… 201 BAO erstmalig festsetzen. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die Versicherungssteuer zu jenen bundesgesetzlichen Abgaben gehört, von denen eine sachliche Befreiung in § 50 Abs. 2 Bundesbahngesetz normiert ist. Ist die Versicherungssteuer eine Abgabe, die sich aus der Erfüllung der jeweiligen im Bundesbahngesetz vorgesehenen Aufgaben der dort…
…und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden haben. Zusammenfassend kann aber gesagt werden, dass der Abschluss von Versicherungen keine ausdrücklich genannte Aufgabe der ÖBB-Infrastruktur Bau AG ist. Der Gesetzestext des § 50 Abs. 2 Bundesbahngesetz besagt allerdings nicht, dass sich die Abgaben und Gebühren aus den Aufgaben, sondern…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag. Bw., Wien, vertreten durch Kohlberger SteuerberatungsgesmbH, 3390 Melk, Abt Karl Straße 33, gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid…
…am 12. April 2006, den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und den Zuschlag zu diesem Beitrag für die an die beiden in den Jahren 2003 und 2004 jeweils zu 50% am Stammkapital beteiligten Geschäftsführer ausbezahlten Gehälter und Vergütungen vor. Dies mit der Begründung, die Geschäftsführer…
…vom 8.7.2003 bei dem für sie zuständigen Finanzamt persönlich am 9. Jänner 2004 ein. Das Finanzamt leitet den Devolutionsantrag gemäß § 50 Abs. 1 BAO an den UFS weiter und teilt gleichzeitig mit, dass die urgierte Festsetzung bereits am 17.11.2003 erfolgt sei…
…abgewiesen. Anspruchszinsen sind aufgrund der Einkommensteuerbescheide 2003 vom 27. Februar 2007 und 7. Mai 2007 mangels Überschreitens der Bagatellgrenze von EUR 50,00 nicht festzusetzen. Entscheidungsgründe Die Berufung richtet sich gegen einen Bescheid, mit dem ausgesprochen wurde, dass eine Gutschrift von Anspruchszinsen für das Jahr…
…körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung besteht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von voraussichtlich mehr als drei Jahren. Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 % betragen, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich…
… 205 Abs. 2 BAO betragen die Anspruchszinsen pro Jahr 2 % über dem Basiszinssatz. Anspruchszinsen, die den Betrag von 50,00 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. Ad 1. Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen vom…
…ICD: F84.0 Rahmensatzbegründung: unterer Rahmensatz, da kognitive Entwicklung im Altersdurchschnitt Gesamtgrad der Behinderung: 50 vH voraussichtlich mehr als 3 Jahre anhaltend. Eine Nachuntersuchung in 3 Jahren ist erforderlich. Die rückwirkende Anerkennung der Einschätzung des Grades d. Behinderung ist ab 2011-09-01 aufgrund der…
…eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung vorliegt; diese muss voraussichtlich 3 Jahre andauern und muss der Grad der Behinderung mindestens 50% betragen, soweit das Kind nicht voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung besteht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von voraussichtlich mehr als drei Jahren. Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 v.H. betragen, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich…
…als erheblich behindert gilt, bei dem infolge einer erheblichen Behinderung eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung (Dauer: voraussichtlich mehr als 3 Jahre) vorliegt und dadurch ein Grad der Behinderung von mindestens 50 % besteht oder das infolge einer erheblichen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den…
…Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung besteht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von voraussichtlich mehr als drei Jahren. Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 v.H. betragen, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich…
…Bundessozialamt mit neuerlichem Gutachten vom 3. August 2011 mit, dass von einer Erwerbsunfähigkeit frühestens bei einem Grad der Behinderung von mehr als 50% ausgegangen werden könne. Deshalb seien bei einem geringen Behinderungsgrad keine zusätzlichen Angaben die Erwerbsfähigkeit betreffend gemacht worden. Schon im ersten vorliegenden Gutachten…
…20. 9. 2009). Als erheblich behindert gelte allerdings ein Kind erst dann, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 % betrage, soweit es sich nicht um ein Kind handle, welches voraussichtlich außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Dagegen wurde Berufung erhoben und eingewendet, dass…
…Mehrere ärztliche Zeugnisse, zuletzt eines aus dem Jahre 2005, bescheinigten dafür einen Grad der Behinderung von 50 v.H. Aus diesem Grund wurde der Berufungswerberin der Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung des Kindes zuerkannt. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid vom 11. März 2008 wurde…
…darstellen (§ 205 Abs.1 BAO). Eine Neuberechnung der Anspruchszinsen habe zu unterbleiben, da sich bei einer Berechnung mit einem Differenzbetrag von € 240,92 lediglich eine Gutschrift von € 29,00 ergäbe und dieser Betrag unter die Bagatellgrenze von € 50,00 des § 205 Abs…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Das Finanzamt hat den Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für den minderjährigen Sohn der Berufungswerberin mit Bescheid vom 13.1.2006 als unbegründet abgewiesen. Der Grad der Behinderung müsse mindestens 50 % betragen…
…November 2005 angegeben, dass ihr Sohn SSt, geboren 1987, zu 50% behindert sei. Mit Bescheid vom 24. Jänner 2006 wurde der Antrag der Bw auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für ihren Sohn ab 1. Jänner 2006 mit der Begründung abgewiesen, dass laut fachärztlichem Gutachten des…
…festgestellt, dass die an die im Prüfungszeitraum wesentlich (je 50 %) beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer gewährten Vergütungen nicht in die Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag einbezogen worden seien. Auf Grund dieser Feststellung wurde der Rechtsmittelwerberin mit den Abgabenbescheiden vom 19…