…Unternehmens notwendig gewesen. In anderen dem Bw. bekannten Fällen sei es durch überhöhte Geschäftsführerbezüge beziehungsweise unwirtschaftliche Führung des Unternehmens zu einer "Schieflage" gekommen und seien in derartigen Fälle die Verträge von aa. gekündigt worden. Zum Streitpunkt der freiwilligen Abfertigung an Ehegattin des Bw. hält der…
…keine Anhaltspunkte dafür, dass der Berufungswerber etwa durch überhöhte Geschäftsführerbezüge oder Entnahme von Gesellschaftsmitteln selbst zu den finanziellen Schwierigkeiten der Gesellschaft maßgeblich beigetragen hätte - das Gegenteil war der Fall. Unter Abwägung all dieser ermessensrelevanten Umstände war daher eine Einschränkung der Haftung auf 35 %, somit rund…
…dass die Bw einen solchen Grund für die Zahlung des (überhöhten) Kilometergeldes gar nicht behauptet, ist zu beachten, dass wegen der Gesellschafterstellung des HP die an ihn ausbezahlten Geschäftsführerbezüge nach den Grundsätzen des Fremdvergleichs zu beurteilen sind und diese daher insbesondere nur insoweit eine Betriebsausgabe…
…2006) Berufung und beantragte, die Einkünfte aus Geschäftsführerbezügen erklärungsgemäß mit 39.350,27 € zu veranlagen. Hinsichtlich der näheren Ausführungen wird auf die Berufungsschrift verwiesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 20.7.2007 wies das Finanzamt die Berufung ab mit der Begründung, dass rückwirkende Vereinbarungen nicht anzuerkennen…
…2000 abhängig gemacht wurden. Grundsätzlich endeten diese Verträge am 31.12.2000. Vor Abzug der Geschäftsführerbezüge betrug der Gewinn über S 12 Mio, sodass das Entgelt für das Jahr 2000 gem Abs 3 zu Punkt 5. hinsichtlich einer Erfolgsprämie gestaltbar war. Im Hinblick auf die…
…nicht mehr vorhanden gewesenen Gesellschaftsmitteln, nicht vorgenommener Gläubigerbegünstigung sowie nicht mehr erfolgten Lohnzahlungen. Weiters wurde mitgeteilt, dass in überhöhten Entnahmen von Geschäftsführerbezügen trotz vorliegender Zahlungsschwierigkeiten der Gesellschaft, wie im Masseverwalterbericht für den Anlassfall festgestellt, eine schuldhafte Vertreterpflichtverletzung zu erblicken sei, wenn für die Abgabenentrichtung notwendige…
…davon ausgegangen, dass die Gesellschaft die KESt trägt. Darüber hinaus spricht auch die Tatsache, dass der empfangene Vorteil beim Gesellschafter keiner weiteren Ertragsteuerpflicht mehr unterliegt (anders etwa bei überhöhten Geschäftsführerbezügen), für die KESt-Tragung durch die Bw. Beilagen: 2 Berechnungsblätter Wien, am 14. Mai 2013
…erläutern, wodurch sich im Einzelnen die Verminderung der Salden gegenüber dem ursprünglich von der Bw. vorgelegten Konto ergibt. Wie dem von der Bw. nachträglich vorgelegten Verrechnungskonto jedoch zu entnehmen ist, wurden offenkundig die Geschäftführerbezüge von Mag. B. erst im Zuge der Bilanzerstellung eingebucht und gegenverrechnet…
…der Vorschrift offenbar zugrundeliegenden Absicht) durchbrochen (VwGH 27.1.1994, 93/15/0161). Das ist hier aber - mangels Anwendbarkeit des UmgrStG - nicht der Fall. b) Überhöhte Auszahlung Kilomtergeld (vgl. Punkt 2.1.4) Mit dem mit 3. Juni 2009 datierten und an die [Y***Beratung…
…auch nicht vorlegbar sind. Weiters wurde aber in Aussicht gestellt, dass möglicherweise die griechischen Kunden diese Geschäftsvorfälle mit deutlich überhöhten Rechnungen, sowie Rückzahlung von Provisionen seitens des Abgabepflichtigen in Form einer vom Pfl selbst geschriebenen Gutschrift ("commission note") an zypriotischen Domizilgesellschaften, als von ihnen so…
…Mit Berufungsvorentscheidung vom 21. Oktober 2005 gab das Finanzamt dem Rechtsmittel hinsichtlich Punkt 3 des Prüfungsberichtes (Strafen) antragsgemäß statt, wies den Punkt 2 des Prüfungsberichtes (DB/DZ-Pflicht der Geschäftsführerbezüge) unter Hinweis auf das VwGH-Erkenntnis vom 18.7.2001, Zl. 2001/13/0089 und…
…€ 9.291,59; IOD. GesmbH: ATS 85.235,-- bzw. € 6.194,27)] dadurch bewirkt, dass er als verantwortlicher Geschäftsführer der Firma G.V. GmbH deren Tochtergesellschaften für Geschäftsführungstätigkeiten überhöhte Aufwendungen verrechnet, und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 FinStrG begangen habe, wird gemäß §…
…durch den stillen Gesellschafter nicht überschritten werden konnten, der Auffassung, dass es sich bei den sogenannten Akontozahlungen um inoffizielle Geschäftsführerbezüge handelt. Diese Akontozahlungen auf mögliche Gewinnausschüttungen sind tatsächlich geflossene Geldbeträge, über die der Geschäftsführer daher jederzeit verfügen konnte. Da keinerlei Vereinbarung über etwaige Rückzahlungen vorliegt…
…| 1,541.045 S | 1998 | 2,269.182 S | 1999 | 2,866.026 S | 2000 | 2,402.284 S | 1994-2000 Summe der marktüblichen Geschäftsführerbezüge des WC | 10,189.721,65 1.6.) Keine einzige Darlehensvereinbarung…
…| 1,541.045 S | 1998 | 2,269.182 S | 1999 | 2,866.026 S | 2000 | 2,402.284 S | 1994-2000 Summe der marktüblichen Geschäftsführerbezüge des WC | 10,189.721,65 1.6.) Keine einzige Darlehensvereinbarung…
…€ 212,42) 70 % Privatanteil von den gebuchten Telefongebühren: 1989: ATS 8.163,00 (€ 593,23); 1990: ATS 7.732,00 (€ 561,91) und 1991: ATS 7.363,00 (€ 535,09) Tz. 28 b) Überhöhter Geschäftsführerbezug: Herr G. H. sei seit 1…
…zu dem Schluss gekommen, dass mit dieser (überhöhten) Miete nichts weiter als ein "versteckter" Geschäftsführerbezug mitausbezahlt worden sei (zum Thema Entnahmen und Geschäftsführerbezug werde wiederum auf die Tz 1 des Prüfungsberichtes verwiesen). Nachdem diese Miete jedoch bei Herrn W bereits unter der Einkunftsart Vermietung und…
…Den Ausführungen des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung, wonach die Bw bereits im Zuge der Betriebsprüfung den überhöhten Teil der Miete als Teil des Geschäftsführerbezuges angesehen hat, ist im Vorlageantrag nicht widersprochen worden. Auch der von der Bw angesetzte Kapitalisierungszinssatz von 4% erweist sich nach den…
…Gunsten der Partei nicht entgegen. Eine sich zu Gunsten der Partei nicht nur geringfügig auswirkende amtwegige Wiederaufnahme des Verfahrens wird nur in Ausnahmefällen unterbleiben können, etwa wenn die Partei bewusst und gewollt überhöhte Bemessungsgrundlagen (z.B. in Gläubigerschädigungsabsicht) vortäuschte. Der Bw. sei auf die richtige…
…Personalaufwand, durchschnittlichen Jahresgewinn der KG stellte die Bw. dar, dass die wirtschaftliche Unangemessenheit des Geschäftsführerbezuges im Verhältnis zu den erzielten Gewinnen nicht vorliege. Die Dotierung der Pensionsrückstellung für Fr. S.F. betrage im Jahresdurchschnitt 1,8% des erzielten Gewinnes bzw. 1,2% eines mittleren Umsatzes…