…die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge), sind mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. (3) Bei Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, ist als Jahreswert der Betrag zugrundezulegen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre…
…Wohnung im selben Haus gefordert wurde, und liegt noch unter den durchschnittlichen Quadratmeterpreisen, die im Gemeindegebiet üblicherweise gefordert werden. Da nach der oben zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der übliche Mittelpreis des Verbrauchsortes jener Betrag ist, den der Steuerpflichtige aufwenden müsste, um sich die geldwerten Güter…
…der Einkunftsart des § 2 Abs. 3 Z 4 EStG 1988 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zufließen. Geldwerte Vorteile sind mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen (§ 15 Abs. 2 EStG 1988). Die Vorschreibung von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen gründet sich auf § 41 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967…
…Der Steuerberater sei im Verlauf des Prüfungsverfahrens mit der Rz 238 der Stiftungsrichtlinien konfrontiert worden, wonach es zutreffendenfalls im Rahmen von Nutzungen zur nachfolgenden Bewertung kommen könne ("üblicher Mittelpreis des Verbrauchsortes"). Eine leerstehende und nicht vermietete Wohnung sei im übrigen nicht in die Berechnung miteinbezogen…
…Heizung, Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Von der Formulierung "geldwerter Vorteil" werden nicht nur Sachbezüge erfasst, sondern jeder in Geld messbare Vorteil (Doralt, EStG15, § 15 Tz 9). Der Vorteil kann auch…
…dieses geldwerten Vorteils erfolge nach den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes. Dies seien jene Beträge, die der Steuerpflichtige aufwenden hätte müssen, um sich die Güter im freien Verkehr zu beschaffen. Der geldwerte Vorteil beim Empfänger sei von den Aufwendungen des Zuwendenden unabhängig. Üblicher Mittelpreis sei jener…
…nach § 15 Abs. 2 leg.cit. mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Die Aufzählung geldwerter Vorteile in der zitierten Gesetzesbestimmung ist eine beispielsweise. Aus der Formulierung "und sonstige Sachbezüge" kann jedoch nicht geschlossen werden, dass nur Sachbezüge als geldwerte Vorteile in Betracht kommen. Es…
… 15 Abs. 2 leg.cit. mit den übliche Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Als üblicher Mittelpreis im Sinn der zitierten Gesetzesbestimmung ist nach der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes jener Betrag anzunehmen, den der Steuerpflichtige hätte aufwenden müssen, um sich die geldwerten Güter am Verbrauchsort im freien Verkehr…
…Beleuchtung, Kleidung, Kost, Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) sind mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen (§ 15 Abs. 2 EStG 1988). Ergänzend zu dieser Normvorschrift wurde für Zwecke des Steuerabzuges vom Arbeitslohn der Ansatz bzw. die Ermittlung eines geldwerten Vorteiles, der…
…Waren, Überlassung von Kraftfahrzeugen zur Privatnutzung und sonstige Sachbezüge) mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen sind. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 sind der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (zB Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Betriebsfeiern) und die dabei empfangenen üblichen Sachzuwendungen…
…Kern unbeantwortet gebliebene Begründung ihres Antrages ein. Die Annahme einer willkürlich angenommenen Bewertung des Wohnrechtes sei nicht entkräftet worden. Die Behörde bleibe jede Begründung schuldig, aus welchem Grund nicht die üblichen Mittelpreise für geldwerte Vorteile (§ 15 EStG) als Grundlage herangezogen worden seien. § 184 BAO normiere…
…Kern unbeantwortet gebliebene Begründung ihres Antrages ein. Die Annahme einer willkürlich angenommenen Bewertung des Wohnrechtes sei nicht entkräftet worden. Die Behörde bleibe jede Begründung schuldig, aus welchem Grund nicht die üblichen Mittelpreise für geldwerte Vorteile (§ 15 EStG) als Grundlage herangezogen worden seien. § 184 BAO normiere…
…stellen Nutzungen dar, die nicht in Geld bestehen und somit mit den üblichen Mittelpreisen des Verbraucherortes anzusetzen sind (§§ 16, 17 Abs. 2 BewG 1955; vgl. VwGH 2.3.1972, 929/71). Der Wert (= ortsüblicher Mittelpreis) ist nach einem objektiven Maßstab zu ermitteln, das heißt…
…929/71, festgehalten, dass Wohnungsrecht und Fruchtgenuss Nutzungen darstellen, die nicht in Geld bestehen und somit mit den üblichen Mittelpreisen des Verbraucherortes anzusetzen sind (§§ 16, 17 Abs. 2 BewG 1955). Zum "ortsüblichen Mittelpreis" ist auf den, für eine mietrechtliche Normwohnung bestimmten, sogenannten "Richtwert" (siehe § 2…
…929/71, festgehalten, dass Wohnungsrecht und Fruchtgenuss Nutzungen darstellen, die nicht in Geld bestehen und somit mit den üblichen Mittelpreisen des Verbraucherortes anzusetzen sind (§§ 16, 17 Abs. 2 BewG 1955). Zum "ortsüblichen Mittelpreis" ist auf den, für eine mietrechtliche Normwohnung bestimmten, sogenannten "Richtwert" (siehe § 2…
…mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen sind. Gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 EStG 1988 in der für den strittigen Zeitraum gültigen Fassung sind der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (z.B. Betriebsausflüge, kulturelle Veranstaltungen, Betriebsfeiern) und die dabei empfangenen üblichen Sachzuwendungen…
…BewG). Gemäß §17 Abs.2 BewG sind Nutzungen und Leistungen, die nicht in Geld bestehen, mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Maßgeblich ist der Betrag, den der Erwerber zur Erlangung desselben oder eines gleichwertigen Wirtschaftsgutes am Verbrauchsort durchschnittlich aufwenden müsste. Bei der Bewertung eines…
…am Verbrauchsort durchschnittlich aufwenden müßte. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 2.3.1972, 929/71, ausgesprochen, dass Wohnungsrecht und Fruchtgenuss Nutzungen darstellen, die nicht in Geld bestehen und somit mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen sind (§§ 16, 17 Abs. 2 BewG 1955). Nach …
…2 BewG sind Nutzungen und Leistungen, die nicht in Geld bestehen, mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. II. Zur Einräumung des Wohnrechtes Aus dem Gesamtzusammenhang leuchtet hervor, dass die Bw. ihren Anspruch auf Einräumung des Wohnrechtes aus ihrem Recht auf das gesetzliche Vorausvermächtnis ableitet…
…festgesetzt, was eine Nachforderung von Euro 1.291,65 ergab. In der Berufung vom 31.8.2006 wurde lediglich die Bewertung der Reise in Streit gezogen und beantragt, den Wert der Reise mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes anzusetzen. Recherchen bei einem Reisebüro hätten ergeben…