…diese Verpflichtung ist gemäß § 80 Abs. 1 BAO der Geschäftsführer einer GmbH verhalten. Dieser muss sich bei der Übernahme seiner Geschäftsführertätigkeit darüber unterrichten, ob und in welchem Ausmaß die von ihm nunmehr vertretene GmbH bisher ihren steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist (vgl. VwGH 19.4.2006…
…Jahr 2001. Diese wurden als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit 2001 in der Gewinnermittlung erfasst. 2002 wurden keine Umsätze und kein Gewinn aus dieser Tätigkeit mehr erklärt. Ab 2002 bis 2005 wurden Zahlungen und Aufwendungen, die noch in ursächlichem Zusammenhang mit der Geschäftsführertätigkeit standen, als nachträgliche…
…Die Haftungsbestimmung des § 9 BAO stellt nicht auf die faktische Wahrnehmung der steuerlichen Angelegenheiten ab. Hat sich ein Geschäftsführer bei Übernahme seiner Funktion mit einer Beschränkung seiner Befugnisse einverstanden erklärt bzw. eine solche Beschränkung in Kauf genommen oder sich (aufgrund fehlender Kenntnisse) eine derartige Beschränkung…
…einer Aussetzung der Einhebung im Bescheid kein datumsmäßiger Zahlungsaufschub festgesetzt, da der Zahlungsaufschub von Gesetzeswegen bis zur Erledigung der Berufung besteht. Mangels Berufung gegen die Abgabenbescheide ist daher eine Aussetzung der Einhebung und die damit verbundenen Rechtsfolgen zum Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit durch den…
…solle sich an den jetzigen Geschäftsführer halten, der Ausfallshaftung entsprechend (VwGH 92/16/0147). Weiters habe sich der neue Geschäftsführer bei Übernahme der Vertretertätigkeit nachweislich informiert, dass eine Revision im Gange sei, allein schon aus diesem Grund könne der Bw. nicht zur Haftung herangezogen werden…
…bei der Übernahme seiner Geschäftsführertätigkeit unterlassen hat, sich darüber zu unterrichten, ob und in welchem Ausmaß die von ihm vertretene Gesellschaft bisher ihren steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist. Dies wird auch durch sein Berufungsvorbringen dahingehend bestätigt, dass er erstmalig am 30. März 2004 von der Festsetzung…
…31.3.2004, 2004/13/0021). Es ist nicht Ausfluss der Geschäftsführertätigkeit, für die Gesellschaft mit dem Privatvermögen zu bürgen und Bürgschaftserklärungen zu unterfertigen (SWK 23/24/2005, S 697). Wie auch vom Finanzamt schon ausgeführt wurde, ist einkommensteuerrechtlich nicht zu differenzieren, ob der Bw…
…1998); Textvorschlag (vom 6.11.1998) für Rechnung: "Ich beziehe mich auf die Vereinbarung mit S. GmbH, "wo für" die erfolgreiche Abwicklung beim Verkauf der Fa. K GmbH bzw. der Übernahme der Kunden und Aufträge folgende Entschädigung geleistet wird: ..."[vgl. Bl 6 / HA 1998]; neben…
…die zur Nichtentrichtung der Abgaben geführt haben. In der Vorhaltsbeantwortung vom 13. September 2005 rechtfertigte der Bw. die Nichtentrichtung damit, dass er ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit im Juli 2007 bis zur Konkurseröffnung keinen Einblick in die Buchhaltung bekommen habe und er erst…
…Äußerung sei verzichtet worden, es sei lediglich ein Fragebogen hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Verhältnisse beantwortet worden. Am 19. Juli 2007 sei der nunmehr angefochtene Haftungsbescheid ergangen. Richtig sei das Berufungsvorbringen des Bw., dass seine Geschäftsführertätigkeit erst am 12. Mai 2003 begonnen habe. Eine Auswirkung auf die…
…... [Bw_G***Y***] wird seine Geschäftsführertätigkeit vorerst im Rahmen eines Beratungsvertrages erbringen, nach der geplanten Einbringung seines Einzelunternehmens in eine GmbH wird [Bw_G***Y***] im Rahmen eines Überlassungsvertrages von dieser GmbH an die [F_GmbH] überlassen werden. 4.3. [Bw_G***Y***] wird Ansehung…
…das Konkursgericht anführte, war alleinige Ursache für die Insolvenz des Gemeinschuldners die Übernahme der persönlichen Haftungen für die Firma "DSC GmbH". Sämtliche in Konkurs angemeldeten Forderungen stehen im Zusammenhang mit der Ausübung der Geschäftsführertätigkeit und der damit verbundenen persönlichen Haftungen durch den Gemeinschuldner (Forderungsprüfung; Prüfungsprozesse…
…15. Mai 2000 seien erst im Februar 2002 durch den Masseverwalter abgegeben worden. Durch diese Nichtabgabe der Jahreserklärungen im Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit des Bw. liege eine schuldhafte Pflichtverletzung vor, denn das Unternehmen wäre bis zur Übergabe an den neuen Geschäftsführer durchaus in der Lage gewesen…
…worden. Betreffend der geltend gemachten Haftung für die Umsatzsteuer 2001 sei somit festzustellen, dass vom Erklärungszeitraum 2001 lediglich 26 Tage in die Zeit der Geschäftsführertätigkeit gefallen seien. Der Bw. habe vor Übernahme seiner Geschäftsführung ersucht, sich über etwaige Abgabenschuldigkeiten der Fa.S-GmbH zu informieren…
…47 Abs. 2) aufweisende Beschäftigung gewährt werden. Strittig ist, ob die von der Bw. in den Kalenderjahren 2006 bis einschließlich 2009 für die Geschäftsführertätigkeit an die zu 50% und damit wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer ausbezahlten Gehälter und sonstigen Vergütungen als Einkünfte nach § 22 Z. 2…
…Sachverständigengutachten zur offensichtlich amtswegigen Ermittlung der dem Bw. auferlegten Nachweise kann daher unterbleiben. Dass dem Bw. selbst eine Einsichtnahme in diese Akten verwehrt wäre, wird im Übrigen nicht behauptet. Insoweit der Bw. vorbringt, ihm seien bei der Übernahme seiner Geschäftsführertätigkeit keine Buchhaltungsunterlagen übergeben worden und…
…übernehmende Geschäftsführung werde der Bw. jeweils vorgeschlagen und sie entscheide frei, ob sie die Organfunktion übernehmen werde. Für jede übernommene Geschäftsführertätigkeit verpflichte sie sich ausdrücklich, nur über schriftliche (bei Gefahr im Verzug auch mündliche) Anweisung der jeweils weisungsberechtigten Person (dies sei entweder der Klient selbst…
…welche vor Beginn der Geschäftsführertätigkeit des Bw. fällig wurden und deren bescheidmäßige Festsetzung und Bekanntgabe an die GmbH nach Beendigung der Geschäftsführertätigkeit des Bw. erfolgt ist, aus der Haftung herausgenommen und die Haftung um einen Betrag von € 206.859,29 (L 2006 in Höhe…
…Ausfluss der Geschäftsführertätigkeit ist, für die Gesellschaft mit dem Privatvermögen zu bürgen, eine Bürgschaftserklärung zu unterfertigen oder ein Sanierungskonzept zu erstellen und für dessen zukünftige Verwirklichung Bürgschaften einzugehen (SWK 2005, Bürgschaftszahlungen als Werbungskosten, S 697, S. 993). Vielmehr ergab sich das Gesamtbild, dass der Bw…
…in der Berufung vom 1. Oktober 2005, die Verbindlichkeiten der GmbH seien gleichmäßig unter sämtlichen Gläubigern aufgeteilt worden (Teilzahlungen sowohl bei der GKK als auch beim Finanzamt), ist jedoch festzustellen, dass nach der Buchungsabfrage des Abgabenkontos der GmbH von der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit der Bw…