…Arbeitsvertrag ergänze. In dieser werde der Urlaubsanspruch mit 25 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche festgelegt. Punkt 2.8 regle die Arbeitszeit und verweise auf die lokal geltenden Regelungen im Einsatzland (im jeweiligen Betrieb). Meinungsverschiedenheiten aus dem Dienstvertrag seien mit der E1-GmbH/S. auszutragen…
…bzw. fünfzehn Tagen als Werbungskosten zu. 5.6.7.3 Mittelpunkt der Tätigkeit in einem Einsatzgebiet (Zielgebiet) Rz 304 Mittelpunkt der Tätigkeit kann nicht nur ein einzelner Ort (politische Gemeinde), sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet sein. Personen, die ein Gebiet regelmäßig bereisen, begründen…
…entnehmen. Das Finanzamt nahm Kürzungen der Verpflegungsmehraufwendungen derart vor, dass sie die Taggelder kürzte, für Aufenthalte jenseits der sog. 5-Tage Regel. Bei dieser Beurteilung übersieht das zuständige Finanzamt, dass generell ein Verpflegungsmehraufwand nachzuweisen ist. Wesentlich sind die Dauer der Reisen und der damit verbundene…
…Berufung wiederum als unerledigt galt. Im Vorlageantrag beantragte er die Berücksichtigung der von ihm geltend gemachten Reisespesen gemäß den Lohnsteuerrichtlinien (15 Tage-Regel im Kalenderjahr) sowie des Pendlerpauschales im Betrage von 3.151.50 € und brachte unter Verweis auf die Lohnsteuerrichtlinien 2002, Rz 718…
…geltend gemachten Differenzwerbungskosten gegenzuverrechnen sind. Es wird daher geprüft, in welchem Ausmaß im Sinne der Rechtsansicht des Finanzamtes, dass teilweise (5/15 Tage Regel) Differenzwerbungskosten zustehen, diese anzuerkennen wären. aa) Nächtigungspauschale: Vorweg ist zu bemerken, dass kein einziges Mal das vom Berufungswerber beantragte Nächtigungspauschale von…
…wird der Grenzgängerstatus daher durch eine Drittlandsentsendung nicht beeinflusst, zumal die 45-Tage-Regel im Verhältnis zur Schweiz nicht anwendbar sei. In der im Hinblick auf diese Auslegungsdifferenzen auf Verlangen des Referenten vom gesamten Berufungssenat getroffenen Entscheidung vom 16.5.2008, RV/0065-F/08…
…wird der Grenzgängerstatus daher durch eine Drittlandsentsendung nicht beeinflusst, zumal die 45-Tage-Regel im Verhältnis zur Schweiz nicht anwendbar sei. In der im Hinblick auf diese Auslegungsdifferenzen auf Verlangen des Referenten vom gesamten Berufungssenat getroffenen Entscheidung vom 16.05.2008, RV/0065-F/08…
…1 Z 9 EStG bzw des § 4 Abs 5 EStG nicht vorliege, wenn ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet worden sei. Dies sei bei einer durchgehenden sowie regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeit an einem Einsatzort nach fünf Tagen der Fall. Lohngestaltende Vorschriften hätten auf den Reisebegriff des…
…bereist würden. Der Bw. hätte lt. Reiseaufstellung nur Orte berücksichtigt, die unter die 6monatige 5 Tage Regelung fallen würden. Dem Bw. sei es auch nicht immer möglich, die günstigsten Gaststätten aufzusuchen, da auch "normale" Restaurants mit Kunden vereinbart würden. Zudem leide der Bw. seit ca…
…Berufungswerber wandte betreffend Anwendung der 5-Tage-Regelung durch die Finanzbehörde bei Vorliegen eines Mittelpunktes der Tätigkeit ein, dass in seinem Falle aufgrund seiner Erkrankung an Diabetes mellitus nicht das jeweils günstigste, sondern das geeignete und damit in der Regel teurere Lokal die entsprechende Verpflegung…
…vom 27.10.2011 angeführten Übernachtungen im Hotel XY handle es sich um tatsächliche und nicht um pauschale Nächtigungskosten. Tatsächliche Nächtigungskosten seien immer steuerfrei. Die vom FA angeführte 5 Tage Regelung betreffe Dienstreisen im Nahbereich. Graz läge nicht im Nahbereich. Daher gelte die 6 Monatsregelung…
…geltend gemachten Differenzwerbungskosten gegenzuverrechnen sind. Es wird daher geprüft, in welchem Ausmaß im Sinne der Rechtsansicht des Finanzamtes, dass teilweise "5/15 Tage Regel" Differenzwerbungskosten zustehen, diese anzuerkennen wären. aa) Nächtigungspauschale: Vorweg ist zu bemerken, dass kein einziges Mal das vom Berufungswerber beantragte Nächtigungspauschale von…
…Zielgebiet"). Die von der Bw. in ihrer Berufung angesprochene 5-/15-Tage-Regelung (Rz 301 ff LStR 1999) bezieht sich auf die Begründung eines weiteren Tätigkeitsmittelpunktes an einem Einsatzort außerhalb eines Einsatzgebietes (Rz 304 f LStR 1999). Hinzuweisen ist, dass der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis…
…Tätigkeit begründet, stehen Tagesgelder bei durchgehender Tätigkeit oder bei Regelmäßigkeit nur für eine jeweilige Anfangsphase für fünf Tage zu. Würde innerhalb von 6 Kalendermonaten kein weiterer Einsatz an diesem Einsatzort erfolgen, wäre mit der Berechnung der Anfangsphase von 5 Tagen neu zu beginnen. Wird an…
…über einen längeren Zeitraum, wenn auch mit Unterbrechungen, an einem Ort auf (in der Regel 5 Tage) so kann nicht mehr vom Vorliegen einer Reise gesprochen werden. Verpflegungsmehraufwand an einem Ort, der sich im Sinne der Rechtsprechung als Mittelpunkt der Tätigkeit darstellt, kann steuerlich grundsätzlich…
…über einen längeren Zeitraum hindurch (in der Regel mehr als eine Woche) an ein und demselben Ort aufgehalten hat. Die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwand ist daher bei durchgehender Tätigkeit am selben Einsatzort nur für die ersten 5 Tage möglich. Bei regelmäßig wiederkehrender (mindestens ein Mal wöchentlich…
…Steuerpflichtiger somit aus beruflichen Gründen über einen längeren Zeitraum, wenn auch mit Unterbrechungen, an einem Ort auf (in der Regel 5 Tage) so kann nicht mehr vom Vorliegen einer Reise gesprochen werden. Verpflegungsmehraufwand an einem Ort, der sich im Sinne der Rechtsprechung als Mittelpunkt der…
…geben. Am 31. Mai 2007 legte der Berufungswerber folgende selbst verfasste Aufstellung vor: | Werbungskostendetail 2006 in € unter Berücksichtigung der 5 beziehungsweise 15 Tage Regelung | Datum | Abfahrt | Ankunft | Veranstaltung | Ort | Diäten | Km | Nächte | |…
…zweitägige Seminare (Methodik, Grundlagen und Selbsterfahrung), 2 Blockseminare (à 5 Tage). Neben dem regelmäßigen aktiven Seminarbesuch sollen die erlebten Prozesse auch zu Hause durch Auseinandersetzung mit kreativen Medien vertieft werden. 2. Mal- und Gestaltungstherapie- 3 Semester - Kosten € 210,00: Inhalte: Gesprächsführung, bild- und Symbolinterpretation…
…über einen längeren Zeitraum hindurch (in der Regel mehr als eine Woche) an ein und demselben Ort aufgehalten hat. Die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwand ist daher bei durchgehender Tätigkeit am selben Einsatzort nur für die ersten 5 Tage möglich. Bei regelmäßig wiederkehrender (mindestens ein Mal wöchentlich…