…der Mitarbeiterin dahingehend, ob der laut kontrolliertem Erfassungsbeleg bereits gespeicherte Überweisungsauftrag auch durchgeführt wurde, kann nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates keine über den minderen Grad des Versehens hinausgehende Verletzung der Überwachungs- und Kontrollpflichten erblickt werden. Da somit die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 217 Abs. 7 BAO…
…geprüft hat und die Bw. darauf hingewiesen hat, dass die anstehende Rate, die betragsmäßig der Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen entsprach, zu zahlen bleibt. Bei Kontrolle der Zahlungstermine und Ratenhöhen des Zahlungserleichterungsbescheides hätte dieser Fehler vermieden werden können. Der Umfang der zumutbaren Überwachungs- und Kontrollpflichten ist stets…
…zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. Der Umfang der zumutbaren Überwachungs- und Kontrollpflichten ist stets nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Dabei dürfen diese Pflichten gewiss nicht überspannt werden; eine Überwachung seit Jahren zuverlässiger Mitarbeiter "auf Schritt und Tritt" ist regelmäßig weder erforderlich noch zumutbar. …
…zu qualifizieren, wenn die Partei der ihr zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer nicht nachgekommen ist. Das eigene Verschulden des Arbeitnehmers ist jedoch nicht schädlich. Der Umfang der zumutbaren Überwachungs- und Kontrollpflicht ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. § 217…
…die Partei der ihm (ihr) zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht gegenüber dem Kanzleibediensteten bzw. Arbeitnehmer nicht nachgekommen ist. Das eigene Verschulden des Arbeitnehmers ist jedoch nicht schädlich. Der Umfang der zumutbaren Überwachungs- und Kontrollpflicht ist ebenfalls nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen…
…grobes Auswahlverschulden, grobe Mängel der (Kanzlei)Organisation oder eine mangelhafte Überwachung und Kontrolle anzulasten sind. Der Umfang der zumutbaren Überwachungs- und Kontrollpflichten ist dabei stets nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Von einem bloß minderen Grad des Versehens kann nicht mehr gesprochen werden, wenn…
…sich als verlässliche und äußerst gewissenhafte Mitarbeiterin bereits über Jahre hinweg bewiesen habe, könne der Berufungswerberin kein grobes Auswahlverschulden angelastet werden. Auch ein grobes Kontrollverschulden liege nicht vor, da die zumutbaren Überwachungs- und Kontrollpflichten nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen seien und in diesem…
…als Geschäftsführer der Gesellschaft grobes Verschulden vorzuwerfen sei. Das sei aber wegen seiner urlaubsbedingten Abwesenheit zu verneinen, weil der Umfang der zumutbaren Überwachungs- und Kontrollpflichten nicht überspannt werden dürfe. So werde auch in der Fachliteratur die Rechtsansicht vertreten, dass dem Vorstand einer AG nicht zumutbar…
…Einzelfalles abzustellen wäre. Eine Überwachung "auf Schritt und Tritt" wäre dabei aber nicht notwendig (VwGH 24.11.1998, 98/14/0155). Ausgehend von diesen Umständen hätte sowohl die Bw. als auch deren Geschäftsführer die zumutbaren Überwachungs- und Kontrollpflichten zu jeder Zeit eingehalten. Entsprechend dem intern…
…überwacht hätten. Wie und dass konkret der Überwachungs- und Kontrollverpflichtung nachgekommen wurde, konnte nicht dargetan werden (VwGH 16.9.2003, 2000/14/0106). Für den Zeitraum vor und nach der geschäftsführenden Tätigkeit des C.K. liegt unstrittig die Verletzung der obigen Kontrollpflichten vor, eine schuldhafte…
…überwacht hätten. Wie und dass konkret der Überwachungs- und Kontrollverpflichtung nachgekommen wurde, konnte nicht dargetan werden (VwGH 16.9.2003, 2000/14/0106). Für den Zeitraum vor und nach der geschäftsführenden Tätigkeit des C.K. liegt unstrittig die Verletzung der obigen Kontrollpflichten vor, eine schuldhafte…
…Fälligkeit errechenbar gewesen ist. Überträgt der verantwortliche Vertreter seine abgabenrechtlichen Pflichten auf eine andere Person, wird er dadurch nicht von seiner Verantwortung befreit. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen (VwGH 20.9.2006…
…die ihm zumutbare und nach der Sachlage gebotene Überwachungspflicht gegenüber dem Kanzleiangestellten verletzt hat. Wesentlich ist daher, ob dem Parteienvertreter ein grobes Auswahlverschulden, grobe Mängel in der Kanzleiorganisation oder eine mangelhafte Überwachung und Kontrolle anzulasten sind. Der Umfang der zumutbaren Überwachungs- und Kontrollpflichten ist dabei…
…Diesen Überwachungs- und Kontrollpflichten ist der Bw offensichtlich nicht nachgekommen. Dies ergibt sich bereits aus dem Protokoll vom 1. August 2006, nach welchem der Bw vor dem Bezirksgericht Reutte selbst ausgesagt hat, den Steuerberater nicht persönlich zu kennen, mit der Geschäftsführung nichts zu tun und…
…ein solches streng förmliches Reglement...") und vom 25.3.2010, ZRV/0095-Z2L/08 ("Voraussetzung für den steuerfreien Bezug von Mineralöl ist das Vorliegen eines Freischeins. Die rückwirkende Ausstellung eines solchen ist unzulässig, da Maßnahmen die der Überwachung der bestimmungsgemäßen Verwendung des Mineralöls sichern sollen…
…ist und noch zu prüfen wäre, ob derartige Tätigkeiten einen wesentlichen Teil seiner beruflichen Aufgaben ausmachen.). Denn dies ist nicht gleichbedeutend mit der Ausübung einer öffentlichen Funktion bzw der Erlassung individueller Verwaltungsakte (SWI 10/2012, 454). Abgesehen davon, dass die Wahrnehmung von Melde- und Kontrollpflichten…
…auf eine andere Person überträgt. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen kann. Es gehört zu den Pflichten des zur Vertretung einer juristischen Person Berufenen, durch geeignete Aufsichts- und Überwachungsmaßnahmen, insbesondere durch Einrichtung von…
…auf eine andere Person überträgt. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen kann. Es gehört zu den Pflichten des zur Vertretung einer juristischen Person Berufenen, durch geeignete Aufsichts- und Überwachungsmaßnahmen, insbesondere durch Einrichtung von…
…auf eine andere Person überträgt. Es treffen ihn in einem solchen Fall Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung zu Haftungsfolgen nach § 9 BAO führen kann. Es gehört zu den Pflichten des zur Vertretung einer juristischen Person Berufenen, durch geeignete Aufsichts- und Überwachungsmaßnahmen, insbesondere durch Einrichtung von…
…ergäbe, dass ihm trotz pflichtgemäßer Überwachung der mit diesen Agenden betrauten Personen die Abgabenrückstände verborgen bleiben konnten, nicht behauptet. Sofern der Bw. einwendet, dass er selbst keine Zeichnungsberechtigung bei der Bank gehabt habe und deshalb keine Zahlungen für die T-GmbH hätte vornehmen können, ist…