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UFSW RV/3947-W/02Ermittlung des Bodenwertes bebauter Grundstücke
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.06.2005

…ist zu sagen, dass neben der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes die den gemeinen Wert bestimmen, auch äußere Umstände zu berücksichtigen sind, die den gemeinen Wert beeinflussen. Vor allem ist hier die durch sachliche oder rechtliche Momente erweiterte oder beschränkte Verwertungsmöglichkeit und Ausnutzbarkeit eines Wirtschaftsgutes in Betracht…

UFSW RV/2306-W/121. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens 2. Neuhervorkommen von Tatsachen oder Umständen (Aufhebung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2013

…2 Abs 1 L-VO) mehr gewesen. Denn die Schließung der ersten Filiale habe keine insgesamt positiven Effekte gezeitigt. Betreffend "marktgerechte Produktpalette" und "Preisbestimmung durch die Marktführer" werde angemerkt: Seien Verluste auf äußere Umstände wie die vorgenannten zurückzuführen, so müsse der Wirtschaftstreibende marktgerecht darauf reagieren…

UFSW RV/2070-W/03Vorzeitige Schließung eines Blumengeschäftes und Liebhaberei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.07.2004

…weil ohne Erzielen entsprechender Gewinne, die Bestreitung der Lebenshaltungskosten und die Rückzahlung der eingegangenen Verbindlichkeiten gefährdet sein musste. Wenn nun aber die Bw. auf diese durch äußere Umstände zurückzuführenden Verluste 1997 mit der Schließung des Standortes in 1020 Wien, GR reagierte, so hat sie sich…

UFSI FSRV/0016-I/12Die Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe als Ermessensentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2012

…Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, inwieweit die Tat auf eine gegenüber rechtlich geschützten Werten ablehnende oder gleichgültige Einstellung des Täters und inwieweit sie auf äußere Umstände oder Beweggründe zurückzuführen ist, durch die sie auch einem mit den rechtlich geschützten Werten verbundenen Menschen naheliegen könnte…

UFSW RV/1582-W/11Konkrete Absicht zur Schaffung einer neuen Einkunftsquelle bei Umschulungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.06.2013Teil 1/2

…für die Lebensführung gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu sehen. Die Beweggründe für eine Umschulung können durch äußere Umstände hervorgerufen werden, in einer Unzufriedenheit im bisherigen Beruf gelegen sein oder auch nur einem Interesse an Neuorientierung entspringen. Der Stpfl. muss daher nachweisen…

UFSS RV/0028-S/08Pilotenausbildung als Werbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.04.2008

…nur abzugsfähig, wenn sie Aus- oder Fortbildungskosten darstellen (vgl. LStR 2002 Rz 358). Dazu führen die Lohnsteuerrichtlinien weiter aus (LStR 2002 Rz 360): Die Beweggründe für eine Umschulung können durch äußere Umstände (z.B. wirtschaftlich bedingte Umstrukturierungen des Arbeitgebers oder sogar Betriebsschließungen) hervorgerufen werden, in…

UFSW RV/0903-W/13Geschäftsführerhaftung bei Zahlungserleichterungen, wenn die Fristenkette nicht geschlossen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.11.2013Teil 2/2

…erzielen. Dass dies nicht gelungen wäre, wäre zum weitaus überwiegenden Teil auf äußere Umstände zurückzuführen. Mitverschulden der Abgabenbehörde an der Uneinbringlichkeit der Abgabenschuld (VwGH 24.2.1997, 96/17/066) Von einem effektiven Mitverschulden der Abgabenbehörde könne im gegenständlichen Fall sicherlich nicht gesprochen werden. Allerdings…

UFSI RV/0711-I/10Umschulungskosten eines Pädagogen zum Berufspiloten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2011

…kein eigenes Flugzeug besitze und für das hobbymäßige Fliegen bereits der erste Abschnitt mit dem Erwerb des Privatpilotenscheins (PPL) genügt hätte, sei eine Befriedigung privater Interessen ausgeschlossen. Die Beweggründe für eine Umschulung könnten durch äußere Umstände, zB wirtschaftlich bedingte Umstrukturierungen des Arbeitgebers oder sogar Betriebsschließungen…

UFSW RV/3926-W/09Umfassende Umschulungsmaßnahmen müssen auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen liegen dann vor, wenn sie iZm der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit stehen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.07.2010

…und dies strebe der Bw. innerhalb des X.es von Wien an. Die LStR würden als Beweggründe für die Umschulung äußere Umstände, eine Unzufriedenheit im Beruf oder Interesse an einer beruflichen Neuorientierung nennen. Da diese Umstände alle gegeben seien, werde ersucht, den Einkommensteuerbescheid 2008 dahingehend…

UFSW RV/1432-W/08Liebhaberei eines Spielautomatenbetriebs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2010

…Er habe auch nachweislich Werbemaßnahmen gesetzt. Seine strukturverbessernden Maßnahmen hätten auch deswegen nicht den Erfolg zeitigen können, weil äußere Umstände eingetreten seien, die er nicht habe vorhersehen können. So habe der Anstieg der Arbeitslosenrate und die Zunahme von Konkurrenzunternehmen wie beispielsweise Automatencasinos in Videotheken und…

UFSS RV/0338-S/08Ausbildung einer Bilanzbuchhalterin zur Shiatsu-Praktikerin (Umschulungskosten)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2009

… 20 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu sehen. Die Beweggründe für eine Umschulung können durch äußere Umstände hervorgerufen werden, in einer Unzufriedenheit im bisherigen Beruf gelegen sein oder auch nur einem Interesse an einer beruflichen Neuorientierung entspringen. Der Steuerpflichtige muss aber nachweisen oder glaubhaft…

UFSF RV/0024-F/07Umschulung zum Verkehrspiloten, Bescheidaufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2009

…dass der Steuerpflichtige seine bisherige Tätigkeit aufgibt. Die angestrebte Tätigkeit muss aber zur Sicherung des künftigen Lebensunterhalts dienen oder zu einem wesentlichen Teil beitragen. Die Beweggründe für eine Umschulung können durch äußere Umstände hervorgerufen werden, in einer Unzufriedenheit im bisherigen Beruf gelegen sein oder einem…

UFSG RV/0628-G/05Theater- und Tourneeproduktion: Bankeingänge als durchlaufende Posten, Betriebsausgabenabzug für Reise zur Superbowl, Rückstellung für Schadenersatz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.07.2008Teil 2/2

…war, lediglich die selbst angefertigte "Aktennotiz" des AR und das Schreiben des polnischen Rechtsanwaltes zur Verfügung. Andere äußere Umstände hat die Bw dem Unabhängigen Finanzsenat dazu nicht zur Kenntnis gebracht. Was die selbst angefertigte "Aktennotiz" betrifft, so hat bereits das Finanzamt zu Recht ausgeführt, dass…

UFSG RV/0352-G/06Ausbildung zur Shiatsu-Praktikerin - Umschulungsmaßnahme iSd § 16 Abs.1 Z 10 EStG 1988 idF AbgÄG 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.04.2007

…1 Z 2 EStG 1988 zu sehen. Die Beweggründe für eine Umschulung können durch äußere Umstände (zB wirtschaftlich bedingte Umstrukturierung des Arbeitgebers) hervorgerufen werden, in einer Unzufriedenheit im bisherigen Beruf gelegen sein oder auch nur einem Interesse an einer beruflichen Neuorientierung entspringen. Der Steuerpflichtige muss…

UFSL RV/0235-L/04Familienbeihilfe, wenn Studienzeit überschritten wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2006

…dass ohne nicht vorauszusehende äußere Umstände sein Sohn sein Studium innerhalb der vorgeschriebenen Studiendauer (inclusive möglicher erlaubter Toleranzsemester) abschließen werde. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 11.2.2004 unter Hinweis auf die Ausführungen im Abweisungsbescheid vom 14.1.2004 als unbegründet ab…

UFSW RV/1609-W/03Gewerbliche Vermittlung von E-Commerze-Dienstleistungen als Einkunftsquelle?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.09.2005Teil 3/3

…Bw durchaus Sinn gemacht. Die negativen Einflüssen der Jahre 1997, 2000 und vor allem 2001 sind als vom Bw nicht beeinflussbare äußere Umstände, somit im Sinne der ständigen Liebhabereirechtsprechung des VwGH als Unwägbarkeiten anzusehen, die nach Reduzierung des Aufwandes im Jahr 2000 zur gerade noch…

UFSL RV/2188-L/02Liebhaberei bei großer Vermietung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2005

…im Raum W habe sich für den Bw. durch "nicht vorhersehbare Änderungen in der Wohnungspolitik der Genossenschaften im Vermietungssegment des Abgabepflichtigen nämlich Niedrigstandardwohnungen für nicht österreichische Staatsbürger verändert". Es handle sich dabei um unvorhersehbare äußere Umstände, die gegen eine Annahme von Liebhaberei sprechen. Der Bw…

UFSK RV/0139-K/13§ 5 Abs. 3 FLAG - Vorübergehende Abwesenheiten unterbrechen nicht den Zustand des "Verweilens" und damit den gewöhnlichen Aufenthalt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2013

…VwGH 18.11.2009, 2008/13/0072). Im Berufungsfall lassen äußere Umstände - wie die durch den Sprachkurs der Mutter zeitlich begrenzte Wohnsituation des Kindes auf den Philippinen ("Notunterbringung" des Kindes bei den Eltern der Ehegattin, während die Mutter im räumlich weit entfernten Studentenheim untergebracht war…

UFSL RV/1385-L/09Selbst veranlasstes Ende einer Geschäftsbeziehung kann nicht als Unwägbarkeit gelten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/2

…die dort zitierte Judikatur des UFS vom 10.10.2006, RV/0144-F/05; im Zusammenhang mit Liebhaberei bei Vermietung einer Wohnung). Anders ausgedrückt sind Unwägbarkeiten vom Steuerpflichtigen nicht oder nur wenig beeinflussbare - äußere Umstände (Doralt/Renner, aaO, Tz 367 samt weiterer Hinweise). Der Bw…

UFSK RV/0185-K/11Ausbildung zum Linienpiloten - Umschulung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2012

…Inklusive der Fahrtkosten - die Ausbildung hat leider in Salzburg stattgefunden - handelt es sich bei diesen Kosten um vorweggenommene Werbungskosten gemäß § 16 EStG 1988 (Rz 230 LStR). Die Beweggründe für die Umschulung können durch äußere Umstände hervorgerufen werden; der Bw. legt eine Bestätigung seines Arbeitgeberin vor…