RIS AI
12 543 Treffer144 msnur geltende Fassungen
UFSL RV/0730-L/04Abänderung der festgesetzten Grunderwerbsteuer Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges durch Vereinbarung Anwartschaftsvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005

…Entstehung der Steuerpflicht werde damit an den Erwerb des Rechtstitels geknüpft, aufgrund dessen die Eintragung des Eigentumsrechtes für den Erwerber im Grundbuch durchgesetzt werden könne. Es werde darauf hingewiesen, dass bei einem Vertragsrücktritt ein Antrag gemäß § 17 GrEStG zu stellen sei und die Grunderwerbsteuer auf…

UFSW RV/1708-W/10Keine Abänderung der Festsetzung der Grunderwerbsteuer wegen Rückgängigmachung eines Kaufvertrages bei gleichzeitiger Verschmelzung der seinerzeitigen Verkäuferin und der seinerzeitigen Käuferin auf eine Gesellschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2012

…hat über die Berufung der Bw., Adr., vertreten durch Prof. Dr. Thomas Keppert Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG, 1060 Wien, Theobaldgasse 19, vom 15. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19. März 2010, ErfNr. 1 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die…

UFSW RV/1711-W/10Keine Abänderung der Festsetzung der Grunderwerbsteuer wegen Rückgängigmachung eines Kaufvertrages bei gleichzeitiger Verschmelzung der seinerzeitigen Verkäuferin und der seinerzeitigen Käuferin auf eine Gesellschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2012

…ErfNr. 6, jeweils betreffend die Abweisung eines Antrages auf Abänderung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 GrEStG 1987 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Der angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die IGmbH, FN 123x, verkaufte in den Jahren 2006 bis 2008 folgende Liegenschaften an die WAG…

UFSG RV/0288-G/06Voraussetzungen für eine Abänderung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 Abs. 4 iVm. § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2006

…Grund der Vertragsaufhebung zustehende Gutschrift mit der anfallenden Grunderwerbsteuer zu verrechnen wäre. Ein Umgehungsgeschäft liege nicht vor, die Bw. sei ausschließlich an der Teilaufhebung des sie treffenden Kaufvertrages interessiert gewesen. (5) Der im vorangeführten Schriftsatz vom 13. Dezember 2005 enthaltene, inhaltlich auf eine Abänderung gemäß…

UFSI RV/0250-I/03Säumniszuschlag bei Abänderung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 Abs. 4 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2003

…Abs. 4 BAO vorliegen, welche den Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages hinausschieben. Der mit dem Grunderwerbsteuerbescheid vom 9. Juli 2002 im Sinne des § 198 Abs. 2 BAO festgelegte Fälligkeitstermin erfuhr durch den Abänderungsbescheid vom 2. Oktober 2002 keine Änderung. Mit diesem Bescheid nach …

UFSW RV/3406-W/10Aussetzung der Einhebung anlässlich einer Berufung gegen einen Bescheid, mit welchem ein Antrag auf Abänderung der Festsetzung einer bereits rechtskräftig festgesetzten Grunderwerbsteuer abgewiesen wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2012

…13.11.1986, 86/16/0102). Bei den Ansprüchen nach § 17 GrEStG 1987 auf Nichtfestsetzung der Steuer oder Abänderung der Steuerfestsetzung handelt es sich um selbstständige (gegenläufige) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, die den ursprünglichen Steueranspruch unberührt lassen (Fellner, Grunderwerbsteuer - Kommentar Rz. 63 zu § 17 GrEStG…

UFSG RV/0661-G/021.) Rückgängigmachung eines Kaufvertrages auf Grund eines Rechtsanspruches, weil Vertragsbestimmungen nicht erfüllt wurden. 2.) Antragsberechtigt auf Abänderung der bereits festgesetzten Grunderwerbsteuer ist derjenige, der sie entrichtet hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2005

…Erstattung der seinerzeitigen Grunderwerbsteuer beantragt, da das seinerzeitige Rechtsgeschäft auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht worden sei, weil eine Vertragsbestimmung nicht erfüllt worden wäre. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 29. Mai 2002 den Antrag nach § 17 GrEStG auf Nichtfestsetzung und Abänderung der Grunderwerbsteuer ab…

UFSG RV/0346-G/05Abänderung der Steuer nach § 17 Abs. 4 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2005

…der Industrieanlage konnte nicht realisiert werden und somit war auch die geplante Erstausbaustufe zumindest im Rohbau - wie vereinbart - nicht bis 31. Dezember 2001 fertig gestellt. Nicht einmal Aufschließungskosten sind vom Berufungswerber aufgewendet worden. Sohin liegen im ggst. Fall die Voraussetzungen für die Abänderung der Grunderwerbsteuer…

UFSI RV/0033-I/03Nicht entstandene Steuerschuld steht Abänderung der Steuerfestsetzung entgegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2004

…aber diese Voraussetzung, dann war die festgesetzte Grunderwerbsteuer nicht durch die beantragte Maßnahme nach § 17 Abs. 1 Z 2 und Z 3 GrEStG beseitigbar. Das Finanzamt hat folglich zu Recht mit dem bekämpften Bescheid den Antrag auf Rückerstattung (Abänderung) der Grunderwerbsteuer abgewiesen. Es war somit…

UFSW RV/0754-W/11Verminderung der Grunderwerbsteuer wegen Herabsetzung der Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2011

…der von der Amtspartei nachgereichte, Antrag des Bw vom 17.8.2007 auf Abänderung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 Abs.3 GrEStG ein. Als Begründung wurde ausgeführt, dass die Vertragsparteien mit Nachtrag vom 17.8.2007 zum o.a. Schenkungsvertrag klargestellt haben, dass der monatliche Wert…

UFSW RV/3158-W/07Rückerstattung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2009

…Rechtsgeschäfte für sich der Grunderwerbsteuer. Das Gesetz lässt die Festsetzung oder Abänderung der Steuer nur in den in den Absätzen 1 bis 3 des § 17 GrEStG ausdrücklich umschriebenen Fällen zu (VwGH vom 29. Oktober 1998, Zl. 98/16/0115). Zur Durchführung der Rückgängigmachung zwischen den…

UFSS RV/0979-S/02Herabsetzung der Grunderwerbsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2003

…16/0160). Nur wenn sich aus den in § 17 Abs. 3 GrEStG 1987 normierten Gründen eine Änderung der Gegenleistung(-sverpflichtung) ergibt, ist die Grunderwerbsteuer zu erstatten. Die Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Grunderwerbsteuer sind nicht erfüllt, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Salzburg, 25. April 2003

UFSW RV/2439-W/07Verminderung der Grunderwerbsteuer wegen Herabsetzung der Gegenleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2011

…der von der Amtspartei nachgereichte, Antrag des Bw vom 17.8.2007 auf Abänderung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 Abs.3 GrEStG ein. Als Begründung wurde ausgeführt, dass die Vertragsparteien mit Nachtrag vom 17.8.2007 zum o.a. Schenkungsvertrag klargestellt haben, dass der monatliche Wert…

UFSW RV/3610-W/07Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld bei Abschluss eines Kauf/Anwartschaftsvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2010

…Grunderwerbsteuer vom Finanzamt zu Recht zu ErfNr.yyy.yyy/2007 mit gesonderten Bescheiden festgesetzt wurde. Die Höhe des Kaufpreises hat sich nach dem eingesehen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 18. Februar 2008 auch durch die Endabrechnung nicht verändert, weshalb kein Anlass für eine Abänderung der Grunderwerbsteuerfestsetzungen…

UFSW RV/3608-W/07Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld bereits mit Abschluss des Kauf/Anwartschaftsvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.05.2010

…Grunderwerbsteuer vom Finanzamt zu Recht zu ErfNr.yyy.yyy/2007 mit gesonderten Bescheiden festgesetzt wurde. Die Höhe des Kaufpreises hat sich nach dem eingesehen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 18. Februar 2008 auch durch die Endabrechnung nicht verändert, weshalb kein Anlass für eine Abänderung der Grunderwerbsteuerfestsetzungen…

UFSL RV/0495-L/06Sachliche Unbilligkeit der Grunderwerbsteuerpflicht auf Grund eines Anwartschaftsvertrages.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2008

…22. Dezember 2005 gegenüber der Berufungswerberin (Bw.) die Grunderwerbsteuer mit 2.342,74 € festgesetzt. Dagegen wurde mit dem Anbringen vom 29. Dezember 2005 eine Berufung eingebracht. Es wurde auch der Antrag auf Abänderung der Steuer gemäß § 17 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (GrEStG 1987) gestellt. Begründet…

UFSW RV/1375-W/06Erstattung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 GrEStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2007

…wies das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien den Antrag gemäß § 17 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) der Bw. (Bw.) auf Änderung des Grunderwerbsteuerbescheids vom 15. März 2004 ab. Bei der Dissolutionsvereinbarung vom 9. Juni 2005 handle es sich nicht um eine Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges im Sinne…

UFSG RV/0660-G/02Voraussetzungen für Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 17 GrEStG liegen vor - Vorschreibung der Grunderwerbsteuer für den 2. Erwerbsvorgang besteht nicht zu Recht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.08.2005

…Erstattung der seinerzeitigen Grunderwerbsteuer beantragt, da das seinerzeitige Rechtsgeschäft auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht worden sei, weil eine Vertragsbestimmung nicht erfüllt worden wäre. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 29. Mai 2002 den Antrag nach § 17 GrEStG auf Nichtfestsetzung und Abänderung der Grunderwerbsteuer ab…

UFSG RV/0865-G/02Bauherreneigenschaft für Belange der Grunderwerbsteuer betreffend Sonderwünsche und Zusatzleistungen im Rahmen eines einheitlichen Erwerbsvorganges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2003

…mit der R-Projekt abgeschlossen, wonach diese als Bauträger unwiderruflich beauftragt wurde, nach den Plänen des Ing. W. ein Wohnhaus zu errichten. Als Entgelt für die 1. Ausbaustufe wurde ein fixer Betrag von 998.780,00 S vereinbart. Für diesen Erwerbsvorgang wurde die Grunderwerbsteuer vom…

UFSW RV/0223-W/12Abweisung eines Antrages auf Rückerstattung der Grunderwerbsteuer, weil keine Rückgängigmachung iSd § 17 Abs.1 GrEStG 1987 vorliegt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.09.2013

…verblieb bei der Verkäuferin. Im zu beurteilenden Fall ist strittig, ob eine Rückgängigmachung iSd § 17 Abs.1 Z 1 GrEStG 1987 des Kaufvertrages vom 18.08.2010, vorliegt. Ist diese Frage zu bejahen, so wäre dem rechtzeitig eingebrachten Antrag auf Rückerstattung der Grunderwerbsteuer welche vom…