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UFSL RV/0957-L/09Eine Bescheidberichtigung gem. § 293b BAO ist nicht zulässig, wenn die Unrichtigkeit des Bescheides nicht auf die Übernahme von unrichtigen Angaben in der Abgabenerklärung, sondern auf eine unrichtige rechtliche Beurteilung durch das Finanzamt, oder auf das Fehlverhalten eines Behördenorganes bei der Bescheiderstellung zurückzuführen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2012

…von 4.836,83 € festgesetzt. Zur Begründung dieses Bescheides führte das Finanzamt aus, dass der ohne Berücksichtigung der Grenzgänger- bzw. Progressionseinkünfte ergangene Erstveranlagungsbescheid aktenwidrig sei. Dieser Bescheid sei daher insoweit zu berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung beruhe…

UFSF RV/0136-F/08Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO bei Übernahme von Unrichtigkeiten aus einer Anmeldung gemäß § 22 ErbStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2008

…berichtigenden Schenkungssteuerbescheide vom 31.8.2005 infolge Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung der Berufungswerberin rechtswidrig sind, ist evident und wird daher auch von der Behörde im Bescheid vom 26.11.2007 nicht weiter releviert: In der Abgabenerklärung der Berufungswerberin vom 26.8.2005 wird…

UFSL RV/0583-L/04Aufhebung eines Bescheides bei Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2004

…der Grunderwerbsteuer mit Bescheid vom 1. Dezember 1989 basierte auf einer Abgabenerklärung - nämlich jener gemäß § 1 Grunderwerbsteuergesetz 1987, eingelangt am 15. November 1989 beim zuständigen Finanzamt. Da die Übernahme von Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärung ein Tatbestandsmerkmal des § 293 b BAO ist, ist - wie vorstehend ausgeführt - der…

UFSL RV/0584-L/04Bescheidberichtigung, offensichtliche Unrichtigkeiten, Übernahme aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2004

…der Grunderwerbsteuer mit Bescheid vom 1.¨Dezember 1989 basierte auf einer Abgabenerklärung - nämlich jener gemäß § 1 Grunderwerbsteuergesetz 1987, eingelangt am 15. November 1989 beim zuständigen Finanzamt. Da die Übernahme von Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärung ein Tatbestandsmerkmal des § 293 b BAO ist, ist - wie vorstehend ausgeführt - der…

UFSS RV/0108-S/04Die aus der Körperschaftsteuererklärung übernommene Unrichtigkeit in Form eines bereits verrechneten Verlustabzuges ist in Verbindung mit der Aktenlage ohne weiteres Ermittlungsverfahren erkennbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2004

…Abgabenbehörde kann auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen gemäß § 293 b BAO (BGBl. I Nr. 97/2002) einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Durch die Einführung des § 293 b BAO mit BGBl 1989…

UFSL RV/0014-L/09Berichtigung von Rechenfehlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2012

…BAO wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit am 11. November 2008 und Kürzung der Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung im Einkommensteuerbescheid 2006 vom gleichen Datum mit zusätzlicher Begründung, wird klar, dass die Übernahme von Unrichtigkeiten aus der elektronischen Abgabenerklärung des Berufungswerbers vom 29. Oktober 2007 nicht die Ursache für…

UFSI RV/0575-I/02Vorliegen des Berichtigungsgrundes einer Abgabenerklärung und der Übernahme von offensichtlichen Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2004

…irgendwelche Unrichtigkeiten aufscheinen würden, und zum anderen das Abhandlungsprotokoll keine Abgabenerklärung darstelle. Gemäß § 293b BAO idF BGBl. Nr. 660/1989 kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen…

UFSL RV/0342-L/08Bei Durchführung eines Vorhalteverfahrens im Zuge der Veranlagung kann - unabhängig von der Erforderlichkeit eines ergänzenden Ermittlungsverfahrens - nicht von der Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus der Abgabenerklärung iSd § 293b BAO gesprochen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…Akteninhalt und aus den Angaben des Bw. im Berufungsverfahren. II) Rechtliche Erwägungen Die Bestimmung des § 293b BAO lautet: "Die Abgabenbehörde kann auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht…

UFSW RV/0499-W/09Berichtigung der Übernahme von Fehlern aus einer unrichtigen Steuererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2010

…SWK 2002, S 680). Bei einer zu Unrecht festgesetzten Abgabengutschrift von rd. € 8.000,00 kann eine derartige Geringfügigkeit nicht erkannt werden. Auch ein behördliches Verschulden an der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen spricht nicht gegen eine Berichtigung, da ansonsten § 293b BAO nahezu nie…

UFSG RV/0499-G/02Steuerliche Wirksamkeit der Gründung einer GesbR zwischen Ehegatten und Bescheidberichtigung nach § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2003

…1986 aus Anlass der eingereichten Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften bekannt gegeben worden ist". Zufolge § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Aus Abgabenerklärungen…

UFSW RV/0906-W/04In Umsatzsteuererklärung und -bescheid nicht berücksichtigter Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung und Bescheidberichtigung gem. § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.10.2004

…Der am 28. November 2003 gleichfalls erlassene Umsatzsteuerbescheid für 2002 setzte gleichermaßen Umsatzsteuer für die erzielten Umsätze fest, wobei Vorsteuern entsprechend zum Abzug zugelassen wurden. Begründend wurde Folgendes ausgeführt: "Die Berichtigung gem. § 293b BAO war erforderlich, da aufgrund der Übernahme von offensichtlichen Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen…

UFSW RV/1640-W/09Eine Anzeige gemäß § 31 GebG stellt keine Abgabenerklärung dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2013

…welche bereits vor der Anzeige übermittelt worden wären. Frühere aktenkundige Angaben existieren im gegenständlichen Fall nicht. Gemäß § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht.…

UFSW RV/1645-W/09Eine Anzeige gemäß § 31 GebG stellt keine Abgabenerklärung dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2013

…welche bereits vor der Anzeige übermittelt worden wären. Frühere aktenkundige Angaben existieren im gegenständlichen Fall nicht. Gemäß § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht.…

UFSF RV/0216-F/05Zulässigkeit der Bescheidberichtigung nach § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2007

…indem diese selbst nach Eintritt der formellen Rechtskraft ihr zuzurechnende und von der Behörde übernommene Fehler berichtigen lassen kann. § 293b BAO gestattet die Berichtigung des Bescheides, wenn dieser qualifiziert rechtswidrig ist. Die Rechtswidrigkeit muss ihre Ursache in der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung haben…

UFSL RV/0727-L/091. Vertreterpauschale 2. Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO 3. Ermessensübung bei Bescheidaufhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.08.2012Teil 2/2

…der Tätigkeit für die Tc anzuerkennen. C) Einkommensteuer 2006/Bescheidberichtigung gemäß § 293b BAO Gemäß § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Um von…

UFSW RV/4250-W/02Voraussetzungen für eine Berichtigung gemäß § 293 b BAO, Was ist ein Nebenerwerb/eine Nebentätigkeit in der Landwirtschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2005Teil 1/2

…gem. § 293 b BAO jederzeit möglich. Der Steuerberater betonte nochmals, dass seiner Ansicht nach eine Berichtigung gem. § 293 b BAO nicht vorgenommen hätte werden dürfen, da seine Rechtsauffassung auf einer vertretbaren Rechtsansicht beruhte und damit keine offensichtliche Unrichtigkeit aus der Übernahme von Abgabenerklärungen gegeben war…

UFSW RV/0810-W/03Anträge nach Verkündung der Berufungsentscheidung durch den Vorsitzenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.07.2006Teil 1/2

…rechtlich unzulässig, da lt. Aktenlage eben keine Übernahme von Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen vorlag. Für eine Berichtigung des unrichtigen Ansatzes der auf die Bw. entfallenden anteiligen Einkünfte aus der Kärntner Hausgemeinschaft bot diese Bestimmung jedenfalls keine Möglichkeit. Der Berufung gegen den Bescheid über die Berichtigung gem. §…

UFSW RV/3407-W/02Anpassung an nachträgliche Grundlagenbescheide gemäß § 295 Abs.1 BAO, Zulässigkeit einer Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2003

…ursprünglich ergangenen rechtskräftigen Einkommensteuerbescheide und beruft sich dabei auf die Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus der Abgabenerklärung. Hiezu meint Stoll, Kommentar zur BAO, § 293 b, Punkt 3 "Offensichtliche Unrichtigkeiten": Der Berichtigungstatbestand verlangt Unrichtigkeiten, die von dem Gewicht und dem Grad des Fehlerhaften und des Nichtzutreffens…

UFSI RV/0664-I/08Gegenleistung ist der nominale Kaufpreis; keine Abzinsung des in Anrechnung auf den Kaufpreis vom Käufer privativ übernommenen Wohnbauförderungsdarlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.02.2009

…Gegenleistung von 186.797,56 € (deren Ermittlung im Übrigen in keiner Weise nachvollziehbar dargestellt wurde) beruhte damit im Ergebnis keineswegs "auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung", gerade im Gegenteil sollten doch nach dem Dafürhalten des Finanzamtes durch dieses Abgehen von der Abgabenerklärung…

UFSG RV/0280-G/041. Keine Bescheidberichtigung nach § 293b BAO wegen Verstoßes gegen die EStR; 2.) Fiktive Anschaffungskosten eines Schottervorkommens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.09.2006Teil 1/2

…liege zudem keinesfalls die Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus den Abgabenerklärungen vor. Eine Bescheidberichtigung auf der Grundlage des § 293b BAO sei deshalb ebenfalls unzulässig. Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sei man von einer nach der Formulierung der Rz 3204 EStR vertretbaren Rechtsansicht…