…ist die eingetragene Kilometeranzahl der Fahrstrecke von 531 den 5.761 Kilometern hinzuzurechnen. Das ergibt insgesamt 6.292 privat gefahrene Kilometer. Damit ist die für die Zuerkennung des halben Sachbezugswertes maßgebende Kilometergrenze von 6.000 Kilometer überschritten und nach der Sachbezugsverordnung ist der Sachbezug nach…
…unterlaufen seien, die am Ergebnis der Gesamtbeschränkung der Privatkilometer insofern nichts ändern würden, als die Privatnutzung des Dienstwagens von 6.000 Kilometern pro Jahr nicht überschreite. Zum Nachweis der beruflich und veranlassten Fahrten lege er nunmehr den Buchkalender für das Jahr 2000 vor. Der Bw…
…2010 wurden die vom Bw geltend gemachten Werbungskosten gekürzt. Begründend wurde ausgeführt, die Privatkilometer seien wie bereits in den Vorjahren auf 6.000 Kilometer erhöht worden. Die Telefonkosten seien um einen Privatanteil von 40 % zu kürzen. Für Tage an denen keine Dienstreise verrichtet worden sei…
…Berufungswerbers völlig zu negieren. Auch die (möglicherweise) bestehenden und beanstandeten Differenzen würden noch nicht dazu führen, dass die Kilometerleistung für nicht beruflich veranlasste Fahrten auf über 6.000 km ansteigen würde (vgl. UFSL RV/1320-L/06 vom 28.1.2008). In Anbetracht der vom…
…dessen erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Es gilt andererseits auch ein Fahrzeug als neu, wenn es nicht mehr 6000 Kilometer zurückgelegt hat. Bemessungsgrundlage für den Erwerb sei das Entgelt, wobei der Steuersatz 20 % betrage. In der gegen diese…
…Für motorbetriebene Landfahrzeuge nach Abs. 8 Z 1 beträgt der Zeitraum sechs Monate. Dasselbe gilt, wenn das 1. Landfahrzeug nicht mehr als 6 000 Kilometer zurückgelegt hat, 2. Wasserfahrzeug nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt hat, 3. Luftfahrzeug nicht länger als 40…
…Kilowatt beträgt der Zeitraum sechs Monate. Ein motorbetriebenes Landfahrzeug gilt auch dann als neu, wenn es nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat. Unstrittig ist, dass es sich beim berufungsgegenständlichen MG Rover um ein Fahrzeug im Sinne des Art. 1 Abs. 7 BMR handelt…
…dies damit, dass es sich bei dem eingeführten Fahrzeug um ein Neufahrzeug handle, dessen Erstinbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückgelegen sei und außerdem nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt habe. 5. In der dagegen eingebrachten Berufung vom 28. August…
…wenn alternativ entweder die erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt oder wenn das Fahrzeug nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat. Der Berufungswerber fällt nicht unter den Personenkreis des Art 1 Abs 2 Z 2 UStG 1994. Das…
…bezahlt worden, ebenfalls alle anfallenden Kosten zum bestehenden Dienstauto. Die Jahreskilometer hätten ca. 75.000 Kilometer/Jahr betragen. Die Außendiensttätigkeit bei der Firma Dxxx ab 01.10.2003 habe jeweils das gesamte Gebiet Österreichs sowie vereinzelt den angrenzenden ausländischen Raum (Deutschland, Schweiz, Italien) umfasst. Die…
…Sein Auto, Erstzulassung 1988, würde ca 6 l Diesel pro 100 km brauchen, sodass eine Kilometerleistung von 30.000 km pro Jahr bei einem Dieselpreis von S 10,00/l etwa S 18.000,00 ergeben würden. Außer der Mindestversicherung (ca S 300,00 pro…
…behauptet, der Dienstnehmer hätte das arbeitgebereigene Kraftfahrzeug im Kalenderjahr für nicht mehr als 6.000 Kilometer privat genutzt und hat als Nachweis dafür das vom Dienstnehmer geführte Fahrtenbuch vorgelegt. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein vom (vollen) amtlichen Sachbezugswert abweichender Ansatz eines geldwerten Vorteiles…
…für 2005 beantragte der Berufungswerber die Anwendung des halben Sachbezugswertes (Auto), da er laut Fahrtenbuch im Jahr 2005 unter der Grenze von jährlich 6.000 Kilometer geblieben sei. Mit Schreiben vom 27. März 2006 ersuchte das zuständige Finanzamt das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers um Überprüfung des…
…wenn die erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6 Monate zurückliegt. Dasselbe gilt, wenn das Landfahrzeug nicht mehr als 6000 Kilometer zurückgelegt hat. In der in den Akten des Finanzamtes befindlichen Zulassungskopie ist der Tag der Erstzulassung mit 4.10.2002 angegeben…
…auf Halbierung des Sachbezuges für 2010 abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass von einem nicht ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuch auszugehen und auch die 6.000 Kilometergrenze für Privatfahrten überschritten worden sei. In der Berufung vom 21. Juli 2011 wurden versucht, die Beanstandungen des Finanzamtes zu entkräften und…
…nicht mehr als drei Monate zurückliegt. Für motorbetriebene Landfahrzeuge nach Abs. 8 Z 1 beträgt der Zeitraum sechs Monate. Dasselbe gilt, wenn das 1. Landfahrzeug nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat, 2...." Art. 2 Umsatzsteuergesetz 1994 - Anhang (Binnenmarkt), BGBl. Nr. 663/1994 lautet: …
…Dasselbe gilt (alternativ), wenn das Landfahrzeug nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat (Z 1). Auf den Erwerb eines gebrauchten Fahrzeuges finden diese Sonderregelungen hingegen keine Anwendung. Art 3 Abs 8 BMR normiert weiters, dass der innergemeinschaftliche Erwerb in dem Gebiet des Mitgliedstaates bewirkt…
…und 2003 mit dem betrieblich verwendeten PKW auch private Fahrten im geschätzten und seitens der Bw. nicht bestrittenen Ausmaß von 31% (somit rund 6.000 Kilometer jährlich) unternommen wurden und andererseits im Jahr 2004 dieses Fahrzeug nach den Angaben der Bw. ausschließlich betrieblich verwendet wurde…
…dass die Fahrtenbuchführung genau wie im Kalenderjahr 2000 erfolgt sei und dies sei vom Finanzamt anerkannt worden. Außerdem sei es Tatsache, dass die Privatfahrten weit unter 6.000 Kilometer lägen, dies sei auch vom Arbeitgeber bestätigt worden. Im vom Finanzamt durchgeführten Ermittlungsverfahren wurde der Bw…
…geringfügige Nutzung nicht ankommt war die Berufung schon aus diesem Grund abzuweisen, wobei darüber hinaus die geringfügige Nutzung weder erwiesen war, noch unter der im § 4 Absatz 2 der Verordnung genannten Grenze von durchschnittlich 6.000 Kilometer pro Jahr lag (vgl. Jakom/Lenneis, 4. Auflage…