…eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt…
…im Oktober mit jeweils schon im Juni stattfindenden Aufnahmeverfahren hätten. Deshalb habe der Sohn bis zur nächsten Einstiegsmöglichkeit an der Fachhochschule sein Studium an der Universität J- weiter betrieben und im 3. Semester zusätzlich für die Studienrichtung Politikwissenschaft inskribiert. Da durch die Terminisierung des Zivildienstes…
…eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt…
…vom 1.10.2006 bis 4.3.2008 (Abmeldung auf Antrag) das Lehramtsstudium Latein und Geographie und Wirtschaftskunde besuchte und nachfolgende Prüfungen im Rahmen des Lehramtstudiums absolvierte: | Fach | Semesterstunden | Note/Datum | Sportpolitik und Sportstrukturen | 1 | 4.../...31.1.2008…
…Sohn wieder nicht Sportwissenschaft inskribieren können. Erst im März 2000 sei er verletzungsfrei gewesen und konnte nun nach erfolgreich absolvierter Aufnahmeprüfung Sportwissenschaft als Hauptstudienrichtung wählen. Die Uminskribierung sei noch vor Ende des 3. Pädagogik-Semesters (Ende: 31. März 2000) erfolgt. Das Finanzamt legte die…
…eine Teilnahmebestätigung an besagter Grundausbildung über 131 Lehreinheiten für den Ausbildungslehrgang und über jeweils 10 Lehreinheiten für die Intervisionsgruppe (Peergruppe) und Literaturarbeit; 3. eine Teilnahmebestätigung über 28 Lehreinheiten für Selbsterfahrung in der Zeit vom 10. August 2007 bis 12. August 2007 mit dem Schwerpunkt Konfliktkompetenz…
…) erfolgen. So konnte ich den Studienwechsel, wie vorgehabt und mit den Professoren bereits besprochen, nicht im 3. Semester durchführen. Die Aufnahmeprüfung habe ich inzwischen mit Erfolg absolviert und das Zweitfach im WS 2011-12 inskribiert. Ich bin auf die Beihilfe sehr angewiesen, da ich sonst…
…26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine in § 3 Studienförderungsgesetz (BGBl 1992/302) genannten Einrichtung besuchen, Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn das volljährige Kind die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschreitet. Nur bei Erfüllung dieser Voraussetzungen ist eine Berufsausbildung des…
…die eine im § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in…
…eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt…
… 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Bei einem Studienwechsel gelten die…
…in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl 305/1992, genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Gegenständlich ist unbestreitbar, dass…
…eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt…
…eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt…
…eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt…
…jedem Studierenden die einzelnen Abschnitte extra gezählt werden. Im Falle meiner Tochter stehen also jedem Studierenden der das BWL Studium nach dem Bakkalaureatsstudium und Masterstudium beendet - für das Bakkalaureatsstudium 6+2 Semester und - für das Masterstudium 3+ 1 Semester Familienbeihilfe zu. Meine Tochter und ich…
…die eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, (StudFG 1992) genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. ..…
…eine im § 3 des StudFG 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Studienzeit wird…
…selbem Datum forderte das Finanzamt mit Bescheid die für den Zeitraum 1.10.2005 bis 31.3.2006 bezogenen Beträge betreffend Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag zurück, mit der Begründung, dass die Tochter das Studium der Veterinärmedizin nach vier Semestern mit Ablegung der letzten Prüfung abgebrochen hätte…
…eine in § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305, genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt…