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UFSL RV/0957-L/09Eine Bescheidberichtigung gem. § 293b BAO ist nicht zulässig, wenn die Unrichtigkeit des Bescheides nicht auf die Übernahme von unrichtigen Angaben in der Abgabenerklärung, sondern auf eine unrichtige rechtliche Beurteilung durch das Finanzamt, oder auf das Fehlverhalten eines Behördenorganes bei der Bescheiderstellung zurückzuführen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2012

…von 4.836,83 € festgesetzt. Zur Begründung dieses Bescheides führte das Finanzamt aus, dass der ohne Berücksichtigung der Grenzgänger- bzw. Progressionseinkünfte ergangene Erstveranlagungsbescheid aktenwidrig sei. Dieser Bescheid sei daher insoweit zu berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung beruhe…

UFSF RV/0136-F/08Bescheidberichtigung gemäß § 293 b BAO bei Übernahme von Unrichtigkeiten aus einer Anmeldung gemäß § 22 ErbStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2008

…berichtigenden Schenkungssteuerbescheide vom 31.8.2005 infolge Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung der Berufungswerberin rechtswidrig sind, ist evident und wird daher auch von der Behörde im Bescheid vom 26.11.2007 nicht weiter releviert: In der Abgabenerklärung der Berufungswerberin vom 26.8.2005 wird…

UFSL RV/0583-L/04Aufhebung eines Bescheides bei Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2004

…der Grunderwerbsteuer mit Bescheid vom 1. Dezember 1989 basierte auf einer Abgabenerklärung - nämlich jener gemäß § 1 Grunderwerbsteuergesetz 1987, eingelangt am 15. November 1989 beim zuständigen Finanzamt. Da die Übernahme von Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärung ein Tatbestandsmerkmal des § 293 b BAO ist, ist - wie vorstehend ausgeführt - der…

UFSL RV/0584-L/04Bescheidberichtigung, offensichtliche Unrichtigkeiten, Übernahme aus Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.07.2004

…der Grunderwerbsteuer mit Bescheid vom 1.¨Dezember 1989 basierte auf einer Abgabenerklärung - nämlich jener gemäß § 1 Grunderwerbsteuergesetz 1987, eingelangt am 15. November 1989 beim zuständigen Finanzamt. Da die Übernahme von Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärung ein Tatbestandsmerkmal des § 293 b BAO ist, ist - wie vorstehend ausgeführt - der…

BFG RV/5100095/2020Fehlen von offensichtlichen Unrichtigkeiten iSd § 293b BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.05.2022

…liegender Sachverhalt Strittig ist unter anderem, ob die Berichtigungsbescheide gemäß § 293b BAO vom 4.12.2018 zu Recht aufgrund der Übernahme von offensichtlichen Unrichtigkeiten aus den Abgabenerklärungen ergangen sind. Die Erstbescheide vom 30.4.2014, 25.8.2014, 20.3.2015 und 2.6.2017…

UFSS RV/0108-S/04Die aus der Körperschaftsteuererklärung übernommene Unrichtigkeit in Form eines bereits verrechneten Verlustabzuges ist in Verbindung mit der Aktenlage ohne weiteres Ermittlungsverfahren erkennbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.11.2004

…Abgabenbehörde kann auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen gemäß § 293 b BAO (BGBl. I Nr. 97/2002) einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Durch die Einführung des § 293 b BAO mit BGBl 1989…

UFSL RV/0014-L/09Berichtigung von Rechenfehlern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.06.2012

…BAO wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit am 11. November 2008 und Kürzung der Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung im Einkommensteuerbescheid 2006 vom gleichen Datum mit zusätzlicher Begründung, wird klar, dass die Übernahme von Unrichtigkeiten aus der elektronischen Abgabenerklärung des Berufungswerbers vom 29. Oktober 2007 nicht die Ursache für…

BMF-010103/0146-VI/2011Salzburger Steuerdialog 2011 - BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0146-VI/201114.10.2011Teil 1/2

…Lösung § 293b BAO ist auch bei Übernahme von Unrichtigkeiten bei elektronischen Erklärungen zulässig. Nach § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Voraussetzung ist…

UFSI RV/0575-I/02Vorliegen des Berichtigungsgrundes einer Abgabenerklärung und der Übernahme von offensichtlichen Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2004

…irgendwelche Unrichtigkeiten aufscheinen würden, und zum anderen das Abhandlungsprotokoll keine Abgabenerklärung darstelle. Gemäß § 293b BAO idF BGBl. Nr. 660/1989 kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen…

UFSL RV/0342-L/08Bei Durchführung eines Vorhalteverfahrens im Zuge der Veranlagung kann - unabhängig von der Erforderlichkeit eines ergänzenden Ermittlungsverfahrens - nicht von der Übernahme einer offensichtlichen Unrichtigkeit aus der Abgabenerklärung iSd § 293b BAO gesprochen werden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…Akteninhalt und aus den Angaben des Bw. im Berufungsverfahren. II) Rechtliche Erwägungen Die Bestimmung des § 293b BAO lautet: "Die Abgabenbehörde kann auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht…

UFSW RV/0499-W/09Berichtigung der Übernahme von Fehlern aus einer unrichtigen Steuererklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2010

…SWK 2002, S 680). Bei einer zu Unrecht festgesetzten Abgabengutschrift von rd. € 8.000,00 kann eine derartige Geringfügigkeit nicht erkannt werden. Auch ein behördliches Verschulden an der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen spricht nicht gegen eine Berichtigung, da ansonsten § 293b BAO nahezu nie…

UFSG RV/0499-G/02Steuerliche Wirksamkeit der Gründung einer GesbR zwischen Ehegatten und Bescheidberichtigung nach § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2003

…1986 aus Anlass der eingereichten Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften bekannt gegeben worden ist". Zufolge § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Aus Abgabenerklärungen…

BFG RV/5100096/20201) Fehlen von offensichtlichen Unrichtigkeiten iSd § 293b BAO 2) Einwendungen gegen im Grundlagenbescheid getroffene Feststellungen können nicht im abgeleiteten (Einkommensteuer)Bescheid vorgebracht werden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.08.2022

…Die Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit dieser Feststellung verbietet § 252 Abs. 1 BAO. Nach § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Große praktische Bedeutung…

UFSW RV/0906-W/04In Umsatzsteuererklärung und -bescheid nicht berücksichtigter Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung und Bescheidberichtigung gem. § 293b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.10.2004

…Der am 28. November 2003 gleichfalls erlassene Umsatzsteuerbescheid für 2002 setzte gleichermaßen Umsatzsteuer für die erzielten Umsätze fest, wobei Vorsteuern entsprechend zum Abzug zugelassen wurden. Begründend wurde Folgendes ausgeführt: "Die Berichtigung gem. § 293b BAO war erforderlich, da aufgrund der Übernahme von offensichtlichen Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen…

UFSW RV/1640-W/09Eine Anzeige gemäß § 31 GebG stellt keine Abgabenerklärung dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2013

…welche bereits vor der Anzeige übermittelt worden wären. Frühere aktenkundige Angaben existieren im gegenständlichen Fall nicht. Gemäß § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht.…

UFSW RV/1645-W/09Eine Anzeige gemäß § 31 GebG stellt keine Abgabenerklärung dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.04.2013

…welche bereits vor der Anzeige übermittelt worden wären. Frühere aktenkundige Angaben existieren im gegenständlichen Fall nicht. Gemäß § 293b BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht.…

BFG RV/5100087/20151. Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung als Antrag auf Regelbesteuerung gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 2. Einbringung mittels Telefax
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.02.2017

…8.2010 erlassenen Umsatzsteuerbescheid wurden die Angaben des Bf aus dessen Umsatzsteuererklärung übernommen. Am 24.7.2012 erging ein Berichtigungsbescheid gemäß § 293b BAO. Dieser wurde mit der Übernahme von offensichtlichen Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung begründet. Ob der Vertreter des Bf tatsächlich bereits am 30.12…

BFG RV/6100468/2020Berichtigung gem. § 293b BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.01.2022

…subjektiven Rechte und Pflichten der Steuerpflichtigen begründen, worauf diese regelmäßig hinweisen. 2.1. § 293b BAO allgemein § 293b BAO sieht vor, dass die Abgabenbehörde von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen kann, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Aus den Gesetzesmaterialien …

BFG RV/5100245/2018Bescheidberichtigung nach erfolgreich bekämpfter Wiederaufnahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2019Teil 2/2

…die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen einen Bescheid insoweit berichtigen, als seine Rechtswidrigkeit auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen beruht. Erwägungen zu den Rechtwidrigkeiten der Abgabenerklärung ENAV 1 vom 25.11.2004, die vom Erstbescheid vom 5 1.2005…

BFG RV/5100085/2020Abgeleitete Bescheide iSd § 295 Abs. 1 BAO ohne rechtsgültigem Grundlagenbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2025

…Unrecht erlassen worden, da die Rechtswidrigkeit der Erstbescheide nicht auf der Übernahme von offensichtlichen Unrichtigkeiten aus der Abgabenerklärung beruht habe. Nach Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 Abs. 1 BAO erließ das Finanzamt am 4.7.2022 neue Bescheide über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188…