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UFSG RV/0300-G/06Kein Beihilfenanspruch bei Überschreiten der Studienzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2008

…der Sohn des Berufungswerbers habe die für den ersten Studienabschnitt des von ihm betriebenen Studiums vorgesehene Studienzeit von vier Semestern bereits um das so genannte Toleranzsemester überschritten, sodass ab dem Sommersemester 2006 kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr bestehe. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung ersucht…

UFSL RV/1021-L/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe bei Überschreiten der vorgesehenen Studienzeit inklusive Toleranzsemester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2008

…mit der Begründung ab, dass bei Kindern, welche eine im § 3 Studienförderungsgesetz genannte Einrichtung besuchen, eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen sei, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschreiten würden. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Berufung der Bw…

UFSF RV/0072-F/06Bei Überschreiten der vorgeschriebenen Studiendauer pro Studienabschnitt plus einem Toleranzsemester entfällt der Anspruch auf Familienbeihilfe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2006

…eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen sei, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, könne einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet…

UFSW RV/2724-W/09Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bei Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit um mehr als ein Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2009

…bei Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit pro Studienabschnitt um mehr als ein Semester das Vorliegen einer Berufsausbildung nicht mehr anzunehmen ist, ergibt sich somit im vorliegenden Fall durch das in § 2 Abs. 1 lit. b FLAG normierte "Toleranzsemester" für den ersten Studienabschnitt hinsichtlich der Gewährung der…

UFSF RV/0052-F/04Keine Gewährung von Familienbeihilfe bei Überschreiten des laut Studienordnung anzusetzenden Zeitraumes pro Studienabschnitt plus Toleranzsemester.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.03.2004

…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein…

UFSL RV/0470-L/04Für die Berechnung der Studienzeit ist es ohne Bedeutung, welcher Schultyp vor dem Studium besucht wurde.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.10.2004

…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein…

UFSG RV/0461-G/11Studienwechsel oder Überschreiten der Studiendauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2012

…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein…

UFSW RV/2609-W/10Keine Gewährung von (erhöhter) FB bei Überschreiten der Mindeststudienzeit um mehr als ein Semester bzw. Bescheinigung einer Behinderung in Höhe von "lediglich" 30% durch das Bundessozialamt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2011

…Überschreitung der vorgesehenen Studienzeit pro Studienabschnitt um mehr als ein Semester das Vorliegen einer Berufsausbildung nicht mehr anzunehmen ist, ergibt sich somit im vorliegenden Fall durch das in § 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 normierte "Toleranzsemester" für den ersten Studienabschnitt hinsichtlich der Gewährung der…

UFSL RV/1478-L/07Familienbeihilfe steht für vollständige Semester zu (Berechnung der Studienzeit)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.03.2008

…wenn der oder die Auszubildende die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreite. Die vorgesehene Ausbildungszeit im von der Tochter der Berufungswerberin gewählten Hauptfach Theaterwissenschaft betrage vier Semester im ersten Studienabschnitt…

UFSL RV/0837-L/04Wiedergewährung der Familienbeihilfe, wenn vorgesehene Studienzeit für 1. Abschnitt überschritten wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2006

…wenn der oder die Auszubildende die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreite. Die vorgesehene Ausbildungszeit im von der Tochter der Berufungswerberin gewählten Hauptfach Theaterwissenschaft betrage vier Semester im ersten Studienabschnitt…

UFSW RV/3043-W/07Wann ist ein Studienwechsel nicht mehr zu beachten?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2008

…dann anzunehmen sei, wenn die vorgesehene Mindeststudiendauer pro Studienabschnitt nicht um mehr als ein Semester überschritten werde. Bei Überschreiten der Mindeststudiendauer um mehr als ein Semester falle der Anspruch auf Familienbeihilfe weg, es sei denn, die Studienzeit sei durch ein unvorhergesehenes Ereignis (z.B. Krankheit)…

UFSG RV/0033-G/05Zählung der Anspruchssemester für den folgenden Studienabschnitt nach Semesterüberschreitung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2007

…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein…

UFSG RV/0411-G/08Keine Familienbeihilfe bei Überschreitung der Mindeststudiendauer zuzüglich des Toleranzsemesters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.01.2010

…die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wie das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung bereits zutreffend festgestellt hat, besteht keine Wahlmöglichkeit des Beihilfenwerbers, die Anspruchsdauer entweder nach Studienabschnitten oder nach der gesamten Ausbildungszeit zu ermitteln, sondern es ist immer von jener Studienzeit auszugehen…

UFSW RV/2950-W/12Nichtgewährung der Familienbeihilfe wegen Überschreitung der um ein Toleranzsemester verlängerten Mindeststudiendauer im ersten Studienabschnitt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2013

…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Die Studienzeit wird durch ein…

UFSW RV/1117-W/04Studienwechsel nach dem dritten Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2010

…zwischen dem ersten Studienabschnitt der Studienrichtung A. und den ersten Semestern des FH-Lehrgangs T. eine annähernde Äquivalenz besteht, werden die an der Universität Wien bisher absolvierten Prüfungen zur Gänze angerechnet. Weiters ist wegen der strengen Studienbestimmungen der Fachhochschulen ein Überschreiten der Studiendauer nicht möglich…

UFSW RV/2878-W/08Rückforderung von Familienbeihilfe, wenn im Anschluss an ein abgeschlossenes Studium ein zweites begonnen wird und die Einkommensgrenze des § 5 FLAG überschritten wird.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2008

…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet…

UFSW RV/0823-W/09Rückforderung von Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2009

…besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Der Besuch der Universität alleine ist nicht ausreichend, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen…

UFSL RV/1151-L/04Überschreiten der vorgesehenen Studienzeit bei kombinationspflichtigem Studium.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2005

…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet werden. Unter "vorgesehener Studienzeit" ist die…

UFSW RV/0133-W/08Bei Überschreiten der vorgeschriebenen Studiendauer pro Studienabschnitt plus einem Toleranzsemester entfällt der Anspruch auf Familienbeihilfe.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2008

…wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr." In der dagegen gerichteten Berufung brachte…

UFSW RV/1488-W/13Familienbeihilfenanspruch bei Überschreiten der Frist für den jeweiligen Studienabschnitt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2013

…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet…