung ausspricht. Eine solche Abänderung liegt im Rahmen der Änderungsbefugnis gemäß § 289 Abs 2 BAO (Ritz3…
…des § 304 BAO als verspätet eingebracht zu beurteilender Wiederaufnahmeantrag zurückzuweisen (Stoll, BAO-Komm, 2916) und nicht abzuweisen. Daher erfolgt mit der vorliegenden, abweisenden Berufungsentscheidung die Abänderung des Spruches des angefochtenen Bescheides dahingehend, dass dieser nicht mehr eine Abweisung, sondern eine Zurückweisung ausspricht. Eine solche Abänderung…
…den Abweisungsbescheid nach § 276 BAO entweder durch Berufungsvorentscheidung erledigen und hiebei den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abändern, aufheben oder die Berufung als unbegründet abweisen können (und z.B. durch Erlassung einer abweisenden Berufungsvorentscheidung den Spruch des Bescheides auch dahingehend abändern können, dass der Wiederaufnahmeantrag…
…Bestandskontrolle im Jahre 1992 gegeben habe. Vom Hauptzollamt Wien wurde die Berufung vom 24. Oktober 2001 mit Berufungsvorentscheidung vom 12. Februar 2002 als unbegründet abgewiesen und der erste Satz des Spruches des angefochtenen Bescheides im wesentlichen dahingehend geändert, im Zeitraum 27. Oktober 1995 bis 19…
…des Vorlageantrages die Berufung vom 11. August 2004 gegen den Einkünftefeststellungsbescheid vom 8. Juli 2004 für das Jahr 2002 wiederum als unerledigt galt und in dem dadurch wieder offenen Berufungsverfahren nur die beantragte Abänderung des Spruches des angefochtenen Bescheides erforderlich war, nicht hingegen eine Abänderung…
…Gegenstand des Verfahrens der Abgabenbehörde erster Instanz war, mit der Sache identisch ist, die in die Sachentscheidung der Rechtsmittelbehörde einbezogen wird (vgl. Stoll, BAO-Kommentar, 2800; Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 289 [E 11]). Im gegenständlichen Fall bezieht sich der Spruch des angefochtenen Bescheides…
…Demnach liegen dem angefochtenen Bescheid eigentlich drei - nach Ansicht des Finanzamtes - mutwillig eingebrachte Anbringen zu Grunde. Die Abänderung des angefochtenen Bescheides hat somit dahingehend zu erfolgen, dass diese konkreten Anbringen des Berufungswerbers, die ein Tätigwerden der Behörde erforderten, im Spruch anzuführen sind. Die Verhängung einer…
…Demnach liegen dem angefochtenen Bescheid eigentlich drei - nach Ansicht des Finanzamtes - mutwillig eingebrachte Anbringen zu Grunde. Die Abänderung des angefochtenen Bescheides hat somit dahingehend zu erfolgen, dass diese konkreten Anbringen des Berufungswerbers, die ein Tätigwerden der Behörde erforderten, im Spruch anzuführen sind. Die Verhängung einer…
…Demnach liegen dem angefochtenen Bescheid eigentlich drei - nach Ansicht des Finanzamtes - mutwillig eingebrachte Anbringen zu Grunde. Die Abänderung des angefochtenen Bescheides hat somit dahingehend zu erfolgen, dass diese konkreten Anbringen des Berufungswerbers, die ein Tätigwerden der Behörde erforderten, im Spruch anzuführen sind. Die Verhängung einer…
…Demnach liegen dem angefochtenen Bescheid eigentlich drei - nach Ansicht des Finanzamtes - mutwillig eingebrachte Anbringen zu Grunde. Die Abänderung des angefochtenen Bescheides hat somit dahingehend zu erfolgen, dass diese konkreten Anbringen des Berufungswerbers, die ein Tätigwerden der Behörde erforderten, im Spruch anzuführen sind. Die Verhängung einer…
…Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches der Behörde erster Instanz gebildet hat. Im gegenständlichen Fall also die Erlassung eines Beschlagnahmebescheides zur Geltendmachung der Sachhaftung. Wegen fehlender Sachidentität wäre daher eine in der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates ausgesprochene Abänderung des angefochtenen Bescheids in eine Beschlagnahme gem…
…untersagt, in Abänderung des Spruches der Berufungsvorentscheidung erstmals ein anderes sachverhaltsmäßiges Verhalten einer Person anzunehmen und es einem anderen Tatbestand zu unterstellen (vgl. VwGH 15.9.1983, 83/16/0072). Dem Beschwerdeantrag entsprechend war daher die angefochtene Berufungsvorentscheidung vom 3. Mai 2010 dahingehend zu ändern…
…Abänderung des Spruches der Berufungsvorentscheidung erstmals ein anderes sachverhaltsmäßiges Verhalten einer Person anzunehmen. So ist auch die Festsetzung einer Abgabe auf Grund erstmaliger Annahme eines anderen Sachverhaltes durch die Berufungsbehörde unzulässig (VwGH 15.9.1983, 83/16/0072). Dem Beschwerdeantrag entsprechend war daher die angefochtene…
…bei Einstufung des Mobilienleasings als Liebhaberei) letztlich zu denselben ertragsteuerlichen Konsequenzen wie das Ausscheiden der Leasinggegenstände und der dafür in Anspruch genommenen Kredite aus dem (gewillkürten) Betriebsvermögen. Eine Änderung des Spruches der angefochtenen Bescheide (der Bemessungsgrundlagen) ist mit der geänderten rechtlichen Würdigung des vorliegenden Sachverhaltes…
…dahingehend geübt, die Aussetzung der Entscheidung nicht zu verfügen. C) Zur inhaltlichen Entscheidung über die Berufung: Zunächst ist klarzustellen, dass über einen in der Berufungsschrift erstmals gestellten Antrag (hier: Antrag auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß § 295 BAO), der über die "Sache" des angefochtenen Bescheides…