Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über 1. die Berufung der E-GmbH, Adresse, vom 2. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 10. Mai 2010 über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages 2. den Vorlageantrag der E-GmbH vom 7. Jänner 2011…
…darstellten. Dementsprechend liege auch kein umsatzsteuerbarer Tatbestand (Entnahme bzw. Eigenverbrauch) vor (Punkt 2 iVm Punkt 1 des Berufungsschreibens). Das Finanzamt begründet die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 3. Dezember 2007 diesbezüglich wie folgt: Da es sich bei der Erlöszuschätzung um einen Ersatz für vermutlich fehlende Erlöse handelt…
…aufgrund der Veranlagung keine von Abs. 1 und 3 abweichende Fälligkeit begründet. Die Nichtentrichtung der Umsatzsteuer zu dem sich aus den obigen Bestimmungen ergebenden Fälligkeitstag wird von der Berufungswerberin gar nicht bestritten. Sie meint bloß, dass kein Säumniszuschlag vorzuschreiben wäre, falls der Berufung gegen den…
…des Bw. nicht erforderlich. Computerbescheid (zu I. b. 4. und II. b. 6.): Auch eine behördliche Entscheidung (hier Festsetzung von Säumniszuschlägen gemäß § 217 Abs. 1 und 2 BAO), die zur Gänze automationsunterstützt, also maschinell und programmgesteuert (vgl. § 4 Z. 7 DSG 2000) erfolgt, ist dann…
…Adamgasse 16, vom 1. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 9. September 2009 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Aufgrund der Ergebnisse einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben nahm das Finanzamt…
…Adamgasse 16, vom 1. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 9. September 2009 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Aufgrund der Ergebnisse einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben nahm das Finanzamt…
…1 BAO keine Entscheidungsrelevanz zukommt. Soweit der Bw. also vorbringt, dass für den Säumniseintritt bei der ESt-Vorauszahlung 10-12/2008 außerhalb seiner Sphäre gelegene, von ihm auch nicht zu vertretende Gründe ursächlich gewesen wären, zeigt er daher jedenfalls damit eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Säumniszuschlagsbescheides…
…1,029.852,00 S fest. Ferner wurde mit Bescheid vom selben Tag für Februar 1997 ein Überschuss von 910.841,00 S festgesetzt, woraus sich eine Nachforderung in Höhe von 4,795.585,00 S ergab. Die die Umsatzsteuer-Vorauszahlung Dezember 1996 betreffenden Säumniszuschläge…
…Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlagbescheides noch von weiteren Ermittlungen abhängig und wird nach bescheidmäßiger Festsetzung der Versicherungssteuer für Juli 2001 (sofern die Differenz zwischen dem festgesetzten Betrag und dem fristgerecht entrichteten Betrag von S 45.742.009,18 (entspricht € 3.324.201,45) die 1-Prozent…
…VwGH 26.1.2006, 2005/16/0240, mit Hinweis auf VwGH 30.5.1995, 95/13/0130) setzt die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen oder gar rechtskräftigen, sondern nur einer formellen Abgabenschuld voraus; eine allfällige Verpflichtung zur Entrichtung eines Säumniszuschlages besteht bei festgesetzten…
…des Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs.1 und 2 Bundesabgabenordnung,(BAO), für 07/2008, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 09.10.2008 wurde der Berufungswerberin, (Bw.), wegen der nicht fristgerechten Entrichtung der Gebühr gemäß § 33 TP 5 Abs.1 GebG…
…1 lit. a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Nach der Aktenlage wurde am 4. November 2010 kein Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt gegenüber dem Bw. erlassen, der eine Festsetzung eines Säumniszuschlages zum Gegenstand hat. Nicht…
…Quartal 2000 bis III. Quartal 2001 betreffen und diese somit jeweils vor dem 1. Jänner 2002 entstanden sind, war § 217 Abs. 3 BAO in der Fassung BGBl. I Nr. 142/2000, wonach ein zweiter Säumniszuschlag für eine Abgabe zu entrichten ist, soweit sie nicht spätestens…
…Februar 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 12. Jänner 2007 betreffend Säumniszuschläge für die Jahre 2003 bis 2006 hinsichtlich Umsatzsteuer 2003 bis 2005 sowie 1-10/2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung beim Berufungswerber (Bw…
…eines ersten Säumniszuschlages entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9.12.2003 setzte das Finanzamt Mödling für die Bw. (Berufungswerberin, im Folgenden: Bw.) für die Umsatzsteuer 07/2003 in Höhe von 40.800,- € gemäß § 217 Abs.1 und Abs…
…2003 ab mit der Begründung, dass die Umsatzsteuervorauszahlung 07/2003 erst durch Überweisung vom 15.9.2003 entrichtet worden sei und dies aufgrund der seinerzeit nicht fristgerecht erfolgten Umsatzsteuersondervorauszahlung jedenfalls verspätet sei und die Verhängung eines Säumniszuschlags nach § 217 Abs.1 BAO zur Folge habe…
…da die Gebührenschuld bereits am 12.1.2009 entstanden sei und der Abbruch am 6.4.2010 darauf keinen Einfluss habe. Mit Bescheid vom 9. Juni 2009 setzte das Finanzamt für beide Rechtsgeschäftsgebühren Säumniszuschlage in Höhe von 2% (= 2.111,79 Euro und 3…
…2010, StNr. yyy betreffend Säumniszuschlag - Steuer (zu Rechtsgeschäftsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7a GebG) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Bw. wollte ihre Liegenschaft im Wege der Hausverlosung veräußern und bewarb dies im Internet unter Verlosung einer Villa. Der…
…angewendet worden sei. Es seien Ansuchen um Zahlungserleichterungen (§ 212 Abs. 1) und Zahlungsaufschub gestellt worden, wobei dem auch Folge gegeben wurde, weswegen die Bw. nicht zur Zahlung von Säumniszuschlägen verpflichtet sei. Es werde daher der Antrag gestellt, dass die Zahlungserleichterung bewilligt werde, bzw. in eventu…
…Abs 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz aufgehoben. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d BAO) nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind nach Maßgabe der Bestimmungen des § 217 BAO Säumniszuschläge zu…