…Entstehung der Steuerpflicht werde damit an den Erwerb des Rechtstitels geknüpft, aufgrund dessen die Eintragung des Eigentumsrechtes für den Erwerber im Grundbuch durchgesetzt werden könne. Es werde darauf hingewiesen, dass bei einem Vertragsrücktritt ein Antrag gemäß § 17 GrEStG zu stellen sei und die Grunderwerbsteuer auf…
…hat über die Berufung der Bw., Adr., vertreten durch Prof. Dr. Thomas Keppert Wirtschaftsprüfungs GmbH & Co KG, 1060 Wien, Theobaldgasse 19, vom 15. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 19. März 2010, ErfNr. 1 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die…
…ErfNr. 6, jeweils betreffend die Abweisung eines Antrages auf Abänderung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 GrEStG 1987 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Der angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die IGmbH, FN 123x, verkaufte in den Jahren 2006 bis 2008 folgende Liegenschaften an die WAG…
…Abänderung der Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Am 15.05.2007 wurde zwischen dem Beschwerdeführer,(Bf.), und seiner Ehefrau, als Erwerber, und der…
…Abweisung eines Antrages auf Abänderung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 GrEStG, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Am 15.05.2007 wurde zwischen der Beschwerdeführerin,(Bf…
…Grund der Vertragsaufhebung zustehende Gutschrift mit der anfallenden Grunderwerbsteuer zu verrechnen wäre. Ein Umgehungsgeschäft liege nicht vor, die Bw. sei ausschließlich an der Teilaufhebung des sie treffenden Kaufvertrages interessiert gewesen. (5) Der im vorangeführten Schriftsatz vom 13. Dezember 2005 enthaltene, inhaltlich auf eine Abänderung gemäß…
…Abs. 4 BAO vorliegen, welche den Eintritt der Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages hinausschieben. Der mit dem Grunderwerbsteuerbescheid vom 9. Juli 2002 im Sinne des § 198 Abs. 2 BAO festgelegte Fälligkeitstermin erfuhr durch den Abänderungsbescheid vom 2. Oktober 2002 keine Änderung. Mit diesem Bescheid nach …
…das der im Jahre 2001 vereinbarte Erwerbsvorgang nicht mehr fortgesetzt wird und rückgängig gemacht wird. Die Vermietergemeinschaft wird mit sofortiger Wirkung auslaufen und G.N. ist ab sofort alleiniger Wohnungseigentümer und Vermieter". Den Antrag auf Nichtfestsetzung (Abänderung iSd Abs.4 des § 17 GrEStG) der Grunderwerbsteuer…
…13.11.1986, 86/16/0102). Bei den Ansprüchen nach § 17 GrEStG 1987 auf Nichtfestsetzung der Steuer oder Abänderung der Steuerfestsetzung handelt es sich um selbstständige (gegenläufige) Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, die den ursprünglichen Steueranspruch unberührt lassen (Fellner, Grunderwerbsteuer - Kommentar Rz. 63 zu § 17 GrEStG…
…Erstattung der seinerzeitigen Grunderwerbsteuer beantragt, da das seinerzeitige Rechtsgeschäft auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht worden sei, weil eine Vertragsbestimmung nicht erfüllt worden wäre. Das Finanzamt wies mit Bescheid vom 29. Mai 2002 den Antrag nach § 17 GrEStG auf Nichtfestsetzung und Abänderung der Grunderwerbsteuer ab…
…der Industrieanlage konnte nicht realisiert werden und somit war auch die geplante Erstausbaustufe zumindest im Rohbau - wie vereinbart - nicht bis 31. Dezember 2001 fertig gestellt. Nicht einmal Aufschließungskosten sind vom Berufungswerber aufgewendet worden. Sohin liegen im ggst. Fall die Voraussetzungen für die Abänderung der Grunderwerbsteuer…
…aber diese Voraussetzung, dann war die festgesetzte Grunderwerbsteuer nicht durch die beantragte Maßnahme nach § 17 Abs. 1 Z 2 und Z 3 GrEStG beseitigbar. Das Finanzamt hat folglich zu Recht mit dem bekämpften Bescheid den Antrag auf Rückerstattung (Abänderung) der Grunderwerbsteuer abgewiesen. Es war somit…
…der von der Amtspartei nachgereichte, Antrag des Bw vom 17.8.2007 auf Abänderung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 Abs.3 GrEStG ein. Als Begründung wurde ausgeführt, dass die Vertragsparteien mit Nachtrag vom 17.8.2007 zum o.a. Schenkungsvertrag klargestellt haben, dass der monatliche Wert…
…Rechtsgeschäfte für sich der Grunderwerbsteuer. Das Gesetz lässt die Festsetzung oder Abänderung der Steuer nur in den in den Absätzen 1 bis 3 des § 17 GrEStG ausdrücklich umschriebenen Fällen zu (VwGH vom 29. Oktober 1998, Zl. 98/16/0115). Zur Durchführung der Rückgängigmachung zwischen den…
…beantragte daher eine Abänderung der Abgabenfestsetzung iSd zitierten Erkenntnisse und somit die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer in der Höhe von € 9.645,93. In einem Telefonat am 17. Dezember 2014 bestätigte der Vertreter des Bf., dass das Interesse der Bf. am Erwerb der Liegenschaft des…
…0120) wies der Bf. darauf hin, dass die Abgabenbehörde in dem betreffenden Verfahren den niedrigeren Grundstückswert als Grundlage für die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen herangezogen habe. Er beantragte daher eine Abänderung der Abgabenfestsetzung iSd zitierten Erkenntnisse und somit die Vorschreibung der Grunderwerbsteuer in der Höhe von…
…16/0160). Nur wenn sich aus den in § 17 Abs. 3 GrEStG 1987 normierten Gründen eine Änderung der Gegenleistung(-sverpflichtung) ergibt, ist die Grunderwerbsteuer zu erstatten. Die Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Grunderwerbsteuer sind nicht erfüllt, weshalb spruchgemäß zu entscheiden war. Salzburg, 25. April 2003
…1998, 98/16/0115 und 0116 sowie VwGH 9.8.2001, 2000/16/0085). In VwGH 08.09.2010, 2008/16/0183 etwa verweist der Verwaltungsgerichtshof auf Fellner, Gebühren und Verkehrsteuer II, 3. Teil Grunderwerbsteuergesetz 1987, Rz 9 und 10 zu § 17 GrEStG referierten hg…
…der von der Amtspartei nachgereichte, Antrag des Bw vom 17.8.2007 auf Abänderung der Grunderwerbsteuer gemäß § 17 Abs.3 GrEStG ein. Als Begründung wurde ausgeführt, dass die Vertragsparteien mit Nachtrag vom 17.8.2007 zum o.a. Schenkungsvertrag klargestellt haben, dass der monatliche Wert…
…Grunderwerbsteuer vom Finanzamt zu Recht zu ErfNr.yyy.yyy/2007 mit gesonderten Bescheiden festgesetzt wurde. Die Höhe des Kaufpreises hat sich nach dem eingesehen Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 18. Februar 2008 auch durch die Endabrechnung nicht verändert, weshalb kein Anlass für eine Abänderung der Grunderwerbsteuerfestsetzungen…