…von 4.836,83 € festgesetzt. Zur Begründung dieses Bescheides führte das Finanzamt aus, dass der ohne Berücksichtigung der Grenzgänger- bzw. Progressionseinkünfte ergangene Erstveranlagungsbescheid aktenwidrig sei. Dieser Bescheid sei daher insoweit zu berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung beruhe…
…berichtigenden Schenkungssteuerbescheide vom 31.8.2005 infolge Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung der Berufungswerberin rechtswidrig sind, ist evident und wird daher auch von der Behörde im Bescheid vom 26.11.2007 nicht weiter releviert: In der Abgabenerklärung der Berufungswerberin vom 26.8.2005 wird…
…der Grunderwerbsteuer mit Bescheid vom 1. Dezember 1989 basierte auf einer Abgabenerklärung - nämlich jener gemäß § 1 Grunderwerbsteuergesetz 1987, eingelangt am 15. November 1989 beim zuständigen Finanzamt. Da die Übernahme von Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärung ein Tatbestandsmerkmal des § 293 b BAO ist, ist - wie vorstehend ausgeführt - der…
…der Grunderwerbsteuer mit Bescheid vom 1.¨Dezember 1989 basierte auf einer Abgabenerklärung - nämlich jener gemäß § 1 Grunderwerbsteuergesetz 1987, eingelangt am 15. November 1989 beim zuständigen Finanzamt. Da die Übernahme von Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärung ein Tatbestandsmerkmal des § 293 b BAO ist, ist - wie vorstehend ausgeführt - der…
…Abgabenbehörde kann auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen gemäß § 293 b BAO (BGBl. I Nr. 97/2002) einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Durch die Einführung des § 293 b BAO mit BGBl 1989…
…BAO wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit am 11. November 2008 und Kürzung der Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung im Einkommensteuerbescheid 2006 vom gleichen Datum mit zusätzlicher Begründung, wird klar, dass die Übernahme von Unrichtigkeiten aus der elektronischen Abgabenerklärung des Berufungswerbers vom 29. Oktober 2007 nicht die Ursache für…
…irgendwelche Unrichtigkeiten aufscheinen würden, und zum anderen das Abhandlungsprotokoll keine Abgabenerklärung darstelle. Gemäß § 293b BAO idF BGBl. Nr. 660/1989 kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen…
…Akteninhalt und aus den Angaben des Bw. im Berufungsverfahren. II) Rechtliche Erwägungen Die Bestimmung des § 293b BAO lautet: "Die Abgabenbehörde kann auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht…
…SWK 2002, S 680). Bei einer zu Unrecht festgesetzten Abgabengutschrift von rd. € 8.000,00 kann eine derartige Geringfügigkeit nicht erkannt werden. Auch ein behördliches Verschulden an der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen spricht nicht gegen eine Berichtigung, da ansonsten § 293b BAO nahezu nie…
…1986 aus Anlass der eingereichten Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften bekannt gegeben worden ist". Zufolge § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Aus Abgabenerklärungen…
…Der am 28. November 2003 gleichfalls erlassene Umsatzsteuerbescheid für 2002 setzte gleichermaßen Umsatzsteuer für die erzielten Umsätze fest, wobei Vorsteuern entsprechend zum Abzug zugelassen wurden. Begründend wurde Folgendes ausgeführt: "Die Berichtigung gem. § 293b BAO war erforderlich, da aufgrund der Übernahme von offensichtlichen Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen…
…welche bereits vor der Anzeige übermittelt worden wären. Frühere aktenkundige Angaben existieren im gegenständlichen Fall nicht. Gemäß § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht.…
…welche bereits vor der Anzeige übermittelt worden wären. Frühere aktenkundige Angaben existieren im gegenständlichen Fall nicht. Gemäß § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht.…
…indem diese selbst nach Eintritt der formellen Rechtskraft ihr zuzurechnende und von der Behörde übernommene Fehler berichtigen lassen kann. § 293b BAO gestattet die Berichtigung des Bescheides, wenn dieser qualifiziert rechtswidrig ist. Die Rechtswidrigkeit muss ihre Ursache in der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung haben…
…der Tätigkeit für die Tc anzuerkennen. C) Einkommensteuer 2006/Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO Gemäß § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Um von…
…gem. § 293 b BAO jederzeit möglich. Der Steuerberater betonte nochmals, dass seiner Ansicht nach eine Berichtigung gem. § 293 b BAO nicht vorgenommen hätte werden dürfen, da seine Rechtsauffassung auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruhte und damit keine offensichtliche Unrichtigkeit aus der Übernahme von Abgabenerklärungen gegeben war…
…rechtlich unzulässig, da lt. Aktenlage eben keine Übernahme von Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen vorlag. Für eine Berichtigung des unrichtigen Ansatzes der auf die Bw. entfallenden anteiligen Einkünfte aus der Kärntner Hausgemeinschaft bot diese Bestimmung jedenfalls keine Möglichkeit. Der Berufung gegen den Bescheid über die Berichtigung gem. §…
…ursprünglich ergangenen rechtskräftigen Einkommensteuerbescheide und beruft sich dabei auf die Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus der Abgabenerklärung. Hiezu meint Stoll, Kommentar zur BAO, § 293 b, Punkt 3 "Offensichtliche Unrichtigkeiten": Der Berichtigungstatbestand verlangt Unrichtigkeiten, die von dem Gewicht und dem Grad des Fehlerhaften und des Nichtzutreffens…
…Gegenleistung von 186.797,56 € (deren Ermittlung im Übrigen in keiner Weise nachvollziehbar dargestellt wurde) beruhte damit im Ergebnis keineswegs "auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung", gerade im Gegenteil sollten doch nach dem Dafürhalten des Finanzamtes durch dieses Abgehen von der Abgabenerklärung…
…liege zudem keinesfalls die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus den Abgabenerklärungen vor. Eine Bescheidberichtigung auf der Grundlage des § 293b BAO sei deshalb ebenfalls unzulässig. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sei man von einer nach der Formulierung der Rz 3204 EStR vertretbaren Rechtsansicht…