Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch RÄ., vom 22. August 2006 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 25. Juli 2006, Zl. zzz, betreffend Tabaksteuer entschieden: Der Spruch der angefochtenen Berufungsvorentscheidung wird wie folgt abgeändert: "Der Bescheid des Zollamtes…
…in Anspruch zu nehmen. Da zum Zeitpunkt des Abschlusses des Übergabs- und Pflichtteilsverzichtsvertrages vom 1.7.2003 noch kein Sparbuch und insbesondere keine konkrete Kontonummer bestanden hat, wurde eine solche auch nicht im notariellen Übergabsvertrag verzeichnet, sondern schriftlich lediglich die Verpflichtung des Übernehmers R.H…
…in Anspruch zu nehmen. Da zum Zeitpunkt des Abschlusses des Übergabs- und Pflichtteilsverzichtsvertrages vom 1.7.2003 noch kein Sparbuch und insbesondere keine konkrete Kontonummer bestanden hat, wurde eine solche auch nicht im notariellen Übergabsvertrag verzeichnet, sondern schriftlich lediglich die Verpflichtung des Übernehmers R.H…
…sowie die an diesem Standort als Einzelunternehmen geführte Weinschenke mit allen Aktiva und Passiva. Neben der Übernahme der Passiva wurden ein Übernahmspreis von € 10.000,00, ein weiterer Abtretungspreis von € 175.000,00 und ein Servitutsrecht zu Gunsten des Übergebers vereinbart. Da der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Michael Unger Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H., gegen den Bescheid vom 24. Juni 2002 des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene…
…für den übersteigenden Wohnungswert je 10.828,25 €. Als Gegenleistung räumte der Bw. seinen Eltern das alleinige und ausschließliche Wohnungsgebrauchsrecht im Schlafzimmer des Erdgeschosses des Hauses Gh ein. Sämtliche Betriebskosten trägt dabei der Übernehmer. Des Weiteren verpflichtete sich der Bw. zur Beistellung der Morgen-…
…Betriebes", was einer Betriebsaufgabe entspricht, wenn zwei verschiedene Erwerber vorliegen, von denen einer unentgeltlich (PH.) und der andere fiktiv entgeltlich (HH.) die wesentlichen Wirtschaftsgüter des Betriebes übernehmen. Dass die Bestimmung des § 6 Z 9 EStG keinen unmittelbaren Zusammenhang mit § 24 EStG haben kann, ergibt sich…
…H. 1/3- Anteile überließ. Unter Punkt III des Übergabsvertrages räumten die Übernehmer für sich und ihre Rechtsnachfolger als Gegenleistung für diese Übergabe der Übergeberin, die diese Rechtseinräumung ausdrücklich annahm, auf deren Lebensdauer das unentgeltliche und uneingeschränkte Wohnungsgebrauchsrecht in der gesamten im Erdgeschoß gelegenen Wohnung…
…darauf befindlichen Wohnhaus zusammen mit dem Kleinkraftwerk seiner Tochter B. S. hiermit übergibt und diese all dies in ihr Alleineigentum übernimmt. Die Übernehmerin B.S. räumte unter den Punkt III hiermit ihrem Vater J. S. auf dessen Lebenszeit die Dienstbarkeit der Wohnung im Sinne eines…
…2009 des JD, nunmehriger Berufungswerber, =Bw, weil die Übernahme der Passiven nicht aus einer der Liegenschaftshälfte entsprechenden Gegenleistung resultiere, sondern aus dem Umstand, dass der Bw für die pfandrechtlich sichergestellten Forderungen als Darlehensnehmer gemeinsam mit der Verstorbenen ohnehin bereits solidarisch gehaftet habe. Es sei daher…
…übertragen werden. Im Fall der Übertragung hat sich der Bewilligungsinhaber zu vergewissern, ob der Übernehmer der Waren im Besitz einer entsprechenden Bewilligung ist. Erfolgt die Übertragung innerhalb des Anwendungsgebietes muss er dies der Zollbehörde schriftlich mitteilen. Eine Überprüfung der entsprechenden Aufzeichnungen ergab, dass seitens der…
…Vertrages zugunsten Dritter darstellen, handelt es sich um Verträge eigener Art mit erb- und familienrechtlichen Elementen, wodurch der Übergeber in Absicht einer verfrühten Erbfolge und lebzeitigen Vermögensabhandlung ua. sein Vermögen einem Angehörigen als Übernehmer abtritt (vgl. VwGH 21.4.1983, 82/16/0172; VwGH 19…
…€ 10.281,40 (BVE: 11.301,10). Die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen ist aus der Aufstellung in der Begründung unter Punkt C.) ersichtlich. Entscheidungsgründe Mit Notariatsakt vom 23.12.2004 schlossen die Bw und ihr Ehegatte als Übernehmer mit den Eltern des Ehegatten einen Übergabsvertrag…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der E, Adr, vom 31. März 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 1. März 2005 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Schenkungssteuer wird gemäß § 8 Abs. 1 und Abs. 4 Erbschafts…
…2001 (Übergabestichtag) bis zu der am 30.09.2001 erfolgten Darlehenstilgung angefallenen Zinsen seien im Hinblick auf die im Übergabevertrag getroffenen Vereinbarungen den Übernehmern zuzurechnen und könnten nicht von der Berufungswerberin als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Das Finanzamt fertigte am 17.06.2005 diesen Feststellungen entsprechende…
…872200 Anteile an Sch. L und Sch.M. und diese nehmen diese insgesamt 63180/872200 Anteile an und übernehmen diese Anteile in ihr hälftegleiches Eigentum". Mit Bescheid vom 26. Juli 2002 setzte das Finanzamt für diesen Rechtsvorgang gegenüber dem Bw. eine Schenkungssteuer in Höhe von…
…F.K. und M.K schlossen hinsichtlich einer in ihrem jeweiligen Hälfteeigentum stehenden Liegenschaft mit ihrem Sohn Ing.Mag.M.K. als Übernehmer einen als "Übergabsvertrag und Pflichtteilsverzichtsvertrag" bezeichneten Notariatsakt ab. Dieser Vertrag hatte auszugsweise folgenden Inhalt: "II. Übergabe: Die Ehegatten F.K. und M…
…sich jedoch das lebenslange, uneingeschränkte und unentgeltliche Wohnrecht für das gesamte Wohngebäude K. E., im Sinne des vorletzten Satzes des § 521 ABGB vor. Der Übernehmer räumt hiemit der Übergeberin und seinem ehelichen Vater H. H., geb. 26.2.1939, das lebenslange, uneingeschränkte und unentgeltliche Wohnrecht…
…wären die Rückzahlungen für den Kauf ihrer Eigentumswohnung (Althaussanierungsdarlehen) nicht als Sonderausgaben berücksichtigt worden. Als Nachweis lege sie den Kaufvertrag vor, aus dem die Übernahme des Darlehens ersichtlich sei. Der Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung wäre bereits vom Vorbesitzer, der in der Berufung namhaft gemacht wurde…
…Jänner 2006 übertrug E.Sch. (Übergeberin) der Enkelin E.M.S. (Übernehmerin) ihre 82/2448-Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft samt damit verbundenem Wohnungseigentum an der Top W 14 und die Enkelin übernahm diese Liegenschaftsanteile in ihr Eigentum. Unter Punkt IV "Gegenleistungen" räumte E.M.S…