…dem Finanzamt St. Veit Wolfsberg die örtliche Zuständigkeit zur Erlassung eines Bescheides betreffend Rückforderung von zu Unrecht entrichteter Lohnsteuer für die Kalenderjahre 2000 bis 2003 zu. Gemäß § 50 Abs. 1 BAO haben Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Langen bei ihnen…
…aus § 23 AVOG ergebende Zuständigkeit nicht. Der Antragsteller bleibt nämlich beschränkt steuerpflichtig; er wird lediglich einkommensteuerrechtlich als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt (Ritz, BAO4, § 23 AVOG Rz. 5). Die Zuständigkeit zur Erlassung eines Bescheides richtet sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Bescheides…
…Bescheid erlassen hat. (Vgl. Ritz, BAO4, § 50 Rz 3). Die örtliche Zuständigkeit regelt nach territorialen Gesichtspunkten welcher Abgabenbehörde im Falle des Vorliegens von mehreren sachlich zuständigen Abgabenbehörden die Amtshandlung obliegt. (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, § 50 Anm 4). Die Zuständigkeit zur Erlassung eines Bescheides…
…Die Zuständigkeit zur Erlassung eines Bescheides richtet sich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Wirksamwerdens (§ 97) des Bescheides. Sachverhaltsbezogen ist festzustellen, dass die oben angeführten Umstände darauf hindeuten, dass sich die maßgeblichen Voraussetzungen für die örtliche Zuständigkeit schon vor Erlassung des Einkommensteuerbescheides 2004…
…inhaltlich der vorstehend skizzierten wirtschaftlichen Situation des Bw die Gefahr, dass eine Exekutionsverschonung anderen Gläubigern (Banken) zugute käme. Die örtliche Zuständigkeit zur Erlassung der gegenständlichen Berufungsentscheidung vor dem Hintergrund der Aktenabtretung vom Finanzamt Graz-Stadt an das Finanzamt Salzburg-Land vom 3. Mai 2002 (…
…Zuständigkeit des Gerichtes. Das Finanzamt Kufstein als Finanzstrafbehörde erster Instanz war somit als Verwaltungsbehörde zur Erlassung des angefochtenen Bescheides sachlich nicht zuständig. Ein von einer unzulässigen Behörde erlassener Bescheid ist rechtswidrig. Daran kann auch der Umstand nichts ändern, dass sich im Strafakt des Bf. eine…
…zuständig ist. Die Abgabenbehörden haben ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen (§ 50 BAO). Dem Finanzamt ist zwar zuzustimmen, dass es als Betriebsfinanzamt zum Zeitpunkt des Prüfungsbeginnes zuständig war. Der angefochtene Säumniszuschlagsbescheid wurde jedoch am 9. November 2010, somit zu einem Zeitpunkt erlassen…
…anderes Finanzamt von den seine Zuständigkeit begründenden Voraussetzungen Kenntnis erlangt." § 75 BAO bestimmt: "Der Übergang der örtlichen Zuständigkeit auf eine andere Abgabenbehörde erster Instanz berührt nicht die Zuständigkeit der bisher zuständig gewesenen Abgabenbehörde erster Instanz im Berufungsverfahren betreffend von ihr erlassene Bescheide." Daher ist das…
…68; E 8. Mai 1973, 844/71). Vor diesem Hintergrund vermochte die mit der Berufung thematisierte "Zuständigkeit" des Finanzamts zur Erlassung der angefochtenen Bescheide die Aufhebung der angefochtenen Bescheide nicht zu begründen, weil der Bw. mit den abgegebenen Abgabenerklärungen beim Finanzamt den Irrtum herbeigeführt hatte…
…alleinige und ausschließliche Träger des Bescheid Inhaltes ist (siehe Stoll, BAO Kommentar, Seite 2791). Da die Rechtsmittelbehörde im Berufungsverfahren die Obliegenheiten und Befugnisse hat, die der Abgabenbehörde erster Instanz auferlegt und eingeräumt sind (siehe § 279 Abs. 1 BAO), verlagert sich auch die Zuständigkeit zur unbeschränkten…
…den Mitgliedstaaten überlassen, nicht nur nationale Regelungen zur örtlichen und sachlichen Zuständigkeit einzelner Zollämter zur buchmäßigen Erfassung der Zollschuld festzulegen sondern auch Anordnungen zur Übertragung dieser Zuständigkeiten auf bestimmte Zollämter zu treffen. Zur Behauptung, des Fehlens einer geschlossenen Sachverhaltsdarstellung: Die Anführung des Sachverhaltes, den die…
…bereits, wenngleich noch undeutliche zahlenmäßige Angaben zu machen waren - unterhalb der Gerichtsgrenze gelegen. Die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde zur Erlassung von Anordnungen nach § 93 FinStrG richtet sich aber nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Erlassung des entsprechenden erstinstanzlichen Bescheides. Kann zu diesem Zeitpunkt nicht festgestellt werden…
…53 Abs. 1 lit. b FinStrG idgF die (ursprünglich gegebene) verwaltungsbehördliche Zuständigkeit zur Erlassung eines Einleitungsbescheides iSd § 83 Abs. 2 FinStrG beseitigt hat, war, ohne ein weiteres Eingehen auf das Beschwerdevorbringen, spruchgemäß zu entscheiden und der Bescheid vom 12. Mai 2010 (ersatzlos) aufzuheben. Linz, am…
…dazu auch VwGH 92/15/0097 vom 23. Juni 1993). Das durch Unzuständigkeitsentscheidung des Gerichtes beendete gerichtliche Finanzstrafverfahren war somit formlos verwaltungsbehördlich fortzusetzen. Die Erlassung eines Einleitungsbescheides war verfehlt, daher konnte ohne weiteres Eingehen auf Einwände zur Schuldfrage mit Aufhebung vorgegangen werden. Wien, am 1…
…binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. (3) Wenn die Zuständigkeit zur Abgabenerhebung auf eine andere…
…8 % der Kreditsumme zu vergebühren ist. 3) Zur örtlichen Zuständigkeit: Gemäß § 66 Abs. 1 BAO ist für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren das Finanzamt örtlich zuständig, das zuerst von einem abgabepflichtigen Tatbestand Kenntnis erlangt. Eine Ausnahme von dieser Zuständigkeitsregelung ist jedoch in der Spezialbestimmung…
…Finanzamtes zur Erhebung der Abgaben bewirkt keine Änderung der Zuständigkeit zur Weiterführung des anhängigen Finanzstrafverfahrens. Die Finanzstrafbehörden haben ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen. Für die Zuständigkeit ist jener Zeitpunkt maßgebend, in dem der Bescheid der Finanzstrafbehörde erster Instanz erlassen…
…im Jahr 2002 und im November 2003 (das ist nach Erlassung der hier angefochtenen Bescheide) an in Betracht kommende Wiener Finanzämter ergaben, dass diese keinerlei Kenntnis von Umständen erlangt haben, die eine Änderung der Zuständigkeit zur Folge gehabt hätten. Das Finanzamt hat in den Berufungsvorentscheidungen…
…sei lange vor Erlassung des angefochtenen Bescheides als Geschäftsführer aus allen betroffenen GmbHs ausgeschieden. Zur Abgabenentrichtung sei die Körperschaft verpflichtet und nicht die ehemaligen Geschäftsführer. Aus der Behauptung der Behörde, dass er nach wie vor im Hintergrund die Geschäfte führe, könne eine relevante Rechtsfolge gegen…
…August 2002. Weitere Beweise werden vorbehalten. 2. Unzuständigkeit Alle Bescheide seien von einer unzuständigen Abgabenbehörde erlassen worden. Das nicht mehr zuständige Finanzamt G und das neu zuständige Finanzamt W sollen vom Übergang der Zuständigkeit Kenntnis gehabt haben. In den am 2. Juli 2002 bzw. 24…